6968/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Doppler, Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Zeitmanagement der Kabinettsmitarbeiter

 

 

Der Anfragebeantwortung 6083/AB XXIV. GP zur Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Rupert Doppler betreffend „Überstunden im Kabinett“ ist zu entnehmen:

 

„Im Jahr 2009 waren in meinem Büro insgesamt sieben Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter tätig.

Von diesen waren drei Mitarbeiter/innen auf Basis eines Sondervertrages gemäß

§ 36 VBG, eine Mitarbeiterin auf Basis eines Arbeitsleihvertrages und ein dienstzugeteilter Oberstaatsanwalt beschäftigt, deren zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen mit dem Gehalt abgegolten wurden. Weiters waren ein Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes als Protokollchef und eine dienstzugeteilte Beamtin des Exekutivdienstes als Kabinettsmitarbeiterin beschäftigt.

Für den Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Verwendungsgruppe

A2 wurden die zeitlichen Mehrleistungen durch eine pauschalierte Überstundenvergütung abgegolten. Die zeitlichen Mehrleistungen der dienstzugeteilten Beamtin des Exekutivdienstes wurden für die Monate Jänner bis März 2009 pauschal und danach im Wege einer Einzelüberstundenabrechnung vergütet. Für diese beiden Mitarbeiter wurden im Jahr 2009 insgesamt 1.388 Überstunden finanziell abgegolten. (…)

Die Gesamtkosten für ausbezahlte Überstunden beliefen sich für das Jahr 2009 auf

28.594,34 Euro, (…).“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz  folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Krankenstandstage sind - aufgegliedert auf Kabinettsmitarbeiter - im Jahr 2009 in Ihrem Ressort angefallen?
  2. Wie viele Urlaubstage sind - aufgegliedert auf Kabinettsmitarbeiter - im Jahr 2009 in Ihrem Ressort genommen worden?
  3.  Wie viele Dienstreisen sind - aufgegliedert auf Kabinettsmitarbeiter, Veranstaltung und Reiseziele - im Jahr 2009 in Ihrem Ressort angefallen?
  4. Wurden die Dienstreisen auch als Überstunden verbucht?
  5. Wenn ja, von wem aus dem Kabinett?
  6. Wie gliedert sich die sehr hohe Anzahl von  1.388 Überstunden der beiden Mitarbeiter genau auf?
  7. Wie viele Überstunden sind – aufgegliedert auf Kabinettsmitarbeiter – im Jahr 2009 an Wochentagen und wie viele  an Sonn und Feiertagen verrechnet worden?
  8. Wer hat die Überstunden angeordnet und mit welcher Begründung?
  9. Wer hat die geleisteten Überstunden mit den erbrachten Leistungen kontrolliert und  für korrekt empfunden?
  10. Werden nach demselben Prinzip wie in den Justizanstalten die Überstunden angeordnet?
  11. Wenn ja von wem?
  12. Wenn nein, warum nicht?
  13. Wird darüber Aufzeichnung geführt  wie viele Überstunden für welche Tätigkeit – aufgegliedert auf Kabinettsmitarbeiter – im Jahr 2009, erbracht wurde?
  14. Wenn ja, wie sehen diese aus?
  15. Wenn nein, warum nicht?