6409/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.09.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schenk, Mag.Widmann
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Lehrplan für islamischen Religionsunterricht
Anfang 2009 wurde bekannt, dass der islamische Religionsunterricht an öffentlichen Schulen sehr stark verbesserungsbedürftig ist. Es war die Rede von mangelhaften Deutschkenntnissen mancher Lehrer, von unzureichender Ausbildung und Qualifikation, von antidemokratischer Einstellung und einem Weltbild, in dem Menschenrechtserklärungen nicht anerkannt werden (Mouhanad Khorchide, Der islamische Religionsunterricht zwischen Integration und Parallelgesellschaft- Einstellung islamische ReligionslehrerInnen an öffentlichen Schulen).
Die zuständige Bundesministerin reagierte auf den akuten Handlungsbedarf mit der Ankündigung erforderlicher Reformen. Sie stellte ein Fünf-Punkte-Programm vor, das theoretisch sinnvoll erschein, in der Praxis bis dato jedoch versagt hat. Bei den neuen Dienstverträgen soll mit der Unterschrift das Bekenntnis zu demokratischen Werten sichergestellt werden, die in einer neu eingeführten Präambel definiert wurden. Nachdem seit Anfang 2009 aber nur zwei bis drei Religionslehrer entlassen wurden, eine Studie aber von 22% der Religionslehrern sprach, welche die Demokratie ablehnen (über 27% lehnten die Menschenrechtserklärung ab), kommt Zweifel über die Sinnhaftigkeit auf. Eine bessere Lehrerausbildung soll durch die Mindestvoraussetzung Maturaniveau erreicht werden. Das kann man jedoch umgehen, wenn man ein Mindestalter von 22 Jahren erreicht und einen Crashkurs an der IRPA (Islamische Religionspädagogische Akademie) absolviert hat. Also führt sich auch diese Maßnahme ad absurdum.
Unterrichtet wird nach wie vor nach dem alten, umstrittenen Lehrplan samt dazugehörigen Schulbüchern, nachdem sich das Bundesministerium bzw. das Kultusamt mit der Begutachtung des Entwurfes Zeit lässt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende
ANFRAGE: