6797/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr - insbesondere im Ortsgebiet - durch Radarmessungen im Auftrag der Gemeinden

Im Juli 2008 hat die Datenschutzkommission die automationsunterstützte Überwachung der Geschwindigkeit durch Gemeinden bzw. von ihnen beauftragte Unternehmen für rechtswidrig erklärt. Die Begründung dafür war, dass dies eine verkehrspolizeiliche Aufgabe ist, die gemäß den Bestimmungen der StVO nicht den Gemeinden zugewiesen wäre.

Heute sind mehr als 2 Jahre vergangen, in welchen Gemeinden nicht mehr diese, die Straßenverkehrssicherheit im Ortsgebiet erhöhende Maßnahme setzen können. Diese Möglichkeit ist solange untersagt, bis den Gemeinden per Gesetz die Kompetenz zur Radarüberwachung - und der damit verbundenen Datenerhebung - eingeräumt wird. Eine Überwachung durch die Gemeinden könnte nur mit eigenem Gemeindewachkörper erfolgen, was sich aber der Großteil der Gemeinden schlicht und einfach nicht leisten kann. Den Gemeinden, die aus Gründen der Verkehrssicherheit in ihrem Ortsgebiet Überwachungen durchführen möchten, sind also die Hände gebunden.

Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: Eine erschreckend hohe Anzahl an Autofahrern halten die Geschwindigkeitsbeschränkungen im Ortsgebiet nicht ein. Die vom Kuratorium für Verkehrssicherheit über mehrere Jahre durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen zeigen, dass über 50 % aller Autofahrer in einer 50er Zone (Ortsgebiet) und sogar 80 % aller Autofahrer in einer 30er Zone (bei Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern) zu schnell unterwegs sind. Die erschütternden Folgen davon sind, dass sich mehr als die Hälfte der schweren Unfälle, die durch Raser verursacht werden, auf Gemeindestraßen ereignen.

Eine Umfrage des Österreichischen Gemeindebundes, an der über 140 Gemeinden teilgenommen haben, zeigt, dass die Folgen der Unzulässigkeit von Verkehrsüberwachungen weder von der Größe der Gemeinde abhängen, noch bundesländerweise oder regional Unterschiede aufweisen. Die Probleme durch Raser, Schwerverkehr, Lärm- und Geruchsbelästigung sind nahezu überall dieselben.


Die bedeutendste Maßnahme gegen unzulässige Geschwindigkeitsübertretungen ist der Erhalt und Ausbau der hohen Kontrolldichte. Diese hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, wie die Statistik der Radaranzeigen zeigt. Seit 2005 haben sich die Radaranzeigen verdoppelt, die Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen haben um ein Drittel zugenommen und bis 2013 werden dank Innenministerin Maria Fekter 1000 Polizistinnen und Polizisten mehr auf Österreichs Straßen im Einsatz sein. Um die Sicherheit im Ortsgebiet zu erhöhen, sind zweckmäßige ergänzende Maßnahmen zu begrüßen.

Die Gemeinden wissen sehr gut, wo gefährliche Verkehrsstrecken im Ortsgebiet, an denen sich regelmäßig Kinder vor Schulen und Spielplätzen aufhalten, liegen. Die automatisierte Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet ist ein entscheidender Beitrag für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Bewohnerinnen und Bewohner, der auch in den Händen der Gemeinden liegen sollte. Die kommunalen Spitzenverbände Gemeindebund und Städtebund haben diesbezüglich gemeinsam bereits einen Vorschlag erarbeitet, der den Gemeinden die automatisierte Verkehrsüberwachung wieder ermöglichen soll. Es bedarf einer Novelle der StVO, die es den Gemeinden ermöglicht, selbst Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

Eine weitere wirksame Maßnahme, die Sicherheit im Ortsgebiet zu erhöhen, ist eine Videobeobachtung von Schutzwegen. Erhebungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zufolge ist die Anhaltebereitschaft an Schutzwegen, bei denen sichtlich Fußgänger queren möchten, gering. An besonders gefährlichen Stellen, wie beispielsweise Schulen, kann eine Videobeobachtung von Schutzwegen zu einer Reduktion des Unfallgeschehens beitragen.

Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung und vor allem der Kinder sowie um den erzieherischen Effekt auf die Verkehrsteilnehmer. Diese Kontrolle könnte nicht nur zu mehr Sicherheit, sondern auch insgesamt zu einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung beitragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1)                Planen Sie eine Novellierung der StVO, die es den Gemeinden per Gesetz ermöglicht, automatisierte Verkehrsüberwachungen wieder durchzuführen bzw. zu beauftragen?

2)                Wenn ja, wann kann mit einer entsprechenden Regierungsvorlage gerechnet werden?

3)                Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt soll diese in Kraft treten bzw. ab welchem Zeitpunkt können Gemeinden automatisierte Verkehrsüberwachungen wieder durchführen?

4)                Wenn nein, warum nicht?

5)          Welche Gespräche gab es seit Juli 2008 zwischen Ihnen, den Vertretern von Gemeinden und Städten sowie den Ländern zur "Wiedereinführung der automatisierten Verkehrsüberwachung", wann fanden die Gespräche statt und wer nahm daran teil?


6)          Was sind die Ergebnisse aus den Gesprächen?

7)          Wie stehen die Bundesländer zu dieser Thematik?

8)                In welchen Gemeinden gibt es eine Verkehrsüberwachung mittels eigenem Gemeindewachkörper?

9)                In wie vielen und welchen Gemeinden gibt es eine automatisierte Verkehrsüberwachung?

10)             Wie haben sich in diesen Gemeinden die Unfallzahlen verändert?

11)             Wie haben sich die Unfallzahlen in Gemeinden ohne automatisierte Verkehrsüberwachung seit dessen Auflassung entwickelt?

12)             Wann werden Sie eine gesetzliche Rechtsgrundlage zur Videoüberwachung von Schutzwegen dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorlegen?