6767/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Unterrichtsbefreiung der Schüler des BORG 3 Landstraßer Hauptstraße und deren Missbrauch für parteipolitische Zwecke der SPÖ

 

 

Am Morgen der 80. Sitzung des Nationalrats der XXIV. GP (20. Okt. 2010) verteilten vor den Eingängen des Hohen Hauses Schüler des Bundesoberstufenrealgymnasiums (BORG) 3 Landstraßer Hauptstraße Flugblätter, in denen zur Asylpolitik Stellung bezogen wurde.

 

 

Auch in den Tagen davor veranstalteten Schüler des nämlichen BORG 3 verschiedene Aktionen zu dem Thema.

 

 

Alle Aktionen fanden offensichtlich tagsüber – während der regulären Schulzeit – statt.

 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Aktionismen wurden seitens des besagten BORG 3 seit Bekanntwerden des Falles Araksik unternommen?

2.     Wann fanden diese statt?

3.     Wie viele Unterrichtseinheiten entfielen aufgrund dieser Aktionismen?

4.     Wodurch sind die angefallenen Fehlstunden gesetzlich gedeckt?

5.     Wer hat diese Aktionismen erlaubt?

6.     Ab welchem Ausmaß des Fernbleibens vom Unterricht sind die Schüler verpflichtet, schriftliche Entschuldigungen vorzulegen?

7.     Welche sonstigen Konsequenzen wird das Fernbleiben der Schüler des BORG 3 vom Unterricht zeitigen?

8.     Wie viele der Schüler, die an den o.g. Aktionismen des BORG 3 teilgenommen haben, sind noch nicht eigenberechtigt?

9.     Wurde mit dem Entlassen von nicht eigenberechtigten Schülern zwecks der Teilnahme an Aktionismen wie den o.g. gegen die Aufsichtspflicht verstoßen?

10.  Falls nein, warum nicht?

11.  Trifft es zu, dass die o.g. Aktionismen des BORG 3 als Teil einer "politischen Bildung" aufzufassen sind?

12.  Falls ja, inwiefern bleibt die Möglichkeit bestehen, dass bei Stellungnahmen und Wertungen auch abweichende Meinungen aufgezeigt werden im Hinblick darauf, dass in der Demokratie auch verschiedene Wertvorstellungen und Meinungen nebeneinander bestehen können, wenn – wie im nämlichen Fall geschehen – die Schüler des BORG 3 Landstraßer Hauptstraße von der sozialistischen Schülertruppe "Aktion kritischer Schüler" für parteipolitische Zwecke missbraucht werden?