6804/J XXIV. GP
Eingelangt am
04.11.2010
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Anfrage
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und öffentlichen Dienst
betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesministerium für Frauen und öffentlichen Dienst
MitarbeiterInnen in einem MinisterInnenkabinett üben erheblichen Einfluss auf die Verwaltung aus. Zum einen sind sie als unmittelbare MitarbeiterInnen einer Ministerin/eines Minister zentrale Bindeglieder zu den jeweiligen Verwaltungsspitzen. Zum anderen ist zu beobachten, dass immer wieder MitarbeiterInnen aus Ministerkabinette in leitende Verwaltungsfunktionen wechseln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Gibt es einen Erlass ihrerseits, der die Befugnisse ihrer KabinettsmitarbeiterInnen regelt?
2. Wenn nein, gibt es
überhaupt spezifische Regelungen gegenüber ihren
KabinettsmitarbeiterInnen, welche Befugnisse sie gegenüber den BeamtInnen
ihres Hauses haben?
3. In welcher Form sind diese
Befugnisse geregelt?
4. Ist ihren BeamtInnen bekannt,
welche Befugnisse sie ihren KabinettsmitarbeiterInnen eingeräumt haben?
5. Was ist der genaue Inhalt
allfälliger Regelungen über die Befugnisse ihrer
KabinettsmitarbeiterInnen im Umgang mit den BeamtInnen ihres Hauses?
6. Ist es richtig, dass es
genügt, wenn sich ihre KabinettsmitarbeiterInnen in ihren Handlungen,
Anweisungen oder Anordnungen gegenüber den BeamtInnen ihres Hauses auf sie
berufen?
7. Wie viele KabinettsmitarbeiterInnen ihres Ministeriums haben in den letzten 5 Jahren während aufrechter Kabinettsmitarbeit in den Verwaltungsdienst ihres Vollzugsbereichs gewechselt?
8. Wie viele
KabinettsmitarbeiterInnen ihres Ministeriums haben in den letzten 5 Jahren
während aufrechter Kabinettsmitarbeit in eine höherwertige Verwendung
in der Verwaltungshierarchie ihres Vollzugsbereichs gewechselt?
9. Wie viele
KabinettsmitarbeiterInnen ihres Ministeriums wurden in den letzten 5 Jahren
während aufrechter Kabinettsmitarbeit zu Sektionschefs ihres
Vollzugsbereichs bestellt?
10. Welche unmittelbare
Tätigkeit haben diese vor Eintritt in ihr Kabinett jeweils ausgeübt?
11. Wie viele
KabinettsmitarbeiterInnen ihres Ministeriums wurden in den letzten 5 Jahren
während aufrechter Kabinettsmitarbeit zu AbteilungsleiterInnen ihres
Vollzugsbereichs bestellt?
12. Welche unmittelbare
Tätigkeit haben diese vor Eintritt in ihr Kabinett jeweils ausgeübt?