Eingelangt am 29.09.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und
Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie
betreffend Kosten anwaltlicher
Rechtsgutachten
In einem offenen Brief schildern Beamte
Ihres Ministeriums, dass es seit einiger Zeit regelmäßig zur
Erstellung von Gutachten durch den Rechtsanwalt Dr. Richard R. im Auftrag
Ihres Ressorts komme.
Diese Beauftragungen geschähen auf
Wunsch Ihres Kabinettschefs, Dr. August Reschreiter. Aus Sicht der Beamten
Ihres Hauses seien die Gutachten „inhaltlich nicht rechtfertigbar“
und wiesen „allesamt einen qualitativ inferioren Inhalt“ auf.
„Keiner braucht diese Gutachten, deren Inhalt ohnedies weitgehend
unbrauchbar sind“, schreiben die Briefverfasser.
Dennoch haben die insgesamt elf
Beauftragungen bisher Gesamtkosten von knapp 400.000 Euro verursacht.
Darüber hinaus käme es
mittlerweile auch zu zahlreichen Beauftragungen von Dr. Richard R. durch
Unternehmen, die in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis zum BMVIT
stehen. So gebe es Beauftragungen durch die ÖBB, den Klima- und
Energiefonds, das Patentamt, die Austrocontrol, die
Telekomregulierungsbehörde RTR usw. Auch diesbezüglich sei
mittlerweile wahrscheinlich eine Auftragssumme von rund einer halben Million
Euro erreicht worden.
Der offene Brief impliziert
schließlich verbotene Absprachen zwischen Dr. August Reschreiter und Dr. Richard
R.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Ist Ihnen der offene Brief betreffend der
zahlreichen Gutachtenserstellungen durch Dr. Richard R. bekannt?
- Seit wann sind Ihnen die
diesbezüglichen Vorwürfe bekannt?
- Haben Sie diesbezüglich bereits
Untersuchungen angestellt?
- Falls ja: mit welchem Ergebnis?
- Falls nein: weshalb nicht?
- Welche weiteren Mitglieder der
Bundesregierung wurden über diese Vorwürfe informiert?
- In wie vielen Fällen wurde bisher
durch Ihr Ressort der Rechtsanwalt Dr. Richard R. beauftragt?
- Bitte schlüsseln Sie zu jedem
einzelnen dieser Fälle auf:
- Wie lautete der Auftrag?
- Wann wurde dieser erteilt?
- Wer hat die Beauftragung beschlossen?
- Auf welche Art und Weise wurde der
Rechtsanwalt Dr. Richard R. für den Auftrag ausgewählt?
- Auf welche Rechtsgrundlage stützte
sich die Vergabe des Auftrags?
- Wie hoch war die Honorarsumme des
Auftrags?
- Welchen Umfang hatten die
übermittelten Gutachten?
- Welche neuen Erkenntnisse wurden dadurch
gewonnen?
- Aus welchen Gründen war die Auftragserteilung
erforderlich bzw. weshalb konnten die erfolgten Leistungen nicht durch
ressortinterne Beamte erbracht werden?
- Wurde der Auftrag zufriedenstellend
erledigt?
- In wie vielen Fällen wurde bisher
durch Unternehmen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zum
BMVIT stehen, der Rechtsanwalt Dr. Richard R. beauftragt?
- Bitte schlüsseln Sie zu jedem
einzelnen dieser Fälle auf:
- Wie lautete der Auftrag?
- Wann wurde dieser erteilt?
- Wer hat die Beauftragung beschlossen?
- Auf welche Art und Weise wurde der
Rechtsanwalt Dr. Richard R. für den Auftrag ausgewählt?
- Auf welche Rechtsgrundlage stützte
sich die Vergabe des Auftrags?
- Wie hoch war die Honorarsumme des
Auftrags?
- Welchen Umfang hatten die
übermittelten Gutachten?
- Welche neuen Erkenntnisse wurden dadurch
gewonnen?
- Aus welchen Gründen war die
Auftragserteilung erforderlich bzw. weshalb konnten die erfolgten
Leistungen nicht durch interne Mitarbeiter erbracht werden?
- Wurde der Auftrag zufriedenstellend
erledigt?
- Ist es zutreffend, dass die
Beauftragungen von Dr. Richard R. auf Wunsch Ihres Kabinettschefs Dr.
August Reschreiter erfolgten?
- Falls ja: worauf gründet sich dieser
Wunsch?
- Sind Ihnen persönliche oder
wirtschaftliche Verbindungen zwischen Dr. Richard R. und Dr. August
Reschreiter bekannt?
- Welche Maßnahmen werden Sie
treffen, um externe Beratungskosten Ihres Ressorts zukünftig zu
senken?
- Diente die Beauftragung der Gutachten dem
Test, ob das „System Grasser“ auch in Ihrem Ressort
funktioniert?