6850/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Sparpläne durch Nichtumsetzung des Vorhabens Ethikunterricht
In dem Vortrag an den Ministerrat im Zuge der Regierungsklausur in Loipersdorf vom 22. Und 23. Oktober 2010 findet sich unter dem Punkt UG 30 der Unterpunkt „Nichtumsetzung des Vorhabens Ethikunterricht“. Dabei ist von Einsparungen von 2,7 bis 25,4 Mio. Euro pro Jahr (2011-2014) und insgesamt von 57 Mio. Euro die Rede.
Unklar ist, ob diese Kürzungen Auswirkungen auf den bestehenden Ethik-Unterricht haben, zumal die derzeit ca. 120 Schulversuche jeweils nur für ein Jahr bewilligt wurden. Es besteht die Befürchtung, dass es keine Verlängerung der Schulversuche geben wird. Das wäre eine bildungspolitische Katastrophe!
Diese Befürchtung wird noch dadurch verstärkt, dass durch den immer stärker werdenden Lehrermangel der Ethikunterricht indirekt noch mehr unter Druck gerät.
Daher ist davon auszugehen, dass mehr ausgebildete Ethik-LehrerInnen tendenziell die Weiterführung bestehender Schulversuche sicherstellen.
Allerdings gibt es in Bezug auf die Ausbildung weiterer Lehrkräfte für das Fach Ethik große Probleme. So gibt es z.B. im Bundesland Vorarlberg seit mehreren Jahren keine Ethik-Ausbildung mehr. Weil aber viele Schulen - vor allem im BHS-Bereich - erst vor einigen Jahren mit der Einführung des Ethik-Unterrichts begonnen haben, gibt es einen erheblichen Mangel an ausgebildeten Ethik-LehrerInnen. Die Pädagogische Hochschule Vorarlberg hat für das nächste Schuljahr einen Hochschullehrgang Ethik in Planung. Es besteht die Befürchtung, dass dieser Lehrplan wegen der Sparpläne nicht genehmigt werden wird.
Insgesamt scheint es daher so, dass die Implementierung des Ethik-Unterrichts, entgegen dem Regierungsübereinkommen, ad acta gelegt wird. Die Aufbauarbeit vieler Ethik-LehrerInnen über viele Jahre ist dadurch in Frage gestellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: