6938/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer

an das Bundesministerium für Gesundheit

betreffend Belastung des Landesgesundheitsfonds durch säumige ausländische Versicherungsträger

In den vom Landesgesundheitsfonds finanzierten Krankenhäusern der 9 Bundesländer fielen 2007 9.728.182 Euro Endkosten an. Die stationären Endkosten je Belagstag betrugen 2008 532 Euro – Tendenz steigend, wie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit nachzuvollziehen ist.

Das Gesundheitssystem in Österreich zeichnet sich in einer Qualität aus, welche nicht nur für die hier wohnende Bevölkerung zur Verfügung steht sondern auch Gästen aus dem Ausland, welche sich zum Beispiel bei Ausführung einer Wintersportart verletzen und medizinische Versorgung benötigen. Die Sozialversicherungsträger von medizinisch betreuten Gästen decken die jeweiligen Kosten im Nachhinein. Zuvor müssen die Kosten vom heimischen Versicherungsträger ausgelegt werden. Dies bedeutet, dass die anfallenden Kosten im Budget des österreichischen Gesundheitssystems für die Zeitspanne der Begleichung Lücken hinterlässt, die durch Rückforderung der Beträge von den Sozialversicherungsträgern am Hauptwochensitz der Gäste wieder gedeckt werden müssen. Auch in den aktuellen Daten über die Kosten der Krankenanstalten konnten die Rechnungsposten nicht nachvollzogen werden, weil sie nicht explizit angeführt sind. Trotzdem sind sie vorhanden, wie Anfragebeantwortungsdetails (693/AB) ersehen ließen.

Schon 2007 wurde versucht, durch eine Anfrage an die damalige Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky in Erfahrung zu bringen, welche gesamten Leistungen vom Landesgesundheitsfonds finanzierten Krankenhäuser in Österreich an UrlauberInnen – EU- Gäste und außerhalb der EU lebende Gäste – erbracht wurden und auf welche Höhe sich der jeweilige Kostenaufwand, der zum Zeitpunkt der Behandlung vor Ort in Österreich vom Landeskrankenanstaltensystem getragen wird, beläuft. Darüber hinaus gab es in der Anfragebeantwortung vom 19. Juni 2007 aus dem damaligen Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend den Hinweis, dass zum damaligen Zeitpunkt durch geltende Regelung der EG-Verordnung bei Zahlungsunwilligkeit keine Maßnahmen gesetzt werden konnten.

Aus diesem Grund stellen unterzeichnende Abgeordnete an den Bundesminister für Gesundheit folgende

Anfrage:

1. Gibt es mittlerweile detaillierte Aufstellungen zu den erbrachten Leistungen der einzelnen Krankenanstalten in Österreich an Gäste und den damit in Zusammenhang stehenden ausstehenden Beträgen, die innerhalb einer bestimmten Frist vom jeweiligen Sozialversicherungsträger zurückgeholt werden müssen?

a. Wie viele Außenstände mussten die einzelnen privaten und öffentlichen

Krankenanstalten der einzelnen Bundesländer im Detail mit Stand 31.12.2007, 31.12.2008, 31.12.2009 verkraften?

2.              Wie hoch sind die gesamten jährlichen Forderungen der einzelnen Staaten laut den zuletzt durchgeführten Verbindungsstellenbesprechungen (Hauptverband)?

3.              Welche Fristen (z. B. 18 Monatsfrist für EU-Staaten bzw. EWR-Staaten) gelten derzeit für welche Länder für die Begleichung der ausstehenden Beträge?

4.              Welche Maßnahmen gibt es mittlerweile für die Länder, deren Sozialversicherungsträger säumig in der Begleichung der offenen Rechnungen sind, zu tragen?

5.              Wie schätzen Sie die Möglichkeit der mittlerweile signifikanten Verkürzung des Zeitraumes der zur Prüfung der eingereichten Formulare durch den zuständigen Krankenversicherungsträger von beispielsweise drei bis neun Monaten in Österreich durch den mittlerweile vorangeschrittenen möglichen Datenaustausch über elektronische Medien?

6.              Wie lauten die derzeit geltenden Zahlungsmodalitäten der einzelnen Länder mit Österreich bezüglich des Zahlungsausgleiches im Detail?

7.              Wie schätzen Sie derzeit die Situation mit Italien ein, die Stand Mai 2007 im Landesgesundheitsfonds mit € 19,145.112,25 fällig aufschienen und trotz intensivster Bemühungen den Zahlungen nicht gefolgt sind?

8.              Sind Sie als Bundesminister darüber informiert, dass auch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten mit dem Thema befasst wurde und wie lauten die Ergebnisse daraus?