6763/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.10.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Roman Haider
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend des Vorsteuererstattungsverfahren für Drittlandsunternehmen.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/9/EG mit 01.01.2010 regelt das Vorsteuererstattungsverfahren von Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union neu. Jedoch hat sich am Vorsteuererstattungsverfahren für Drittlandsunternehmen bis auf eine Anpassung des Mindesterstattungsbetrages nichts geändert. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht, Bund 2009/13 die katastrophalen Zustände beim zuständigen Finanzamt Graz aufgedeckt.
Rechnungshofbericht Bund 2009/13:
Das bundesweit zuständige Finanzamt Graz–Stadt überwies in den Jahren 2003 bis 2007 rd. 4,6 Mrd. EUR Umsatzsteuer an ausländische Unternehmer. Das waren pro Jahr mehr als 5 % des Umsatzsteueraufkommens. Aufgrund der stark steigenden Arbeitsbelastung konnten ab 2007 nur mehr ausgewählte Fälle kontrolliert werden. Da jedoch die im Verantwortungsbereich des BMF gelegene elektronische Fallauswahl für einen ganzen Bereich noch nicht ausgereift war, wurden in den Jahren 2007 und 2008 rd. 1 Mrd. EUR ohne risikoadäquate Kontrollen ausbezahlt.
Aufgrund dieser mangelhaften Kontrollen ist es nicht absehbar, wie viel Steuergeld unseren Bürgern verloren geht. Europol rechnet mit einem Umsatzsteuerbetrug in der Höhe von rund 100 Milliarden Euro pro Jahr für den gesamten Euroraum. Der Anteil Österreichs an dieser Summe ist also abschätzbar. In Zeiten, in denen der Finanzminister gemeinsam mit der Bundesregierung das größte Steuerbelastungspaket aller Zeiten schnürt, sollten zuerst einmal die Hausaufgaben gemacht werden, bevor die Bürger zur Kasse gebeten werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage