6968/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Doppler, Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Zeitmanagement der Kabinettsmitarbeiter
Der Anfragebeantwortung 6083/AB XXIV. GP zur Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat Rupert Doppler betreffend „Überstunden im Kabinett“ ist zu entnehmen:
„Im Jahr 2009 waren in meinem Büro insgesamt sieben Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter tätig.
Von diesen waren drei Mitarbeiter/innen auf Basis eines Sondervertrages gemäß
§ 36 VBG, eine Mitarbeiterin auf Basis eines Arbeitsleihvertrages und ein dienstzugeteilter Oberstaatsanwalt beschäftigt, deren zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen mit dem Gehalt abgegolten wurden. Weiters waren ein Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes als Protokollchef und eine dienstzugeteilte Beamtin des Exekutivdienstes als Kabinettsmitarbeiterin beschäftigt.
Für den Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Verwendungsgruppe
A2 wurden die zeitlichen Mehrleistungen durch eine pauschalierte Überstundenvergütung abgegolten. Die zeitlichen Mehrleistungen der dienstzugeteilten Beamtin des Exekutivdienstes wurden für die Monate Jänner bis März 2009 pauschal und danach im Wege einer Einzelüberstundenabrechnung vergütet. Für diese beiden Mitarbeiter wurden im Jahr 2009 insgesamt 1.388 Überstunden finanziell abgegolten. (…)
Die Gesamtkosten für ausbezahlte Überstunden beliefen sich für das Jahr 2009 auf
28.594,34 Euro, (…).“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage