6636/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.10.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Walser, Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend LeiterInnenbestellung BG/BRG Köflach (Steiermark)

 

 

 

In den letzten Monaten sind bei der Besetzung von Leitungspositionen im Schulbereich sowohl in parlamentarischen Anfragen als auch in Medienberichten immer wieder parteipolitisch motivierte Interventionen thematisiert worden. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang etwa an die Leitungsbestellungen für das Schulzentrum Ungargasse in Wien, die Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe und Fachschule für Mode in Annahof/Salzburg sowie die Bestellung eines/einer Landesschulinspektors /-inspektorin für allgemeinbildende Pflichtschulen in Vorarlberg.

 

Nun wird in der Steiermark ein ähnlich gelagerter Fall heftig diskutiert. Im September 2008 wurde die Stelle eines Direktors/einer Direktorin für das BG/BRG Köflach (Steiermark) ausgeschrieben.

 

Es ist allgemein anerkannt, dass die Aufgabe einer Schulleitung nicht nur darin besteht, den ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichts und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu kontrollieren. Darüber hinaus hat eine Schulleitung auch die Aufgabe, für die standortbezogene Weiterentwicklung der Pädagogik, die Implementierung neuer Methoden, die Evaluierung von Versuchen und die Verbesserung des Unterrichts zu initiieren und zu gewährleisten. Aus diesem Grund dürfen nur die besten BewerberInnen zum Zuge kommen, die sowohl Weitblick als auch Erfahrung hinsichtlich neuer pädagogischer Konzepte mitbringen und sich mit hohem Engagement für die Weiterentwicklung der Schulen einsetzen.

 

Aus diesen Gründen hat die Auswahlkommission des LSR für die Steiermark Frau Mag. Gudrun Finder als Erstgereihte des Dreiervorschlags angeführt. In weiterer Folge wurde ein offensichtlich von ÖVP-VertreterInnen gestellter Antrag zu Gunsten des einzigen männlichen Bewerbers im Kollegium des Landesschulrates für Steiermark angenommen und dieser Mitbewerber an die 1. Stelle, Frau Mag. Gudrun Finder an die 2. Stelle gereiht.


Die daraufhin angerufene Bundes-Gleichbehandlungskommission hat am 3. Mai 2010 in einem Gutachten festgestellt, dass diese Umreihung sachlich nicht gerechtfertigt ist. Zudem wurde in diesem Gutachten festgehalten, dass in diesem Fall eine Diskriminierung vorliegt (Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission GZ: BKA-F147.800/0035-II/3/2010).

Unter anderem steht der Verdacht im Raum, dass diese Umreihung die Folge des Engagements von Frau Mag. Gudrun Finder für die NMS-Modellregion ihres Heimatbezirks Voitsberg war. Dadurch ist es in konservativen Kreisen zu der Befürchtung gekommen, Frau Mag. Gudrun Finder könnte am BG/BRG Köflach die „Gesamtschule“ einführen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Sind Ihnen die Ungereimtheiten im Zuge des Auswahlverfahrens für die Bestellung einer Schulleiterin/eines Schulleiters für das BG/BRG Köflach (Steiermark) bekannt? Wenn ja, welche Schritte haben Sie unternommen, um den Sachverhalt zu klären?

 

  1. Ist Ihnen das Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission betreffend eine Beschwerde über das Auswahlverfahren für die Bestellung einer Schulleiterin/eines Schulleiters für das BG/BRG Köflach (Steiermark) bekannt? Wenn ja, welche Schritte haben Sie unternommen, um den Sachverhalt zu klären?

 

  1. Der Frauenanteil der Direktorinnen an Höheren Schulen liegt in der Steiermark weit unter 50%. Deshalb werden Frauen besonders „eingeladen“, sich zu bewerben und werden laut B-GBG bei gleicher Qualifikation bevorzugt bestellt. Wird von Ihnen in diesem Fall die Frau und somit Frau Mag. Finder, die die beste Qualifikation aufweist, bestellt?

 

  1. Welche Konsequenzen hat das Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, wonach im Verantwortungsbereich der Landesschulräte eine Diskriminierung nach dem Geschlecht und eine Verletzung des Frauenförderungsgebotes vorliegt

a)    für die Anhörungskommissionen der Landesschulräte,

b)    für die Amtsführenden LandesschulratspräsidentInnen,

c)    für das Kollegium der Landesschulräte?

 

  1. Haben Sie oder Mitarbeiter Ihres Hauses in der oben zitierten Angelegenheit Kontakt mit dem zuständigen Landesschulrat in der Steiermark aufgenommen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

  1. Warum wurde bis jetzt noch nicht entschieden, obwohl alle erforderlichen

Entscheidungsgrundlagen (Ergebnisse des AC, Hearing, Gutachten der

Bundes-Gleichbehandlungskommission) bereits vorliegen?

 

  1. Wann werden Sie über die Leiterbestellung an dem BG/BRG Köflach (Steiermark) endgültig entscheiden und einen entsprechend Bescheid ausstellen?