6511/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „GPLA-Prüfungen: Prüfpraxis durch Sozialversicherungsträger und Finanz
(2004 - 2009)"
Im
Jahre 2004 wurde die "Gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen
Abgaben" durch
Lohnsteuerprüfer (Finanz) und GKK-Prüfer (Sozialversicherung)
eingeführt (GPLA-
Prüfungen).
Bei der Einführung gab es nach Expertenmeinung enorme Anlaufverluste, nach
deren
Informationen gibt es auch unterschiedliche Ergebnisse in den
Bundesländern sowie
unterschiedliche
Ergebnisse im Vergleich der GKK-Prüfer und Lohnsteuerprüfer. In
beiden
Bereichen
werden „Minderergebnisse" beim jeweils anderen Prüffeld
erzielt. Problematisch
auch die mit der Einführung von GPLA-Prüfungen erfolgte Umstellung
bei der
Betriebsprüfung. Die Prüfgruppen der Betriebsprüfungen, die bis
2004 nach zugeteilten
„Branchen"
prüften, wurden umgestellt und Prüfbetriebe dem Prüfern nach
Buchstaben
zugeteilt. Dies führte dazu, dass
Brancheninsiderwissen verloren ging und geht und die
Prüfungen nicht mehr so effektiv sind, wie vor der Reform.
Die Unterschiedlichkeit der Prüfansätze ist nach
Expertensicht ein weiterer Grund für die
Schwierigkeiten bei der Durchführung
der GPLA-Prüfungen. SV-Beiträge sind nach dem
Anspruchsprinzip (Was hat der DN verdient und was hätte er auf der
Grundlage des
Arbeitsrechts verdienen müssen) und
Steuern nach dem Zufließprinzip (Was geflossen ist, ist
zu versteuern) zu prüfen. Die Prüfung der SV-Beiträge
setzt daher auch einschlägige
arbeitsrechtliche Kenntnisse bis hin zur Umsetzung des Kollektivvertrages
voraus und ist
daher zeitaufwändiger und auch schwieriger.
Bis zur Einführung der GPLA wurde bei den
Sozialversicherungsträgern immer von einer 5-
jährigen Vollprüfung aller
Betriebe gesprochen. Dies wird heute so nicht mehr bestätigt. Aus
generalpräventiven Gründen wäre aber die
regelmäßige Prüfung aller Betriebe, die
Mitarbeiter beschäftigen, absolut
sinnvoll. Es handelt sich bei den Betriebsprüfungen um eine
wirkungsvolle und für die Sozialversicherung und die
Finanzverwaltung hochrentable
Prüftätigkeit.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten an den Bundesminister für Arbeit,
Soziales und
Konsumentenschutz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
Unternehmen wurden in den Jahren 2004 - 2009 einer GPLA-Prüfung
unterzogen
(Aufschlüsselung
nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?
2.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und wie
viele ArbeitnehmerInnen
waren
davon betroffen (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen
Bundesländern)?
3.
Welche Zuschläge wurden in diesen Jahren dabei geltend gemacht
und welche Beträge auch
bezahlt
(Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?
4.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge
durch die Finanz
(Lohnsteuerprüfer)
und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen
(Aufschlüsselung
nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?
5.
Welche Zuschläge wurden in diesen Jahren dabei geltend gemacht
und welche Beträge auch
bezahlt
(Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?
6.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Lohnsteuern durch die
Finanz
(Lohnsteuerprüfer)
und wie viele Arbeitnehmerlnnen waren davon betroffen
(Aufschlüsselung
nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?
7.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge
durch die Beitragsprüfung der
Gebietskrankenkassen
(Beitragsprüfer) und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon
betroffen (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
8.
Welche Zuschläge wurden in diesen Jahren dabei geltend gemacht
und welche Beträge auch
bezahlt
(Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?
9.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Lohnsteuern durch die
Betragsprüfung der
Gebietskrankenkassen
(Beitragsprüfer) und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon
betroffen (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
10. Wie beurteilt das
Ressort offensichtliche Minderergebnisse der Prüfer beim
jeweils
anderen
Prüffeld?
Welche Konsequenzen sollen daraus folgen?
11. Wie beurteilt das
Ressort bei den Betriebsprüfungen grundsätzlich den Verzicht
auf
Branchenprüfung und die Zuteilung der zu prüfenden Betriebe an den
Prüfer nach
Buchstaben?
Welche Nachteile sind dabei eingetreten?
12. Hat sich aus Sicht des Ressorts die gemeinsame Prüfpraxis (GPLA-Prüfungen) bewährt?
13.
Wurde das Prinzip der 5 bis 7-jährigen Vollprüfung aller
Unternehmen
(Betriebsprüfungen)
nach Einführung der GPLA aufgegeben?
Wenn ja, warum?
14.
Werden Sie
eine Regelung vorschlagen, nach der die KIAB zur Bekämpfung von
Sozialdumping ermächtigt wird, auch die
Anspruchsgrundlagen (korrekte Lohnhöhe) und
die Arbeitszeitaufzeichnungen zu
prüfen?
15.
Wie hat sich
seit 2004 in Österreich
der Personalstand bei den zur GPLA-Prüfung
eingesetzten Mitarbeitern in der
Sozialversicherung (Beitragsprüfer) und der Finanz
(Lohnsteuerprüfer) entwickelt (Aufschlüsselung auf
Bundesländer bzw.
Gebietskrankenkassen und Jahre)?