6940/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „GPLA-Prüfungen: Prüfpraxis durch Sozialversicherungsträger und Finanz

(2004 - 2009)“

Im Jahre 2004 wurde die "Gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben" durch Lohnsteuerprüfer (Finanz) und GKK-Prüfer (Sozialversicherung) eingeführt (GPLA- Prüfungen). Bei der Einführung gab es nach Expertenmeinung enorme Anlaufverluste, nach deren Informationen gibt es auch unterschiedliche Ergebnisse in den Bundesländern sowie unterschiedliche Ergebnisse im Vergleich der GKK-Prüfer und Lohnsteuerprüfer. In beiden Bereichen werden „Minderergebnisse“ beim jeweils anderen Prüffeld erzielt. Problematisch auch die mit der Einführung von GPLA-Prüfungen erfolgte Umstellung bei der Betriebsprüfung. Die Prüfgruppen der Betriebsprüfungen, die bis 2004 nach zugeteilten „Branchen“ prüften, wurden umgestellt und Prüfbetriebe dem Prüfern nach Buchstaben zugeteilt. Dies führte dazu, dass Brancheninsiderwissen verloren ging und geht und die Prüfungen nicht mehr so effektiv sind, wie vor der Reform.

Die Unterschiedlichkeit der Prüfansätze ist nach Expertensicht ein weiterer Grund für die Schwierigkeiten bei der Durchführung der GPLA-Prüfungen. SV-Beiträge sind nach dem Anspruchsprinzip (Was hat der DN verdient und was hätte er auf der Grundlage des Arbeitsrechts verdienen müssen) und Steuern nach dem Zufließprinzip (Was geflossen ist, ist zu versteuern) zu prüfen. Die Prüfung der SV-Beiträge setzt daher auch einschlägige arbeitsrechtliche Kenntnisse bis hin zur Umsetzung des Kollektivvertrages voraus und ist daher zeitaufwändiger und auch schwieriger.

Bis zur Einführung der GPLA wurde bei den Sozialversicherungsträgern immer von einer 5- jährigen Vollprüfung aller Betriebe gesprochen. Dies wird heute so nicht mehr bestätigt. Aus generalpräventiven Gründen wäre aber die regelmäßige Prüfung aller Betriebe, die Mitarbeiter beschäftigen, absolut sinnvoll. Es handelt sich bei den Betriebsprüfungen um eine wirkungsvolle und für die Sozialversicherung und die Finanzverwaltung hochrentable Prüftätigkeit.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.              Wie viele Unternehmen wurden in den Jahren 2004 - 2009 einer GPLA-Prüfung unterzogen (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?

2.              Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?

3.              Welche Zuschläge wurden in diesen Jahren dabei geltend gemacht und welche Beträge auch bezahlt (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?

4.              Wie hoch war die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge durch die Finanz (Lohnsteuerprüfer) und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?

5.              Welche Zuschläge wurden in diesen Jahren dabei geltend gemacht und welche Beträge auch bezahlt (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?

6.              Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Lohnsteuern durch die Finanz (Lohnsteuerprüfer) und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?

7.              Wie hoch war die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge durch die Beitragsprüfung der Gebietskrankenkassen (Beitragsprüfer) und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Gebietskrankenkassen)?

8.              Welche Zuschläge wurden in diesen Jahren dabei geltend gemacht und welche Beträge auch bezahlt (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Bundesländern)?

9.              Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Lohnsteuern durch die Betragsprüfung der Gebietskrankenkassen (Beitragsprüfer) und wie viele ArbeitnehmerInnen waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach Jahren und den einzelnen Gebietskrankenkassen)?

10.       Wie beurteilt das Ressort offensichtliche Minderergebnisse der Prüfer beim jeweils anderen Prüffeld?

Welche Konsequenzen sollen daraus folgen?

11.  Wie beurteilt das Ressort bei den Betriebsprüfungen grundsätzlich den Verzicht auf Branchenprüfung und die Zuteilung der zu prüfenden Betriebe an den Prüfer nach Buchstaben?

Welche Nachteile sind dabei eingetreten?

12.       Hat sich aus Sicht des Ressorts die gemeinsame Prüfpraxis (GPLA-Prüfungen) bewährt?

13.       Wurde das Prinzip der 5 bis 7-jährigen Vollprüfung aller Unternehmen (Betriebsprüfungen) nach Einführung der GPLA aufgegeben?

Wenn ja, warum?

14.       Werden Sie eine Regelung vorschlagen, nach der die KIAB zur Bekämpfung von Sozialdumping ermächtigt wird, auch die Anspruchsgrundlagen (korrekte Lohnhöhe) und die Arbeitszeitaufzeichnungen zu prüfen?

15.       Wie hat sich seit 2004 in Österreich der Personalstand bei den zur GPLA-Prüfung eingesetzten Mitarbeitern in der Sozialversicherung (Beitragsprüfer) und der Finanz (Lohnsteuerprüfer) entwickelt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Gebietskrankenkassen und Jahre)?