6799/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Windkraft

Am 21. Oktober 2010 wurde bekannt, dass das Förderbudget für neue Ökostromanlagen bis  ins Jahr 2012 hinein ausgeschöpft ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft,  Familie und Jugend folgende

Anfrage

1.  § 10a Abs 5 Ökostromgesetz sieht vor, dass die Ökostromabwicklungsstelle den Wirtschaftsminister unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen hat, dass mit dem zur Verfügung stehenden kontrahierbaren Einspeisetarifvolumen nicht das Auslangen gefunden werden kann. Ist diese Mitteilung bereits erfolgt?

2.             Laut § 21a Ökostromgesetz hat der Wirtschaftsminister unverzüglich nach Einlagen dieser Mitteilung der Ökostromabwicklungsstelle die Ursachen für die Erschöpfung zu untersuchen und im Fall, dass aufgrund der zu erwartenden Anträge mit dem zur Verfügung stehenden zusätzlichen Unterstützungsvolumen für die folgenden Jahre nicht das Auslangen gefunden werden kann, eine Anhebung des zusätzlichen Unterstützungsvolumens im Wege einer Regierungsvorlage zu initiieren. Wann planen Sie, eine diesbezügliche Regierungsvorlage vorzulegen?

3.             In welchem Ausmaß sind aktuell Ökostromanlagen bei der OeMAG beantragt (Ausweisung der verschiedenen Technologien)?

4.             Vorausgesetzt, dass keine Anhebung des zusätzlichen Unterstützungsvolumens  erfolgt, bis wann sind durch diese bereits eingereichten Anlagen die jährlichen Gelder verplant?

5.             Wieviel Mittel wären erforderlich, um den bestehenden Rückstau an Projekten abzuarbeiten?

6.             Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung ein?

7.             Mit der Beantragung von wieviel Leistung (Aufgliederung nach Technologien)  rechnen Sie noch im Jahr 2010 sowie im Jahr 2011?

8.             Wie hoch müsste das zusätzliche Unterstützungsvolumen sein, um die zu erwartenden Anträge bedienen zu können?

9.             Der Rückstau bei Windkraftprojekten wird dadurch verschärft, dass einige große Projekte aufgrund erforderlicher Netzverstärkungsmaßnahmen voraussichtlich erst 2012/2013 realisiert werden können, andererseits jedoch weiter hinten gereihte

Projekte, die sofort gebaut werden könnten, keinen Vertrag mit der Ökostromabwicklungsstelle bekommen, weil sie in der Reihung zu weit hinten liegen. Ist Ihnen dieses Problem bewusst? Wenn ja: Haben Sie dafür eine Lösung?

10.      Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um sicherzustellen, dass der im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien vorgesehene Ausbau der Windkraftleistung von derzeit 1011 Megawatt auf 1951 Megawatt bis 2015 bzw. auf 2578 Megawatt 2020 gesichert ist?

11.      Verschiedene Fristen im Ökostromgesetz (§ 10a Abs 5: Frist von 24 Monaten ab Vertragsabschluss bis zur Inbetriebnahme; § 10a Abs 7: eingereichte Anträge bleiben bei der OeMAG drei Jahre lang gereiht) führen dazu, dass die Finanzierung von Windparks sehr schwierig ist. Ist Ihnen dieses Problem bewusst und wenn ja, was unternehmen Sie dagegen?

12. Die aktuell geltende Ökostromverordnung gilt nur bis Ende des Jahres. Laufen bereits Vorarbeiten für die Verordnung von Einspeisetarifen für 2011? Wann planen Sie die Erlassung der Ökostromverordnung 2011?