6576/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.10.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Verbundlichung von Privatschulen in Niederösterreich, die von Gemeinden erhalten werden und deren Schulgründung in der älteren Vergangenheit liegt

 

In der Anfragebeantwortung zu 5633/AB XXIV.GP wurde von Seiten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erörtert, dass eine baldige Verbundlichung von Schulen, deren Schulerhaltung in der Kompetenz der Standortgemeinde liegt, nicht vorgesehen ist, wenn solche Schulstandorte historisch gewachsen sind. Diese Privatschulen in Niederösterreich befinden sich in den Gemeinden Wiener Neustadt, Ybbs an der Donau, Tulln, Schwechat und Mistelbach. Dem ORG Ternitz und dem ORG Neulengbach wurde die Verbundlichung zugesagt, das ORG Deutsch Wagram und die AHS Korneuburg werden bis Ende 2011 nicht berücksichtigt werden.

 

Die historisch gewachsenen Schulstandorte haben die laufenden Kosten aus dem Gemeindebudget zu begleichen, gleichzeitig wird, abhängig der schulerhaltenden Kommune, Schulgeld von den Eltern eingefordert. Um eine Weiterführung der historisch gewachsenen Schulstandorte zu gewährleisten, wird mittelfristig von Bundesseite Unterstützung notwendig sein. Am 24. September wurde in der Gemeinde Ternitz die Verbundlichung mit VertreterInnen des Landes Niederösterreich und der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur feierlich begangen. Für die Gemeinde Ternitz ist diese Verbundlichung essentiell für das Gemeindebudget und die Standorterhaltung. Die Unterstützung in Form einer Verbundlichung für die oben genannten Standorte wird jedoch auf die lange Bank geschoben und verbindliche Zusagen gibt es keine.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Gab es von Seiten der Sitzgemeinden in Niederösterreich bislang Bestrebungen durch Kontaktaufnahme zum BMUKK bzw. über die zuständigen Stellen im Land Niederösterreich, Verbundlichungen der historisch gewachsenen Standorte zu verhandeln? Wenn ja von welchen Sitzgemeinden und wann begannen die Kontaktaufnahmen?


2) Mit welchen Sitzgemeinden hat es diesbezüglich persönliche Gespräche gegeben? Mit welchen hat es schriftliche Korrespondenz gegeben?

 

3) Wie hoch wären die Gesamtkosten pro Jahr, wenn die Privatschulen in Wiener Neustadt, Ybbs an der Donau, Tulln, Schwechat und Mistelbach verbundlicht würden?

Wenn diese Gesamtkosten dem BMUKK nicht vorliegen, welche Kosten welcher Schulen liegen Ihnen vor?

 

4) Wie sehen die Kriterien für eine ernsthaft angestrebten Verbundlichung von Seiten der historisch gewachsenen Standorte im Detail aus? In der Anfragebeantwortung 5633/AB XXIV.GP zu Frage 5 wird ausgeführt, dass die Gründung einer Privatschule als ein Modell für die Gründung von weiterführenden Schulen nicht für historisch gewachsene Standorte gelte, was einen Widerspruch darstellt, denn unabhängig des Gründungsdatums ist jede Privatschule gleich weiterführend, wie zum Beispiel die Handelsakademie und Handelsschule der Stadtgemeinde Tulln oder die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe der Stadt Wiener Neustadt.

 

5) Sind die besonderen Voraussetzungen für Verhandlungen bezüglich einer Verbundlichung  wie bildungspolitische Ziele, Attraktivität der Standortgemeinde, Ausweitung des Bildungsangebotes, Übernahme von Verantwortung der Sitzgemeinde und erfolgreiche Schulentwicklung der Privatschulen in  Niederösterreich mit historisch gewachsenen Standortprofil geprüft worden?

Wenn ja, welche Kriterien der Privatschulen waren nicht entsprechend für einen Eintritt in Verhandlungen mit dem BMUKK bezüglich der Verbundlichung mit der Bitte um Auflistung?

 

6) Wann und wie wurde von Seiten des BMUKK beschlossen, ausschließlich Verbundlichungen von Privatschulen, abhängig ihrer Gründung, zu verhandeln?

 

7) Übernimmt das BMUKK die volle politische Verantwortung, wenn Privatschulen, die historisch gewachsen sind, aus finanziellen Gründen geschlossen werden?

 

8) Wie wird von Seiten des BMUKK weiter mit dem Gemeinderatsbeschluss der Statutarstadt Wiener Neustadt vorgegangen, in dem sich die Mitglieder des Gemeinderates einstimmig ausgesprochen haben in Verhandlungen mit dem Landesschulrat bzw. dem Bildungsministerium eine Verbundlichung von HLA, HLM und BAKIP anzustreben. Der Gemeinderat bekannte sich einhellig zu den genannten Bildungseinrichtungen; gleichzeitig wurde im entsprechenden Antrag aber auch festgehalten, dass eine Nichtübernahme die Weiterführung der Schulen in der notwendigen Qualität gefährde vom 27.8.2010?