Eingelangt am 30.09.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2011 –
Gender Budgeting
Budgetpolitik drückt
gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Prioritäten aus und hat
daher einen sehr großen Einfluss auf die Verteilung von Ressourcen
zwischen den Geschlechtern, vor allem in Zeiten der Budgetkonsolidierung. Eine
Analyse der Geschlechtergerechtigkeit des Budgets in Form von Gender Budgeting
ist daher bei Einsparungsmaßnahmen besonders wichtig.
Mit 1. Jänner 2009 wurde die
tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im
öffentlichen Haushaltswesen als Staatszielbestimmung in der Verfassung
verankert. Gem. Art. 13 Abs. 3 B-VG haben Bund, Länder und Gemeinden ab
2009 bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von
Frauen und Männern anzustreben („Gender Budgeting“).
Gender Budgeting stellt eine
Analyse öffentlicher Haushalte im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf
Männer und Frauen dar und erweitert die Budgets und den Budgetprozess um
die Geschlechterperspektive. Dadurch soll die Prioritätensetzung bei den
Ausgaben und Einnahmen des Staates sichtbar gemacht werden. Aufbauend auf den
daraus gewonnenen Erkenntnissen ergibt sich ein entsprechender
Änderungsbedarf der Budgetpolitik im Sinne einer Gender Ausrichtung. In
diesem Zusammenhang ist es von Interesse, in welchem Umfang und mit
welchen Instrumenten, Verfahren und Ressourcen Gender Budgeting von der
Regierung bei der Gestaltung des Bundesvoranschlag 2011 umgesetzt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Welche Gleichstellungsziele von Frauen und Männern liegen der
aktuellen Budgeterstellung im Ihrem Ressort zu Grunde und bis wann sollen
diese Gleichstellungsziele wirksam werden? Anhand welcher Indikatoren soll
deren Zielerreichung gemessen werden?
- Wie stellen Sie sicher, dass die Einsparungen in ihrem Ressort
aufgrund der Budgetkonsolidierung nicht in überdurchschnittlichem
Ausmaß Frauen treffen werden?
- Welche Auswirkungen des Bundesvoranschlags
2011 auf Männer und Frauen wurden anhand des Gender Budgeting
Prozesses bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ sichtbar?
- Wie groß ist der prozentuelle
Anteil der analysierten Budgetbereiche (getrennt nach Ausgaben und
Einnahmen) für das Gender Budgeting bzw. für die
„Genderaspekte des Budgets“ in Ihrem Ressort gemessen am
Gesamtbudget Ihres Ressorts?
- Werden im Rahmen des Gender
Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das
Jahr 2011 allgemeine, nicht speziell auf Gleichstellung orientierte,
Ausgaben analysiert, die eine offensichtliche oder möglicherweise
gleichstellungsrelevante Wirkung haben und wenn ja, welche Ausgaben waren
das in Ihrem Ressort?
- Werden im Rahmen des Gender
Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ für das
Jahr 2011 Ausgaben analysiert, die explizit auf ressortinterne
Gleichstellungsmaßnahmen ausgerichtet sind, wie zB Mittel für
Frauenförderung?
- Kam es aufgrund der Ergebnisse
des Gender Budgetings bzw. der „Genderaspekte des Budgets“ zu
einer Veränderung der budgetären Prioritäten? Wenn ja,
welche Veränderungen waren das konkret und welchem prozentuellen
Anteil am Gesamtbudget haben diese Veränderungen entsprochen?
- Peilen Sie die Analyse des
gesamten Ressortbudgets im Rahmen des Gender Budgeting bis 2013 an?
- Welche personellen und
finanziellen Ressourcen stehen für die strategische Planung und
systematische Umsetzung von Gender Budgeting in ihrem Ressort zur Verfügung?
- Wird externe fachliche
Expertise (Fach-, Gender-, oder HaushaltsexpertInnen) für die
Durchführung einer Gender Budgeting Analyse im Rahmen der Erstellung
des Budgetvoranschlags 2011 in Ihrem Ressort beigezogen? Falls ja, durch
welche ExpertInnen?
- Werden NGO’s bzw.
zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erstellung der
„Genderaspekte des Budgets“ bzw. beim Gender Budgeting Prozess
miteinbezogen? Wenn ja, welche NGO’s sind das?
- Bereits seit Jahren gibt es von
zivilgesellschaftlicher Seite die Forderung zur Einrichtung eines
Gender-Budget-Forums mit breiter öffentlicher Beteiligung
(Zivilgesellschaft und WissenschafterInnen) zur Steuerung und Begleitung
des Umsetzungsprozesses, um dessen Transparenz und Partizipation im Sinne
von Good Governance zu fördern. Welche Schritte wurden
diesbezüglich unternommen?