6964/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Markowitz, Ursula Haubner, Dolinschek,
Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Praktikant/innen/en
Jährlich absolvieren viele Schüler/innen und Studenten/innen ein Praktika. Dadurch haben sie die Möglichkeit, die Berufswirklichkeit kennen zu lernen, ihre theoretischen Kenntnisse zu erweitern und sich auf das Berufsleben vorzubereiten.
Häufig werden Praktika von schulischen oder universitären Ausbildungsvorschriften als Ergänzung der theoretischen Ausbildung vorgeschrieben.
Oft wissen sie aber nicht über die unterschiedlichen Beschäftigungsmöglichkeiten Bescheid. Da die Beschäftigung von Praktikant/innen/en in verschiedenen Erscheinungsformen erfolgt, ist die Rechtssituation von Praktikant/innen/en nicht immer klar. Viele Betriebe nutzen daher das vorhandene Informationsdefizit und entlohnen die jungen Menschen nicht angemessen. Daher ist es wichtig, dass die Schüler und Studenten über ihr Praktikum ausreichend informiert werden. Denn laut einer IFES-Studie bekommen 23 Prozent der Schüler/innen und 36 Prozent der Student/innen während ihres Praktikums überhaupt keine Bezahlung.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
3. Wann werden Sie Mindeststandards bezüglich des Ausbildungsumfanges und der Leistungsabgeltung festlegen?