6810/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.11.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend KabinettsmitarbeiterInnen im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport

 

MitarbeiterInnen in einem MinisterInnenkabinett üben erheblichen Einfluss auf die Verwaltung aus. Zum einen sind sie als unmittelbare MitarbeiterInnen einer Ministerin/eines Minister zentrale Bindeglieder zu den jeweiligen Verwaltungsspitzen. Zum anderen ist zu beobachten, dass immer wieder MitarbeiterInnen aus Ministerkabinette in leitende Verwaltungsfunktionen wechseln.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.        Gibt es einen Erlass ihrerseits, der die Befugnisse ihrer KabinettsmitarbeiterInnen regelt?


2.        Wenn nein, gibt es überhaupt spezifische Regelungen gegenüber ihren KabinettsmitarbeiterInnen, welche Befugnisse sie gegenüber den BeamtInnen ihres Hauses haben?


3.        In welcher Form sind diese Befugnisse geregelt?


4.        Ist ihren BeamtInnen bekannt, welche Befugnisse sie ihren KabinettsmitarbeiterInnen eingeräumt haben?


5.        Was ist der genaue Inhalt allfälliger Regelungen über die Befugnisse ihrer KabinettsmitarbeiterInnen im Umgang mit den BeamtInnen ihres Hauses?



6.        Ist es richtig, dass es genügt, wenn sich ihre KabinettsmitarbeiterInnen in ihren Handlungen, Anweisungen oder Anordnungen gegenüber den BeamtInnen ihres Hauses auf sie berufen?


7.        Wie viele KabinettsmitarbeiterInnen ihres Ministeriums haben in den letzten 5 Jahren während aufrechter Kabinettsmitarbeit in den Verwaltungsdienst ihres Vollzugsbereichs gewechselt?

  
8.        Wie viele KabinettsmitarbeiterInnen ihres Ministeriums haben in den letzten 5 Jahren während aufrechter Kabinettsmitarbeit in eine höherwertige Verwendung in der Verwaltungshierarchie ihres Vollzugsbereichs gewechselt?


9.        Wie viele KabinettsmitarbeiterInnen ihres Ministeriums wurden in den letzten 5 Jahren während aufrechter Kabinettsmitarbeit zu Sektionschefs ihres Vollzugsbereichs bestellt?


10.        Welche unmittelbare Tätigkeit haben diese vor Eintritt in ihr Kabinett jeweils ausgeübt?


11.        Wie viele KabinettsmitarbeiterInnen ihres Ministeriums wurden in den letzten 5 Jahren während aufrechter Kabinettsmitarbeit zu AbteilungsleiterInnen ihres Vollzugsbereichs bestellt?


12.        Welche unmittelbare Tätigkeit haben diese vor Eintritt in ihr Kabinett jeweils ausgeübt?