6582/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.10.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ursula Haubner
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Finanzierungsströme der AUVA zu den Krankenkassen
„Eigentlich sind wir nur für Arbeitsunfälle zuständig, aber sagen Sie das mal einem Verletzten der vor der Tür steht“, bekennt sich AUVA-Obfrau Renate Römer im Interview mit der Oberösterreichischen Kronen Zeitung dazu, dass im Linzer UKH auch Opfer von Freizeitunfällen versorgt werden. Aber nicht nur in Oberösterreich, das Bild ist in allen Bundesländern dasselbe, noch dazu wo die Ärztinnen und Ärzte in den Unfallkrankenhäusern einen ausgezeichneten Ruf - insbesondere bei der Versorgung von Frakturen und sonstigen Unfallverletzungen - genießen.
Die AUVA wurde als Versicherung für Arbeitsunfälle gegründet und wird von der Wirtschaft mit 1,4 Prozent der Lohnsumme dotiert. Die Unternehmen zahlen osterreichweit dafür ein um die Behandlung ihrer, bei der Arbeit verunglückten, Mitarbeiter sicherzustellen. Im Linzer UKH, das die AUVA betreibt, sind das nur noch zwölf Prozent aller Patienten. 88 Prozent kommen nach Freizeitunfällen. Für ihre Behandlung erhält die AUVA Beiträge von den Krankenkassen refundiert, muss aber umgekehrt auch zahlen, wenn Arbeitsunfälle in anderen Krankenhäusern behandelt werden. Diese beiden Kostenersätze klaffen laut Obfrau Renate Römer und Wirtschaftskammerpräsident Rudolf Trauner jedoch auseinander - und zwar zu Lasten der AUVA, die damit die Krankenkassen „quersubventionieren" muss - aber trotz dieser Tatsache immer noch selbst in der Lage ist, erfolgreich zu wirtschaften.
Das erfolgreiche Betreiben von Krankenhäusern ist immer eine Sache der Führung, einer schlanken Verwaltung und einer möglichst geringen politischen Einflussnahme. Es stellt sich daher die Frage, wie weit das Modell der, von der AUVA geführten Krankenanstalten nicht als „Best Practise Modell“ für alle anderen, teilweise von den Krankenkassen, und zum großen Teil von den Ländern geführten Krankenanstalten herangezogen werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE