6568/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.10.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten DI Deimek, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Zukunft der Linzer Eisenbahnbrücke

 

 

Seit 1900 steht die Linzer Eisenbahnbrücke für den Eisenbahn- und Individualverkehr in der oberösterreichischen Landeshauptstadt zur Verfügung. Für Linz ist der Brückenstandort mit rund 15.000 Fahrzeugen täglich für eine Donauquerung unverzichtbar. Auch für sämtliche Zukunftsprojekte spielt die Linzer Eisenbahnbrücke eine zentrale Rolle; Projekte wie City-S-Bahn, Regio-Liner oder 2. Straßenbahnachse haben einen direkten Bezug zum Standort Eisenbahnbrücke.

Die technische Haltbarkeit der hauptsächlich dem Autoverkehr dienenden Brücke ist aber offensichtlich nunmehr stark in Frage gestellt. Aus derzeitiger Sicht kann die Linzer Eisenbahnbrücke durch Sanierungsarbeiten noch bis Ende 2012 weiter betrieben werden. Die weitere Zukunft ist ungewiss. Derzeit wird über den Erhalt der bestehenden Brücke sowie über alternative Lösungen im Bereich der Eisenbahnbrücke diskutiert, konkrete Lösungsvorschläge liegen jedoch noch immer nicht vor.

Die oberösterreichischen Landtagsabgeordneten, LAbg. Prim. Dr. Brigitte Povysil und LAbg. David Schießl haben im Juni 2010 an den zuständigen oberösterreichischen Landesrat Dr. Kepplinger eine schriftliche Anfrage betreffend die Zukunft der Linzer Eisenbahnbrücke gestellt.

In Beantwortung dieser Anfrage hat Landesrat Dr. Kepplinger unter anderem ausgeführt, dass eine Attraktivierung der Mühlkreisbahn in erster Linie über eine spürbare Verkürzung der Fahrzeit zu erreichen ist. Alle Überlegungen, in die Strecke der Mühlkreisbahn zu investieren, sind allerdings aktuell mit dem Zustand der Eisenbahnbrücke verknüpft.

Das von ÖBB-Infrastruktur vorgelegte Gutachten über die Tragfähigkeit der Eisenbahnbrücke führt aus, dass die Brücke nur mehr bis Ende 2012 benutzbar ist. Damit wird eine grundsätzliche Systementscheidung hinsichtlich der künftigen Schienenverbindung ins Obere Mühlviertel erforderlich. Diese Systemfestlegung muss aufgrund der Dringlichkeit einer Lösung für die Eisenbahnbrücke spätestens im Herbst 2010 getroffen werden.

… Fachabteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr hat nach Beschlussfassung in der Oö. Landesregierung eine technische Vergleichsstudie betreffend die Schienenanbindung ins Obere Mühlviertel vergeben. ….

Ergebnisse der Studie sollen Ende September vorliegen.


Da Landesrat Dr. Kepplinger nicht sämtliche Fragen umfassend beantwortet hat bzw. beantworten konnte, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Besteht die Möglichkeit, eine Generalsanierung der Linzer Eisenbahnbrücke durchzuführen?

 

2.    Wenn ja, durch wen?

 

3.    Wenn ja, welche Dauer und welche Kosten würde eine solche Generalsanierung verursachen und wer kommt für die Kosten der Sanierung auf?

 

4.    Wenn ja, für welche Zwecke und wie lange könnte die Linzer Eisenbahnbrücke nach erfolgter Generalsanierung weiter benützt werden?

 

5.    Welche Varianten für einen Neubau der Brücke werden derzeit geprüft und wie stellen sich die einzelnen Varianten im Detail dar?

 

6.    Wer ist für die Neuerrichtung einer Brücke zuständig?

 

7.    Wie lange würde die Neuerrichtung einer Brücke dauern?

 

8.    Wie hoch wären die Kosten für die Neuerrichtung einer Brücke und wer würde für die Kosten einer Neuerrichtung aufkommen?

 

9.    Ist es möglich, die derzeit bestehende Eisenbahnbrücke als ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern benutzte Brücke zu erhalten und wenn ja, welche Kosten würde dies verursachen?

 

10. Wenn ja, ist angedacht, zusätzlich im unmittelbar anschließenden Bereich eine neue Donauquerung zu errichten?

 

11. Gab es im Hinblick auf notwendige Sanierungsarbeiten in der Vergangenheit Versäumnisse der ÖBB?

 

12. Wäre die Tatsache, dass nunmehr durch Notsanierungsmaßnahmen ein Betrieb der Eisenbahnbrücke bis maximal Ende 2012 gewährleistet ist und danach unabhängig von einer künftigen Problemlösung jedenfalls davon auszugehen ist, dass im Bereich der jetzigen Eisenbahnbrücke für längere Zeit keine Donauquerung zur Verfügung steht, aus Ihrer Sicht durch rechtzeitige und konsequente Überprüfung des Zustands der Eisenbahnbrücke in der Vergangenheit zu verhindern gewesen?

 

13. Liegt bereits eine Entscheidung des Bundesdenkmalamts zur Eisenbahnbrücke vor?

 

14. Wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?


15. Gibt es eine Verkehrslösung für den Zeitraum, in dem die Linzer Eisenbahnbrücke gesperrt sein wird bzw. keine Donauquerung im Bereich der bestehenden Eisenbahnbrücke zur Verfügung steht?

 

16. Wenn ja, wie sieht diese im Detail aus?

 

17. Wann kann mit einer konkreten Entscheidung betreffend die Zukunft der Eisenbahnbrücke gerechnet werden?