6941/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Lipitsch

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen

Ihre Bemühungen bzw. diejenigen von Seiten des BMWFJ zur Schaffung bundesweit einheitlicher Jugendschutzbestimmungen sind sehr begrüßenswert.

Vergangenen November hatten Sie eine neue Initiative für einen einheitlichen Jugendschutz angekündigt und bei einer Enquete Anfang März hatten Sie erklärt, bis zum Sommer eine Einigung mit den Ländern erzielen zu wollen.

So weit ist man allerdings noch nicht: Mit den Ländern, der Kinder- und Jugendanwaltschaft, der Bundesjugendvertretung oder Elternvertretern haben laut Ministerium bereits Gespräche stattgefunden - in einigen Bereichen habe es Fortschritte gegeben, genauere Details wollte man dazu im Sommer noch nicht preisgeben. Betrüblich scheint jedoch der Fortgang der Verhandlungen mit einigen Ländern. Federführend bei der Verhinderung eines Bundesjugendschutzgesetzes seien die zuständigen ÖVP-Landesrätinnen von Tirol und Vorarlberg.

Andere ÖVP-Landesräte, wie beispielsweise der Kärntner Jugendlandesrat Tauschitz, befürworten hingegen die Schaffung eines einheitlichen Bundesjugendschutzgesetzes.

Die Wahrscheinlichkeit für ein Bundesgesetz liegt gemäß Ihrer Aussagen vom Sommer ungefähr bei 50:50, denn derzeit gebe es allgemein "keine positive Stimmung" für Kompetenz-Übertragungen von Ländern auf den Bund. Ebenfalls möglich wäre eine entsprechende 15a-Vereinbarung (also ein Bund-Länder-Vertrag) - als "zweitbeste Lösung", aber "besser eine zweitbeste Lösung als gar keine Lösung". Noch im Sommer wollte man in der Materie Klarheit haben, etwa auch dahingehend, ob es nun ein Bundesgesetz oder eine 15a-Vereinbarung werden soll.

Die unterfertigenden Abgeordneten begehren Auskunft über den aktuellen Stand der Verhandlungen und die weitere Strategie des BMWFJ.


Aus den hier dargelegten Gründen richten die unterfertigenden Abgeordneten an den zuständigen Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage

1. Wie ist der Stand der Verhandlungen?

 

2.    Bei welchen Themen wurde bereits ein Konsens erzielt?

3.    Wie sollte nach Ansicht des BMWFJ sich die inhaltliche Ausgestaltung eines bundesweiten Jugendschutzgesetzes, untergliedert nach den Themen Ausgehzeiten, Altersgrenze für Alkoholkonsum, Sozialleistungsverpflichtungen usw. darstellen?

4.    Bei welchen Themen besteht weiterhin eine divergierende Ansicht und von Seiten welcher Bundesländer?

5.    Wie bewerten Sie den kolportierten Widerstand von Tirol und Vorarlberg im Hinblick auf die parteiübergreifend und in konstruktiver Haltung herbeigeführte Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen in Niederösterreich, in Wien und im Burgenland?

6.    Erachtet das BMWFJ die vor kurzem und während der laufenden bundesweiten Verhandlungen erfolgte Verabschiedung eines neuen Jugendschutzgesetzes in Kärnten als sinnvoll im Hinblick auf einen erfolgreichen Verlauf der Gespräche und wenn ja, bitte um Begründung?

7.    Werden und wenn ja, bis wann, die Verhandlungen mit den Ländern nun weitergeführt bzw. wie sieht die weitere Strategie des BMWFJ aus?