6964/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Markowitz, Ursula Haubner, Dolinschek,

Kollegin und Kollegen

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Praktikant/innen/en

 

 

Jährlich absolvieren viele Schüler/innen und Studenten/innen ein Praktika. Dadurch haben sie die Möglichkeit, die Berufswirklichkeit kennen zu lernen, ihre theoretischen Kenntnisse zu erweitern und sich auf das Berufsleben vorzubereiten.

 

Häufig werden Praktika von schulischen oder universitären Ausbildungsvorschriften als Ergänzung der theoretischen Ausbildung vorgeschrieben.

 

Oft wissen sie aber nicht über die unterschiedlichen Beschäftigungsmöglichkeiten Bescheid. Da die Beschäftigung von Praktikant/innen/en in verschiedenen Erscheinungsformen erfolgt, ist die Rechtssituation von Praktikant/innen/en nicht immer klar. Viele Betriebe nutzen daher das vorhandene Informationsdefizit und entlohnen die jungen Menschen nicht angemessen. Daher ist es wichtig, dass die Schüler und Studenten über ihr Praktikum ausreichend informiert werden. Denn laut einer IFES-Studie bekommen 23 Prozent der Schüler/innen und 36 Prozent der Student/innen während ihres Praktikums überhaupt keine Bezahlung.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

  1. Beabsichtigen Sie eine Änderung der derzeit geltenden Rahmenbedingungen durchzuführen, um durch ein „Praktikant/innen/engesetz“ mehr Rechtsicherheit für Jugendliche und Betriebe zu gewährleisten? Wenn ja, wann soll dies erfolgen? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wie wollen Sie zu einer Verbesserung der rechtlichen Situation der Praktikant/innen/en beitragen, die zur Ableistung eines Praktikums aufgrund bestimmter Ausbildungsregelungen verpflichtet sind?

3.      Wann werden Sie Mindeststandards bezüglich des Ausbildungsumfanges und der Leistungsabgeltung festlegen?

  1. Wann werden Sie die im Regierungsprogramm vorgesehene Evaluierung der Situation bei Praktika hinsichtlich der arbeits- und sozialrechtlichen  Absicherung umsetzen?
  2. Beabsichtigen Sie eine Änderung der verschiedenen Erscheinungsformen von Praktika, die mit unterschiedlichen Rechtsfolgen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht verbunden sind, durchzuführen?
  3. Wie hoch war die Zahl der Pflichtpraktika, Volontariate, Ferialarbeitsverhältnisse und Praktika nach abgeschlossener (Fach)Hochschulausbildung jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009 und bis zum Stichtag 30. November 2010?