6987/J XXIV. GP
Eingelangt am
23.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Anna Franz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend
die Ressourcenzuteilung, Evaluierung sowie Anzahl von Schulversuchen
im Bundesgebiet
Schulversuche
stellen ein wichtiges Instrument zur Erprobung neuer pädagogischer
und
schulorganisatorischer
Maßnahmen dar, die der
Weiterentwicklung des
Regelschulwesens dienen. Hiezu zählen
Schulversuche zur Entwicklung neuer
Lehrplaninhalte sowie zur Verbesserung
didaktischer und methodischer Arbeitsformen an
einzelnen Schularten.
Das Regierungsübereinkommen sieht vor, dass das
Schulversuchswesen „bereinigt"
werden soll: „Dabei soll
die Übernahme in das Regelschulwesen, etwa auch im Rahmen
schulautonomer
Schwerpunktsetzungen, überprüft werden." Um zu erfahren, wie viele
Schulversuche in welchen Bereichen der
unterschiedlichen Schularten durchgeführt
werden
und wie der Evaluierungsstand ist, stellen die unterzeichneten Abgeordneten
an
die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende
Anfrage
1. Wie viele
a) Schulstandorte
b) Klassen
c) Schülerinnen und Schüler
nehmen im Schuljahr
2008/09, 2009/10 und 2010/11 an Schulversuchen gem. § 6 SchZG
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schulformen, Schularten und
Schulstufen) teil?
2. Wie viele
a) Schulstandorte
b) Klassen
c) Schülerinnen und Schüler
nehmen
im Schuljahr 2008/09, 2009/10 und 2010/11 an Schulversuchen gem. § 78
SchUG
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schulformen,
Schularten und Schulstufen)
teil?
3. Wie viele
a) Schulstandorte
b) Klassen
c) Schülerinnen und Schüler
nehmen
im Schuljahr 2008/09, 2009/10 und 2010/11 an Schulversuchen gem. § 78a
SchUG
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schulformen,
Schularten und Schulstufen)
teil?
4. Wie viele
a) Schulstandorte
b) Klassen
c) Schülerinnen und Schüler
nehmen im
Schuljahr 2008/09, 2009/10 und 2010/11 an Schulversuchen gem. § 7
SchOG
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schulformen,
Schularten und Schulstufen
und in Summe der Bundesländern an allgemein bildenden öffentlichen
Pflichtschulen und
an Bundesschulen)
teil?
5. Wie viele
a) Schulstandorte
b) Klassen
c) Schülerinnen und Schüler
nehmen im
Schuljahr 2008/09, 2009/10 und 2010/11 an Schulversuchen gem. § 7a
SchOG
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Schulformen,
Schularten und Schulstufen)
teil?
6. Nach welchen
Parametern, Vorgaben und Richtlinien werden Schulversuche durch das
BMUKK genehmigt?
7. Wie viele Anträge wurden im Schuljahr 2008/09 bzw. im Schuljahr 2009/10 auf
a. erstmalige Genehmigung eines Schulversuches
b. Verlängerung eines bereits laufenden Schulversuches ohne Änderungen
c. Verlängerung eines bereits laufenden
Schulversuches mit Änderungen
gestellt?
8. Wie viele Anträge auf
a. erstmalige Genehmigung eines Schulversuches
b. Verlängerung eines bereits laufenden Schulversuches ohne Änderungen
c. Verlängerung eines bereits laufenden
Schulversuches mit Änderungen
wurden
für die
Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 genehmigt?
9. Wie viele Anträge auf erstmalige Genehmigung eines
Schulversuches wurden für die
Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 abgelehnt ?
Wie viele davon wegen nicht ausreichender
Darlegung der Evaluierung?
10. Wie viele
Anträge auf Verlängerung eines bereits laufenden
Schulversuches wurden
im Schuljahr 2008/09 bzw. im Schuljahr 2009/10 genehmigt?
11. Wie viele
Anträge auf Verlängerung eines bereits laufenden
Schulversuches wurden
für die
Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 abgelehnt?
12. Wie viele
Schulversuche gibt es auf Basis aufrechter Genehmigung aus Vorjahren für
die Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 (aufgeschlüsselt nach
Bundesländern, Schulformen,
Schularten und
Schulstufen)?
13. Wie viele Klassen an öffentlichen Schulen
a. der Volksschulen (1.-4. Schulstufe)
b. der AHS-Unterstufe
c. der allgemein bildenden Pflichtschule (5. - 8. Schulstufe)
cc. davon allgemeine Sonderschule (5. - 8. Schulstufe)
d. an Bundesschulen ohne AHS-Unterstufe
nehmen aufgrund
aufrechter bzw. für die Schuljahr 2008/09 bzw.
2009/10 erteilter
Genehmigung in den einzelnen genannten
Schuljahren (getrennt nach Schuljahren)
an Schulversuchen teil?
14. Wie viele Schulversuche wurden für
a. das Schuljahr 2008/09
b. das Schuljahr 2009/10
c. das Schuljahr 2010/11
genehmigt für eine Laufzeit von
a) 1 Jahr;
b) 2 Jahre;
c) 3 Jahre;
d) 4 Jahre;
e) 5 Jahre;
f) 6 Jahre;
g)
7 Jahre;
h)
8 Jahre;
i) 9 Jahre;
j)
10 Jahre;
k) länger als 10 Jahre?
15. Welche Zahl an Klassen, getrennt
nach Schularten und Bundesländern
sowie
insgesamt, wurde der Überprüfung der Einhaltung der in den einzelnen
anzuwendenden
Rechtsnormen enthaltenen Obergrenzen der Anzahl der Schulklassen in
Schulversuchen
bei der Genehmigung der Schulversuche für die
Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 zugrunde
gelegt?
16. Wie wurden
diese Überprüfungen bzw. Berechnungen für Prüfungen durch
Organe
des Parlamentes, z.B.
den Rechnungshof, aktenmäßig dokumentiert?
17. Wie viele
Evaluierungsergebnisse bzw. Evaluierungsberichte wurden Ihnen seit Ihrem
Amtsantritt über Schulversuche nach
a) § 6 SchZG
b) § 78 SchUG
c) § 78a SchUG
d) § 7 SchOG
e) § 7a SchOG
vorgelegt,
jeweils aufgeschlüsselt nach Schulformen, Schularten,
Schulstufen und
Bundesländern ?
18. In wie weit
werden Evaluierungsergebnisse bereits abgeschlossener Schulversuche
bei der Genehmigung ähnlicher Schulversuche herangezogen?
19. Wie viele Anträge auf Genehmigung eines Schulversuches für die Schuljahre 2008/09
bis 2010/11 wurden aufgrund mangelhafter Evaluierungsvorhaben nicht genehmigt?
20. In wie weit wird die Überführbarkeit
von in Schulversuchen Erprobtem in das
Regelschulwesen
bei der Genehmigung von Schulversuchen für die Schuljahre
2008/09
bis 2010/11 herangezogen?
21. Bei wie vielen Schulversuchsanträgen für die
Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 wurden
zusätzliche
Ausgaben und Kosten (Sachaufwand und Lehrerwochenstunden)
ausgewiesen?
22.Wie
viele der Schulversuche mit Mehrkosten gegenüber dem
Regelschulwesen
wurden
für die
Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 genehmigt?
23. Welche Schulversuche in den genannten Jahren, die keine Mehrkosten im
Antrag
auswiesen, wurden im Laufe der
Durchführung auf die Einhaltung dieser Vorgabe
überprüft?
24. Bei
wie vielen und welchen dieser Schulversuche nach Frage 23 wurde entgegen
dem Antrag ein Mehrverbrauch an
Ressourcen gegenüber dem durchschnittlichen
Verbrauch von Klassen gleicher Schulstufe, Schulform und unter Berücksichtung
regionaler Bedürfnisse ermittelt?
25. Wie hoch sind die bei den derzeit laufenden Schulversuchen nach
a) § 6 SchZG
b) § 78 SchUG
c) § 78a SchUG
d) § 7 SchOG
e) § 7a SchOG
anfallenden Mehrausgaben und Mehrkosten aufgrund
a) der Bewilligung
b) des Vergleichs mit dem Regelschulwesen aufgrund
eines erhöhten Verbrauches
an
Unterrichtsstunden und Sachaufwand?