6538/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.10.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Singvogelfang im OÖ Salzkammergut

 

Nach dem Tierschutzgesetz §5(1) ist es verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Demgemäß ist auch das Einfangen und Einsperren wildlebender Vögel verboten. Dennoch stellten vier Bezirkshauptmannschaften im OÖ Salzkammergut auch heuer wieder ca. 400 naturschutzrechtliche Fangbewilligungen vom 15.9. – 15.11. aus, die keineswegs das tierschutzrechtliche Verbot des Singvogelfangs aufheben. Offensichtlich soll mit diesen naturschutzrechtlichen Bewilligungen das Bundestierschutzgesetz bewusst umgangen werden.

Nach Ansicht von vier namhaften Vogelexperten Österreichs, Dr. Frey und Prof. Loupal von der Veterinärmedizinischen Universität Wien, sowie Prof. Kotrschal und Dr. Fritz, widerspricht der Vogelfang dem Tierschutzgesetz, wie es diese Wissenschaftler in unabhängigen Gutachten festgestellt haben. In einem durch die OÖ Landesregierung in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Gutachten zum Singvogelfang von Dr. Johannes Fritz wird beschrieben, dass es beim Fang allgemein unvermeidbar ist, dass die Tiere einer hohen Stressbelastung sowie einer unmittelbaren Verletzungs- und Todesgefahr ausgesetzt sind. Viele aktuelle Fälle, die mittels Videoaufnahmen dokumentiert wurden, bestätigen dies.

Doch nicht nur der Fang selbst ist Tierquälerei: Die Tiere werden in kleine Käfige gesperrt und Ende November, nach der zweimonatigen Fangperiode, ausgestellt und prämiert. Viele Vögel müssen nicht selten ihr ganzes Leben hinter Gittern verbringen, da sie jedes Jahr als sogenannte Lockvögel missbraucht werden. Dennoch wurden Dutzende Anzeigen gegen die Vogelfänger in den letzten Jahren von den lokalen Behörden eingestellt oder gar abgewiesen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Halten Sie es für legitim, dass Singvogelfängern über naturschutzrechtliche Bewilligungen der Länder der Singvogelfang im OÖ Salzkammergut erlaubt und damit das Tierschutzgesetz missachtet wird? Wenn ja, wie begründen Sie das? Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie dagegen ergreifen?

 

2. Welche Maßnahmen werden Sie aufgrund des o.a. Gutachtens namhafter Vogelexperten treffen, wonach  der Vogelfang dem Tierschutzgesetz widerspricht? Durch welche Maßnahmen werden Sie einen rechtmäßigen Zustand herstellen?


3.       Wie viele Anzeigen gegen Vogelfänger wurden in den letzten Jahren eingebracht? Wie viele Verurteilungen gab es? Wie viele Verfahren wurden von den lokalen Behörden eingestellt?