6784/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.10.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Studienbeiträge

 

Im Zuge der anhaltenden Diskussion zur Reform des universitären Sektors wird der Ruf u.a. nach Wiedereinführung von Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen seitens einer der Regierungsfraktionen immer lauter.

 

Laut eigener Aussage der Ministerin braucht sie ab 2013 250-300 Mio € für die Universitäten und gedenkt dies auch aus Studiengebühren lukrieren zu können.

 

Um nun mögliche Auswirkungen der Studiengebühren auf den Universitätsbereich abschätzen zu können, müssen auch die entsprechenden Finanzflüsse offengelegt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung folgende

 

ANFRAGE

 

1.         Wie gliedern sich konkret die Einnahmen aus Studienbeiträgen an den Universitäten?  (kumuliert nach WS/SS seit dem SS 2009, nach Universität, nach inländischen und ausländischen (EU und Drittstaaten) Studenten sowie nach Studenten welche die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als zwei Semester überschritten haben)

 

2.         Wie gliedern sich konkret die Befreiungen von Studienbeiträgen an den Universitäten? (kumuliert nach WS/SS, nach Universität, nach inländischen und ausländischen Studenten sowie nach Studenten welche die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als zwei Semester überschritten haben)

 

3.         Welche konkreten Verbesserungen wurden mit den Einnahmen aus Studienbeiträgen an Österreichischen Universitäten gegliedert nach Universität und Investition  pro Jahr finanziert?


4.         Wie entwickelten sich die Stipendien und Zuschüsse? ( kumuliert nach WS/SS seit dem SS 2009, nach Universität, nach inländischen und ausländischen (EU und Drittstaaten) Studenten, sowie nach Studenten welche die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als zwei Semester überschritten haben)

 

5.         Über welche sonstige aussagekräftige Erhebungen oder Studien aus Ihrem Ressort in Bezug auf Studienbeiträge können Sie sonst verweisen?

 

6.         Welche messbaren Auswirkungen haben sich aufgrund der Erweiterung der Studienbeitragserlassgründe zum Beispiel dem Mentoring, ergeben?

 

7.         Welche Refundierungen aus dem Entfall der Studienbeiträge erhielten die Universitäten aufgeschlüsselt nach Universität und Semester seit dem SS 2009?