6794/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.10.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Position zu Fahrgastrechten für Bus-Fahrgäste
Mangels ausreichender Initiativen der Regierungen, auch und gerade in Österreich, blieb es in den letzten Jahren der EU-Ebene vorbehalten, in Sachen Fahrgastrechte aktiv zu werden. In diesen Verfahren kam es durchwegs zu grob divergierenden Positionierungen zwischen dem Europaparlament und den im Rat vertretenen Regierungen.
Besonders deutlich tritt das mangelnde Interesse der meisten Regierungen an Konsumentenschutz und Absicherung der Fahrgäste im Zusammenhang mit dem Buslinienverkehr zutage. Das Entscheidungsverfahren (zu (KOM (2008) 817 endg., „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden“) ist von gravierenden Meinungsverschiedenheiten insbesondere zwischen EP und Rat geprägt.
Der Rat vertritt nun im Rahmen des wegen dieser Meinungsverschiedenheiten zwischen Rat und EP nötig gewordenen Vermittlungsverfahrens zu den Fahrgastrechten im Busverkehr neuerdings besonders fragwürdige Positionen. Unter anderem, dass
a) die Richtlinie erst ab Busverkehren über Distanzen größer 500km zur Anwendung kommen soll, was in der Praxis bedeuten würde, dass sie in 17 EU-Staaten überhaupt nicht zur Anwendung kommen würde, darunter Österreich
und
b) die Rechte und Bedürfnisse von mobilitätsbeeinträchtigten Menschen insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Informationen sowie den Zugang zu den Dienstleistungen nicht gewahrt werden.
Weiters verbliebe ein grundlegender Mangel dadurch, dass grenzüberschreitende Verkehre nicht erfasst werden sollten.
Die von Ratsseite vorgebrachten Vorwände für diese indiskutablen Vorschläge, die unter anderem angebliche Gefährdungen für Klein- und Mittelbetriebe durch ernsthafter fahrgast- und behindertenfreundliche Regelungen vorschützen, sind nicht stichhaltig.
Jede großzügig unternehmensfreundliche Regelung nach Rats-Wunsch würde zudem eine den Busverkehr bevorzugende Wettbewerbsverzerrung vor allem gegenüber dem Bahnverkehr bedeuten und wäre daher auch verkehrs- und umweltpolitisch höchst kontraproduktiv.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: