6641/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.10.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Corporate Governance Code für das Infrastrukturministerium

 

 

Dem Magazin „trend“, Ausgabe 10/2010, war im Rahmen eines mit „Die Einsager“ betitelten Artikels über die Berater und Lobbyisten der RegierungspolitikerInnen auch zu entnehmen: „Georg Karasek und Gerold Wietrzyk, beide Rechtsanwälte, haben für das Infrastrukturministerium einen Corporate-Governance-Code entwickelt.“

 

Leider ist ein solcher Kodex für das BMVIT nicht öffentlich – zB (Stand Oktober 2010) über die Homepage des BMVIT – zugänglich und einsehbar.

 

Im Hinblick auf zeitgemäße Corporate-Governance-Standards gab und gibt es in einzelnen Bereichen des BMVIT weit zurückreichend und bis heute immer wieder Probleme, die beispielsweise im Bereich der Sektion IV u.a. auch - und das des Öfteren - vom Rechnungshof gerügt werden mussten und auch schon die Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft beschäftig(t)en. An entsprechendem Bedarf für entsprechende Regelungen/Selbstverpflichtungen im BMVIT besteht daher kein Zweifel.

 

Dies wirft die Frage nach der tatsächlichen Existenz dieses Werks und seinen genauen Inhalten sowie nach der Ernsthaftigkeit bei seiner lückenlosen Anwendung und Umsetzung auf.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wann und von wem wurde die Entwicklung eines Corporate Governance Code/Kodex für das BMVIT – lt „trend“ bei den Rechtsanwälten Karasek und Wietrzyk - in Auftrag gegeben?

 

  1. Ging diesem Auftrag eine Ausschreibung o.ä. voraus?

  1. Was sind die Inhalte und Vorgaben dieses Corporate Governance Code/Kodex?

 

  1. Für wen sollen diese Vorgaben gelten? Falls nicht für das BMVIT: Warum nicht?

 

  1. Sind private finanzielle bzw. geldwerte Vorteile für Behördenmitarbeiter ihres Hauses aus Beziehungen mit zu beaufsichtigenden Unternehmen a) gesetzlich (bitte um konkrete Angabe), b) von diesem Corporate-Governance-Kodex bzw. c) falls dieser entgegen dem aktuellen Medienbericht nicht für das BMVIT gilt, von einer anderen inhaltlich entsprechenden Regelung/Selbstverpflichtung gedeckt?

 

  1. Falls die Antwort auf 5a und/oder b und/oder c nein lautet: Was haben Sie im Zusammenhang mit solchen Fällen, die Medienberichten zufolge auch bereits die Korruptionsstaatsanwalt – allerdings auf Basis anonymer Anzeigen, also offenbar nicht auf Ihr Betreiben - beschäftig(t)en, unternommen?

 

  1. Falls Sie nichts unternommen haben: Warum nicht?

 

  1. Sind private finanzielle bzw. geldwerte Vorteile für Behördenmitarbeiter ihres Hauses aus Doppelfunktionen im BMVIT selbst und in Aufsichtsräten vorgelagerter Einrichtungen a) gesetzlich (bitte um konkrete Angabe), b) von diesem Corporate-Governance-Kodex bzw. c) falls dieser entgegen dem aktuellen Medienbericht nicht für das BMVIT gilt, von einer anderen inhaltlich entsprechenden Regelung/Selbstverpflichtung gedeckt?

 

  1. Falls die Antwort auf 8a und/oder b und/oder c nein lautet: Was haben Sie im Zusammenhang mit solchen Fällen, die Medienberichten zufolge auch bereits die Korruptionsstaatsanwalt – allerdings auf Basis anonymer Anzeigen, also offenbar nicht auf Ihr Betreiben - beschäftig(t)en, unternommen?

 

  1. Falls Sie nichts unternommen haben: Warum nicht?

 

  1. Sind Vorkommnisse wie in Frage 5 und Frage 8 angesprochen von Bedeutung bei Personalentscheidungen in Ihrem Haus, wie zB Besetzungen oder Verlängerung befristeter Besetzungen auf höheren Positionen?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?