6663/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Zeitrahmen für den Erlass der neuen Reifeprüfungs-Verordnung

 

 

Am 19. Juli 2010 wurde im Bundesgesetzblatt 52/2010 eine Novellierung des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) veröffentlicht, in dem die neue, sogenannte "teilzentrale Reifeprüfung" gesetzlich geregelt wird.

 

Schon im Dezember sind die Schulen aufgefordert die Schüler der 5. Klassen zu informieren, welche Wahlpflichtgegenstände sie bei der neuen Reifeprüfung wählen können bzw. sollen. Diesbezügliche Festlegungen müssen spätestens im Jänner bekanntgegeben werden, da anschließend bereits ab Februar die provisorischen Lehrfächerverteilungen für 2011/12 konzipiert werden müssen. In den Schulen ist allerdings noch nicht bekannt, welche Rolle den Wahlpflichtgegenständen in der neuen Reifeprüfung zukommen wird. Dazu bedarf es einer neuen Reifeprüfungsverordnung (RP-VO). Eine effiziente Beratung kann ohne diese Reifeprüfungsverordnung nicht sinnvoll stattfinden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende


 

 

 

Anfrage

 

Bis wann ist seitens des BMUKK mit der Vorlage einer diesbezüglichen Verordnung zu rechnen?