6390/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.09.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Frühpensionierung am Bezirksgericht Bludenz

 

Auf vorarlberg.orf.at vom 2.9.2010 ist folgendes zu lesen: „Ein Justizbediensteter am Bezirksgericht Bludenz soll Missstände aufgezeigt und daraufhin von den Vorgesetzten gemobbt und schließlich in Pension geschickt worden sein. […]“

 

Weiters ist zu lesen: „Laut medizinischem Gutachten wäre der frühpensionierte Justizbedienstete Werner Burger am freien Arbeitsmarkt nicht invalide. Das gilt wohl nicht für das Bezirksgericht Bludenz. Dort wurde Burger als invalide eingestuft. Für seinen Anwalt Michael Battlogg ist klar: sein Mandant wurde monatelang gemobbt, seit er eine Arbeitskollegin angezeigt hat, weil sie eine Urkunde verfälscht hatte. Er sei als Nestbeschmutzer beschimpft und schließlich zehn Jahre zu früh – im Alter von 53 Jahren – in Frühpension entlassen worden.“

 

Nach einer wiederrechtlichen Suspendierung und mehrmaliger Versetzungen (die später vom BMJ für nichtig erklärt wurden) wurde der Gerichtsbedienstete Werner Burger also nun mit 53 Jahren in Frühpension entlassen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Aufgrund welcher rechtlichen bzw. dienstrechtlichen Grundlagen wurde Herr Werner Burger frühpensioniert?

2.    Gibt es medizinische oder andere Gutachten die eine Dienstunfähigkeit von Herrn Werner Burger bescheinigen?

3.    Wer trägt die Mehrkosten der Frühpensionierung?

4.    Welchen finanziellen Schaden erleidet Herr Werner Burger durch seine zwangsweise Frühpensionierung?

5.    Halten Sie diese Vorgehensweise für angebracht?

6.    Wenn ja, warum?

7.    Werden Sie Maßnahmen ergreifen um die Frühpensionierung rückgängig zu machen?

8.    Werden Sie den Sachverhalt genauer untersuchen?


9.    Um welche Urkunden-Manipulation/Verfälschung hat es sich im Detail gehandelt?

10. Mit welcher rechtlichen Begründung wurde Herr Werner Burger nach der Anzeige des Missbrauchs suspendiert?

11. Wurde gegen die Verdächtige im Zusammenhang mit der Anzeige des Herrn Burgers ermittelt?

12. Wenn ja, mit welchem Ausgang?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Wurde gegen die Verdächtige ein Strafverfahren eingeleitet bzw. hinsichtlich Urkundenfälschung ermittelt?

15. Wenn ja, mit welchem Ausgang?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Blieb die Verdächtige straffrei?

18. Wenn ja, warum?

19. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit hinkünftig Personen vor Repressalien geschützt sind, die Verfehlungen bzw. Missbräuche aufdecken?

20. Sind Ihnen weitere – ähnlich gelagerte – Vorfälle an den Vorarlberger Gerichten bekannt?

21. Wenn ja, welche?