6537/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.10.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag.Widmann, Schenk
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend islamischer Religionsunterricht
Anfang 2009 wurden die dramatischen Zustände im islamischen Religionsunterricht bekannt.
Die Bundesministerin reagierte darauf mit einem 5-Punkte-Programm, dessen Umsetzung bis heute auf sich warten lässt.
Mittlerweile stand der Präsident der IGGiÖ Schakfeh erneut im Fokus medialer Berichterstattung. Er soll islamische Religionslehrer aufgefordert haben, an Schulen um Mitglieder zu werben bzw. mit vorgefertigten Registrierungsformularen Unterschriften von Schülern zu keilen. Unkooperativen Lehrern soll er mit der Kündigung gedroht haben. Seitens des Bundesministeriums für Unterricht Kunst und Kultur wurde diese Zwangsrekrutierung von Mitgliedern an Schulen für legal befunden, mit dem Argument, dass diese Angelegenheit nicht in den Kompetenzbereich des Unterrichtsministeriums falle, da es eine innere Angelegenheit der Islamischen Glaubensgemeinschaft sei.
Es stellt sich die Frage, warum seitens der verantwortlichen Politiker keinerlei Ambitionen gehegt werden, den Kompetenzbereich zu erweitern und entsprechende Reformen anzustreben. Oder sieht die Bundesregierung hier keinerlei Handlungsbedarf? Schließlich war es ihre Vogelstraußpolitik des Wegsehens, welche zu den herrschenden Umständen innerhalb der IGGiÖ und im islamischen Religionsunterricht führte. Wird der Umstand, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem österreichischen Staat und der IGGiÖ von deren gutem Willen abhängt, tatsächlich hingenommen?
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende
ANFRAGE: