6768/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend die Rechtsgrundlage des Einsatzes von Dolmetschern zwischen Schülern und Lehrern an österreichischen Schulen

 

 

Ein Blick in das Rechtsinformationssystem (RIS) ergibt, dass die einzige Kombination der Schlagworte "Dolmetscher" und "Schule" zum Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) führt.

 

"Native Speakers" sind im Bereich Schule und Unterricht lediglich im Lehrplan der AHS bei den didaktischen Grundsätzen für lebende Fremdsprachen erwähnt:

"Direkte persönliche Begegnungen (zB Einsatz von 'native speakers' und anderen Personen, mit denen die Kommunikation in der Zielsprache erfolgt, Schüleraustausch, Intensivsprachwochen) sowie die Nutzung von audiovisuellen Medien und neuen Technologien wie E-Mail und Internet sind im Sinne möglichst großer Authentizität zu empfehlen." (Anlage 1 zu den Lehrplänen – AHS)

 

Im Lehrplan für Bildungsanstalten der Kindergartenpädagogik findet sich unter dem Punkt "7. LEBENDE FREMDSPRACHE/VOLKSGRUPPENSPRACHE (Alternativ; siehe Abschnitt IV)" bei den Bildungs- und Lehraufgaben das didaktische Ziel, die Schüler sollten


"sich so spontan und fließend verständigen können, dass ein normales Gespräch mit einem 'native speaker' ohne Belastung für beide Gesprächspartner möglich ist…" (Anlage 1 zu den Lehrplänen - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik)

 

Darüber hinaus finden sich Kombinationen mit "native" im RIS nur in Form von "Alternative" bzw. "alternative".

 

Andererseits ist Medienberichten zufolge an einer Meidlinger "Kooperativen Mittelschule" eine Dolmetscherin zum Einsatz gekommen, um einzelnen Schülern eine Verständigung mit dem Lehrpersonal erst zu ermöglichen:

"Größere Probleme bringt jedoch der hohe Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache, in der 1A etwa können laut Auskunft der Eltern von den 15 Schülern gerade einmal vier ausreichend Deutsch. Zwei Kinder sprechen überhaupt kein Wort Deutsch, ein anderer Schüler kann nur in Blockbuchstaben schreiben. In dieser Klasse muss daher eine 'freiwillige Dolmetscherin' aushelfen. Das Lerntempo ist entsprechend langsam. Die Eltern sind verzweifelt und in Sorge um die Zukunft ihrer Kinder. 'So kann's nicht weitergehen! Die Klassen müssen neu eingeteilt werden, so dass einheimische Kinder nicht unter die Räder kommen', wettert FP- Gemeinderat Herbert Madejski." (krone.at vom 22. Sep. 2010,
http://www.krone.at/Wien/Dolmetscherin_muss_an_Meidlinger_Volksschule_helfen-Schlechtes_Deutsch-Story-221766, 15. Okt. 2010)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage

 

1.     In welcher Organisationsform können Dolmetscher an Schulen eingesetzt werden?

2.     In welcher Organisationsform wurde die o.g. Dolmetscherin an der Meidlinger "Kooperativen Mittelschule" Herthergasse eingesetzt?


3.     Für welche Sprache(n) wurde die o.g. Dolmetscherin an der Meidlinger "Kooperativen Mittelschule" Herthergasse eingesetzt?

4.     Gibt es weitere Schulen, an denen wie im o.g. Fall der Meidlinger "Kooperativen Mittelschule" Herthergasse Dolmetscher zwischen Lehrern und Schülern eingesetzt werden (müssen)?

5.     Falls ja, wo bzw. für welche Sprache(n)?

6.     Gibt es weitere Schulen, an denen wie im o.g. Fall der Meidlinger "Kooperativen Mittelschule" Herthergasse Dolmetscher zwischen Lehrern und Eltern eingesetzt werden (müssen)?

7.     Falls ja, wo bzw. für welche Sprache(n)?

8.     Werden sog. "Native Speakers" an Schulen als Dolmetscher eingesetzt?

9.     Worauf bezog sich der Zusatz "freiwillig" in dem oben zitierten Bericht?

10.  Bezog die o.g. Dolmetscherin an der Meidlinger "Kooperativen Mittelschule" Herthergasse für ihre Tätigkeit eine geldwerte Leistung?

11.  Bezog die o.g. Dolmetscherin an der Meidlinger "Kooperativen Mittelschule" Herthergasse für ihre Tätigkeit eine sonstige Leistung?

12.  Wer ist dazu befugt, den Einsatz von Dolmetschern an Schulen wie im o.g. Fall zu bewilligen?

13.  Falls an weiteren österreichischen Schulen wie im o.g. Fall der Meidlinger "Kooperativen Mittelschule" Herthergasse der Unterricht in Form von Dolmetschungen durchgeführt werden muss – ob in Form von Dolmetschern, sog. "Native Speakers" oder sonstigen Formen – werden diese Personen im Unterricht alleine eingesetzt oder zB mit Begleitlehrern?

14.  Wer bezahlt ggf. an österreichischen Schulen für Dolmetschungen zwischen Lehrern und Schülern und/oder zwischen Lehrern und Eltern eingesetzte Dolmetscher, sog. "Native Speaker" o.ä. Personen?