6454/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.09.2010
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ANFRAGE

des Abgeordneten Vilimsky, Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend nicht umgesetzt Empfehlungen des Rechnungshofes (Infrastrukturbeiträge für die Privatbahnen; Follow-up-Überprüfung

 

 

Der Rechnungshof hat eine Follow–up–Überprüfung betreffend Infrastrukturbeiträge für die Privatbahnen durchgeführt (III-152 d.B., XXIV. GP) und dabei festgestellt,    dass das BMVIT dem überwiegenden Teil der Empfehlungen des Rechnungshofes,         die er bereits im Jahr 2006 veröffentlicht hat, nicht oder nur in geringem Ausmaß nachgekommen ist.

 

So erstellte das Ressort das mittelfristige Investitions– und Erhaltungsprogramm   2005 bis 2009 ohne Bezugnahme auf verkehrspolitisch übergeordnete Zielsetzungen und ohne Festlegung von Verteilungsprioritäten. Förderungsmittel wurden teilweise vor Abschluss der Verträge ausbezahlt und auch für nicht ausführungsreife Projekte zugesagt. Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel erfolgte nicht systematisch.

Den Empfehlungen des RH, die Förderungsübereinkommen rechtzeitig und erst nach Vorliegen vollständiger Projektunterlagen sowie eisenbahnbehördlicher Genehmigungen abzuschließen, kam das BMVIT bisher nicht nach.

Die Empfehlung des RH, nicht zweckentsprechend verwendete Förderungsmittel von den Privatbahnen zurückzufordern, wurde noch nicht umgesetzt.

 

Zu den Ergebnissen der Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofes betreffend  Infrastrukturbeiträge für die Privatbahnen stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

                                                                 

 

1.    Aus welchen Gründen wurden auch nach der Kritik des Rechnungshofes Förderungsübereinkommen ohne Vorliegen vollständiger Projektunterlagen und eisenbahnbehördlicher Genehmigungen abgeschlossen?


2.    In wie vielen Fällen wurden für noch nicht ausführungsreife Projekte Förderungen gewährt und um konkret welche Projekte handelt es sich?

 

3.    Wie hoch war bei den einzelnen Fällen die jeweilige Fördersumme, wann wurde sie ausbezahlt, wann lagen in den einzelnen Fällen die vollständigen Projektunterlagen vor und wann waren jeweils die eisenbahnbehördlicher Genehmigungen abgeschlossen?

 

4.    Aus welchem Grund wurde im Jahr 2005 beim Erlass der „Richtlinien für die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen für Infrastrukturinvestitionen und –erhaltungsmaßnahmen“ an Privatbahnen auf das Vorliegen von Projektunterlagen und allfälligen behördlichen Genehmigungen als Voraussetzung einer Förderungszusage verzichtet?

 

5.    Bei wie vielen Projekten wurde bislang gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofes die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel geprüft?

 

6.    Wer hat die Prüfung der einzelnen Projekte in Bezug auf die widmungsgemäße Verwendung der Fördergelder durchgeführt?

 

7.    Wann wurden die Prüfungen der einzelnen Projekte in Bezug auf die widmungsgemäße Verwendung der Fördergelder durchgeführt?

 

8.    Bei welchen Projekten wurden die Fördergelder vollständig widmungsgemäß verwendet?

 

9.    Bei welchen Projekten wurden die Fördergelder nicht bzw. nicht zur Gänze widmungsgemäß verwendet?

 

10. Welche Privatbahnen haben die Verwendungsnachweise jährlich übermittelt?

 

11. Welche Privatbahnen haben die Verwendungsnachweise nicht bzw. nur teilweise übermittelt?

 

12. Welche Konsequenzen gibt es bei nicht erfolgter bzw. nur teilweiser Übermittelung der Verwendungsnachweise?

 

13. Wie oft und von wem werden die Verwendungsnachweise eingefordert?

 

14. Von wem wurden wann und in welcher Höhe nicht widmungsgemäß verwendete Förderungsmittel zurückgefordert?

 

15. Inwieweit wurden diese zurückgeforderten Mittel bereits tatsächlich zurückgezahlt?