6512/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „GPLA-Prüfungen: Prüfpraxis durch Sozialversicherungsträger und Finanz
(2004 - 2009)“
Im Jahre
2004 wurde die "Gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen
Abgaben" durch
Lohnsteuerprüfer (Finanz) und GKK-Prüfer (Sozialversicherung)
eingeführt (GPLAPrüfungen). Bei der Einführung gab
es nach Expertenmeinung enorme Anlaufverluste, nach deren Informationen
gibt es auch unterschiedliche Ergebnisse in den Bundesländern sowie unterschiedliche
Ergebnisse im Vergleich der GKK-Prüfer und Lohnsteuerprüfer. In
beiden Bereichen werden „Minderergebnisse“ beim jeweils anderen
Prüffeld erzielt. Problematisch auch die mit der Einführung von
GPLA-Prüfungen erfolgte Umstellung bei der Betriebsprüfung. Die
Prüfgruppen der Betriebsprüfungen, die bis 2004 nach zugeteilten „Branchen“
prüften, wurden umgestellt und Prüfbetriebe dem Prüfern nach
Buchstaben
zugeteilt. Dies führte dazu, dass Brancheninsiderwissen verloren ging und
geht und die
Prüfungen nicht mehr so effektiv sind, wie vor der Reform.
Die
Unterschiedlichkeit der Prüfansätze ist nach Expertensicht
ein weiterer Grund für die
Schwierigkeiten bei der Durchführung der GPLA-Prüfungen.
SV-Beiträge sind nach dem
Anspruchsprinzip (Was hat der DN verdient und was hätte er auf der
Grundlage des
Arbeitsrechts
verdienen müssen) und Steuern nach dem Zufließprinzip (Was geflossen
ist, ist
zu
versteuern) zu prüfen. Die Prüfung der SV-Beiträge setzt daher
auch einschlägige
arbeitsrechtliche Kenntnisse bis hin zur Umsetzung des Kollektivvertrages
voraus und ist
daher zeitaufwändiger und auch schwieriger.
Bis
zur Einführung der GPLA wurde bei den Sozialversicherungsträgern
immer von einer 5-
jährigen Vollprüfung aller Betriebe gesprochen. Dies wird heute so
nicht mehr bestätigt. Aus
generalpräventiven Gründen wäre aber die regelmäßige
Prüfung aller Betriebe, die
Mitarbeiter
beschäftigen, absolut sinnvoll. Es handelt sich bei den
Betriebsprüfungen um eine
wirkungsvolle
und für die Sozialversicherung und die Finanzverwaltung hochrentable
Prüftätigkeit.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Unternehmen wurden in den Jahren 2004 - 2009 einer GPLA-Prüfung
unterzogen
(Aufschlüsselung
nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?
2.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und wie
viele ArbeitnehmerInnen
waren
davon betroffen (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen
Bundesländern)?
3.
Welche Zuschläge wurden in diesen Jahren dabei geltend gemacht
und welche Beträge auch
bezahlt
(Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?
4.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge
durch die Finanz
(Lohnsteuerprüfer)
und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen
(Aufschlüsselung
nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?
5.
Welche Zuschläge wurden in diesen Jahren dabei geltend gemacht
und welche Beträge auch
bezahlt
(Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?
6.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Lohnsteuern durch die Finanz
(Lohnsteuerprüfer)
und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen
(Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?
7.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge
durch die Beitragsprüfung der
Gebietskrankenkassen
(Beitragsprüfer) und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon
betroffen (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
8.
Welche Zuschläge wurden in diesen Jahren dabei geltend gemacht
und welche Beträge auch
bezahlt
(Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?
9.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Lohnsteuern durch die
Betragsprüfung der
Gebietskrankenkassen
(Beitragsprüfer) und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon
betroffen (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
10. Wie beurteilt das Ressort
offensichtliche Minderergebnisse der Prüfer beim
jeweils
anderen
Prüffeld?
Welche Konsequenzen sollen daraus folgen?
11. Wie beurteilt das Ressort bei
den Betriebsprüfungen grundsätzlich den Verzicht auf
Branchenprüfung und die Zuteilung der zu prüfenden Betriebe an den
Prüfer nach
Buchstaben?
Welche Nachteile sind dabei eingetreten?
12. Hat sich aus Sicht des Ressorts die gemeinsame Prüfpraxis (GPLA-Prüfungen) bewährt?
13.
Wurde das Prinzip der 5 bis 7-jährigen Vollprüfung aller
Unternehmen
(Betriebsprüfungen)
nach Einführung der GPLA aufgegeben?
Wenn ja, warum?
14.
Werden Sie eine Regelung vorschlagen, nach der die KIAB zur Bekämpfung
von
Sozialdumping
ermächtigt wird, auch die Anspruchsgrundlagen (korrekte Lohnhöhe) und
die
Arbeitszeitaufzeichnungen zu prüfen?
15.
Wie hat sich seit 2004 in Österreich der Personalstand bei den
zur GPLA-Prüfung
eingesetzten
Mitarbeitern in der Sozialversicherung (Beitragsprüfer) und der Finanz
(Lohnsteuerprüfer)
entwickelt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.
Gebietskrankenkassen und Jahre)?