6987/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Anna Franz
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend die Ressourcenzuteilung, Evaluierung sowie Anzahl von Schulversuchen
im Bundesgebiet

Schulversuche stellen ein wichtiges Instrument zur Erprobung neuer pädagogischer und
schulorganisatorischer Maßnahmen dar, die der Weiterentwicklung des
Regelschulwesens dienen. Hiezu z
ählen Schulversuche zur Entwicklung neuer
Lehrplaninhalte sowie zur Verbesserung didaktischer und methodischer Arbeitsformen an
einzelnen Schularten.

Das Regierungsübereinkommen sieht vor, dass das Schulversuchswesen bereinigt"
werden soll:
Dabei soll die Übernahme in das Regelschulwesen, etwa auch im Rahmen
schulautonomer Schwerpunktsetzungen, überprüft werden." Um zu erfahren, wie viele
Schulversuche in welchen Bereichen der unterschiedlichen Schularten durchgef
ührt
werden und wie der Evaluierungsstand ist, stellen die unterzeichneten Abgeordneten
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende

Anfrage

1. Wie viele

a)   Schulstandorte

b)   Klassen

c)    Schülerinnen und Schüler

nehmen im Schuljahr 2008/09, 2009/10 und 2010/11 an Schulversuchen gem. § 6 SchZG
(aufgeschl
üsselt nach Bundesländern, Schulformen, Schularten und Schulstufen) teil?


 

2. Wie viele

a)   Schulstandorte

b)   Klassen

c)    Schülerinnen und Schüler

nehmen im Schuljahr 2008/09, 2009/10 und 2010/11 an Schulversuchen gem. § 78
SchUG (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schulformen, Schularten und Schulstufen)
teil?

3.  Wie viele

a)   Schulstandorte

b)   Klassen

c)    Schülerinnen und Schüler

nehmen im Schuljahr 2008/09, 2009/10 und 2010/11 an Schulversuchen gem. § 78a
SchUG (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schulformen, Schularten und Schulstufen)
teil?

4.  Wie viele

a)   Schulstandorte

b)   Klassen

c)    Schülerinnen und Schüler

nehmen im Schuljahr 2008/09, 2009/10 und 2010/11 an Schulversuchen gem. § 7
SchOG (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schulformen, Schularten und Schulstufen
und in Summe der Bundesl
ändern an allgemein bildenden öffentlichen Pflichtschulen und
an Bundesschulen) teil?

5.  Wie viele

a)   Schulstandorte

b)   Klassen

c)    Schülerinnen und Schüler

nehmen im Schuljahr 2008/09, 2009/10 und 2010/11 an Schulversuchen gem. § 7a
SchOG (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schulformen, Schularten und Schulstufen)
teil?


6.    Nach welchen Parametern, Vorgaben und Richtlinien werden Schulversuche durch das
BMUKK genehmigt?

7.    Wie viele Anträge wurden im Schuljahr 2008/09 bzw. im Schuljahr 2009/10 auf

a.  erstmalige Genehmigung eines Schulversuches

b.  Verlängerung eines bereits laufenden Schulversuches ohne Änderungen

c.  Verlängerung eines bereits laufenden Schulversuches mit Änderungen
gestellt?

8.  Wie viele Anträge auf

a. erstmalige Genehmigung eines Schulversuches

b. Verlängerung eines bereits laufenden Schulversuches ohne Änderungen

c.  Verlängerung eines bereits laufenden Schulversuches mit Änderungen
wurden für die Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 genehmigt?

9.  Wie viele Anträge auf erstmalige Genehmigung eines Schulversuches wurden für die
Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 abgelehnt ? Wie viele davon wegen nicht ausreichender
Darlegung der Evaluierung?

10.    Wie viele Anträge auf Verlängerung eines bereits laufenden Schulversuches wurden
im Schuljahr 2008/09 bzw. im Schuljahr 2009/10 genehmigt?

11.    Wie viele Anträge auf Verlängerung eines bereits laufenden Schulversuches wurden
für die Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 abgelehnt?

12.    Wie viele Schulversuche gibt es auf Basis aufrechter Genehmigung aus Vorjahren für
die Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 (aufgeschl
üsselt nach Bundesländern, Schulformen,
Schularten und Schulstufen)?


13.    Wie viele Klassen an öffentlichen Schulen

a.  der Volksschulen (1.-4. Schulstufe)

b.  der AHS-Unterstufe

c.  der allgemein bildenden Pflichtschule (5. - 8. Schulstufe)
cc. davon allgemeine Sonderschule (5. - 8. Schulstufe)

d.  an Bundesschulen ohne AHS-Unterstufe

nehmen aufgrund aufrechter bzw. für die Schuljahr 2008/09 bzw. 2009/10 erteilter
Genehmigung in den einzelnen genannten Schuljahren (getrennt nach Schuljahren)
an Schulversuchen teil?

14.  Wie viele Schulversuche wurden für

a.  das Schuljahr 2008/09

b.  das Schuljahr 2009/10

c.  das Schuljahr 2010/11
genehmigt f
ür eine Laufzeit von

a)      1 Jahr;

b)      2 Jahre;

c)       3 Jahre;

d)      4 Jahre;

e)      5 Jahre;

f)     6 Jahre;

g)      7 Jahre;
h) 8 Jahre;
i) 9 Jahre;
j) 10 Jahre;

k) länger als 10 Jahre?

15.  Welche Zahl an Klassen, getrennt nach Schularten und Bundesländern sowie
insgesamt, wurde der
Überprüfung der Einhaltung der in den einzelnen anzuwendenden
Rechtsnormen enthaltenen Obergrenzen der Anzahl der Schulklassen in Schulversuchen
bei der Genehmigung der Schulversuche f
ür die Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 zugrunde
gelegt?


 

16.    Wie wurden diese Überprüfungen bzw. Berechnungen für Prüfungen durch Organe
des Parlamentes, z.B. den Rechnungshof, aktenmäßig dokumentiert?

17.    Wie viele Evaluierungsergebnisse bzw. Evaluierungsberichte wurden Ihnen seit Ihrem
Amtsantritt über Schulversuche nach

 

a)   § 6 SchZG

b)   § 78 SchUG

c)    § 78a SchUG

d)   § 7 SchOG

e)   § 7a SchOG

vorgelegt, jeweils aufgeschlüsselt nach Schulformen, Schularten, Schulstufen und
Bundesländern ?

18.    In wie weit werden Evaluierungsergebnisse bereits abgeschlossener Schulversuche
bei der Genehmigung ähnlicher Schulversuche herangezogen?

19.    Wie viele Anträge auf Genehmigung eines Schulversuches für die Schuljahre 2008/09

bis 2010/11 wurden aufgrund mangelhafter Evaluierungsvorhaben nicht genehmigt?

20.  In wie weit wird die Überführbarkeit von in Schulversuchen Erprobtem in das
Regelschulwesen bei der Genehmigung von Schulversuchen für die Schuljahre 2008/09
bis 2010/11 herangezogen?

21.  Bei wie vielen Schulversuchsanträgen für die Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 wurden
zusätzliche Ausgaben und Kosten (Sachaufwand und Lehrerwochenstunden)
ausgewiesen?

22.Wie viele der Schulversuche mit Mehrkosten gegenüber dem Regelschulwesen
wurden für die Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 genehmigt?

23.  Welche Schulversuche in den genannten Jahren, die keine Mehrkosten im Antrag
auswiesen, wurden im Laufe der Durchf
ührung auf die Einhaltung dieser Vorgabe
überprüft?


24. Bei wie vielen und welchen dieser Schulversuche nach Frage 23 wurde entgegen
dem Antrag ein Mehrverbrauch an Ressourcen gegen
über dem durchschnittlichen
Verbrauch von Klassen gleicher Schulstufe, Schulform und unter Ber
ücksichtung
regionaler Bed
ürfnisse ermittelt?

25.  Wie hoch sind die bei den derzeit laufenden Schulversuchen nach

a)   § 6 SchZG

b)   § 78 SchUG

c)    § 78a SchUG

d)   § 7 SchOG

e)   § 7a SchOG

anfallenden Mehrausgaben und Mehrkosten aufgrund

a)  der Bewilligung                                                                                                              b)       des Vergleichs mit dem Regelschulwesen aufgrund eines erhöhten Verbrauches
an Unterrichtsstunden und Sachaufwand?