6545/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.10.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend die Beantwortung der Anfrage 6060/J XXIV. GP

 

Die Anfragebeantwortung 5945/AB XXIV. GP ließ einige Fragen offen. Deshalb sollen aus analysetechnischen Gründen einige weitere Daten und Fakten erfragt werden. Aus der Beantwortung der Frage 1, 6060/J XXIV. GP geht folgendes hervor: "Die Speicherung der Staatsbürgerschaft der Leistungsbezieher ist für den Vollzug der gesetzlichen und unionsrechtlichen Bestimmungen nicht notwendig; gespeichert wird ausschließlich, aus welchen Staaten ein Pensionsbezug vorliegt." 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1)  Aus welchen EU- bzw. Drittstaaten liegen der Pensionsversicherungsanstalt Bezüge vor (aufgeschlüsselt nach Staaten und Anzahl der beziehenden Personen)?

 

2)  Wie viele dieser Bezüge liegen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz (aufgeschlüsselt nach Anzahl der Bezieher und Staaten)?

 

3)  Für wie viele Ausgleichszulagenbezieher liegen der Pensionsversicherungs-anstalt Pensionsbezüge von anderen EU-Staaten oder Drittstaaten vor und kein österreichischer Pensionsbezug (aufgeschlüsselt nach Staaten).

 

4)  Wie hoch waren in Summe die Ausgleichszulagen bis zum August 2010 (aufgeschlüsselt nach Staaten, Anzahl der beziehenden Personen und Monat)?

 


 

5) Wie ist der in der genannten Anfragebeantwortung angeführte "gewöhnliche Aufenthaltsort" rechtlich genau definiert?

 

a)  Worin besteht der rechtliche Unterschied zum Hauptwohnsitz?

 

b)  Welche Unterschiede zwischen Hauptwohnsitz und dem "gewöhnlichen Aufenthaltsort" ergeben sich für den Bezieher der Ausgleichszulage ohne österreichische Staatsbürgerschaft?

 

c)  Wie muss seitens des Beziehers der Ausgleichszulage dieser "gewöhnliche Aufenthaltsort" dokumentiert werden?

 

6) In der Anfragebeantwortung wurde angeführt, dass zur Beantwortung der Frage 10, AF 6060/J XXIV. GP nicht ausreichend  Zeit zur Verfügung gestanden hätte. Deshalb stellen wir die Frage erneut und hoffen, dass der zuständige Bearbeiter diesmal Zeit finden wird, diese zu beantworten.

 

Wie hoch ist die durchschnittliche Pension in den Herkunftsländern der Bezieher der Ausgleichszulage?

 

7) Wie hoch ist die durchschnittliche Pension in den einzelnen EU Mitgliedsstaaten?