7010/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.11.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Van der Bellen, Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Budget 2011 - Auswirkungen auf Menschen, Wissenschaft und Forschung

 

Österreich hat zu wenige AkademikerInnen. Die AkademikerInnenquote liegt deutlich unter dem OECD-Schnitt. Die aktuellen OECD-Kennzahlen[1] belegen auch, dass die Hochschulzugangsquote in Österreich geringer ist als in vergleichbaren Staaten: In Österreich studieren lediglich 40 Prozent eines Altersjahrgangs, im OECD Ländermittel sind es 54 Prozent, in Australien, Schweden, Island, Finnland sogar über 73.

 

Der in der Loipersdorfer Regierungsklausur beschlossene Budgetentwurf der österreichischen Bundesregierung bringt noch mehr Studierende ans Existenzminimum und somit sicher keine Erhöhung der AkademikerInnenquote, eliminiert die Finanzierung der freien Wissenschaft und Forschung in Österreich und lässt weder ein Erreichen der ursprünglich geplanten Forschungsquote von 4% des BIP, noch die Internationalisierungsstrategie für Österreichs Forschung, und keinesfalls den Budgetpfad, 2 Prozent des BIP für den tertiären Sektor aufzuwenden, mehr zu[2] .

 

Nach seriösen Schätzungen fehlen den Universitäten ab 2013 mindestens 300  Mio. Euro jährlich, um auch nur den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten, also ohne nennenswert neue Professuren oder Erneuerungsinvestitionen finanzieren zu können, geschweige denn, notwendigerweise steigende Studierendenzahlen zu verkraften. Das als „Erhöhung“ verkaufte Offensivprogramm um je 80 Mio. € für 2011, 2012 und 2013 in der Untergruppe 31 (UG 31, Wissenschaft und Forschung, entspricht dem kompletten bmwf-Budget, unterteilt in Budgetzeilen M1 – M44) ist nur als Erhöhung jener Grundbeträge zu verstehen, die im Bundesfinanzrahmengesetz vom Mai 2010 vom Nationalrat beschlossen wurden. Dieser Mehrinvestition von insgesamt 320 Millionen über vier Jahre steht ein Kürzungsumfang von insgesamt 382 Millionen gegenüber, das bedeutet letztlich ein Minus von 62,3 Millionen Euro. Hierbei ist die Kürzung der Familienbeihilfe (UG 25), die insbesondere Studierende


trifft, noch nicht mit eingerechnet. Die 80 Mio. werden außerdem nicht nur den Universitäten zur Verfügung gestellt, sondern auch für den Ausbau von Fachhochschul-Studienplätzen gebraucht. Und das, obwohl nach einer Studie von Joanneum Research allein die universitäre Infrastruktur (Labors, ArbeitnehmerInneschutz, etc.,…) einen Investitionsbedarf von 600 Mio. Euro für die kommenden Jahre aufweist, um innerhalb der EU wettbewerbsfähig zu sein. 

 

Die geplanten Budgetkürzungen gehen also eindeutig zu Lasten des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Österreich. Die angekündigten Investitionen von jährlich 80 Mio. Euro in die Universitäten stellen keine "Offensivmaßnahme" , sondern entspricht den erst im Frühjahr beschlossenen Kürzungen im Universitätsbudget, damit sind und bleiben wir weit entfernt von einem international vergleichbaren Universitätsbudget.

 

Wer den Budgetentwurf liest, findet im UG 31 aufgeschlüsselt, woher das "neue Geld", also die sogenannten Offensivmittel, herkommen soll bzw. wo genau jene Mittel im Planungszeitraum 2011 bis 2014 gestrichen werden. So z. B.  unter Budgetzeile M5: Einstellungen der Basissubventionen 28 Mio., M7: Einstellung der Förderungen 12 Mio., M9: EU-Anbahnungsfinanzierung 7,9 Mio., M11: Einzelprojekte Forschung 10,7 Mio. Zahlen müssen vor allem auch die Studierenden. So bringt alleine die Kündigung der Selbstversicherung für Studierende in Budgetzeile M6: 32 Mio. Euro, das Einfrieren der Zuschüsse zum Erasmus-Programm 7,6 Mio., die Reduktionen der Internationalen Mobilität und Nachwuchsförderung 5,2 und der Wegfall der Förderung für Studierendenheime 4,9 Mio. Euro. Aus dem Bereich der Forschungsstipendien und MOEL-Stipendien werden nochmals 2,7 Mio. gespart. Ein weiterer großer Brocken ist unter M3 das Auslaufen der Vorziehprofessuren (44 Mio. Euro).

 

Die Offensivmaßnahmen der Regierung sehen folgende „Gewinner“ vor, mit den jährlichen „Zuwendungen“ (2011 bis 2014) in Mio. Euro:

 

Universitäten

80

Schulen (Ausbau der Ganztagbetreuung)

80

Thermische Sanierung

100

Forschungsförderung (Anhebung der Prämie, zusätzliche Mittel FFG)

100

Kassenstrukturfonds

40

 

Die auch für Insider überraschende Anhebung der Forschungsprämie auf 10 Prozent verschärft die bestehende Asymmetrie zwischen Förderungen im Unternehmens- und Hochschulsektor noch weiter. Die hochkompetitive direkte Forschungsförderung stagniert (=reale Reduzierung), die mit enormen Mitnahmeeffekten verbundene indirekte Förderung darf 25 Prozent Steigerung verbuchen.

Der FWF (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) ist Österreichs zentrale Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung. Er ist allen Wissenschaften in gleicher Weise verpflichtet und orientiert sich in seiner Tätigkeit ausschließlich an den Maßstäben der internationalen Scientific Community.

Das Wissenschaftsministerium stellt dem FWF bis 2013 jährlich ein Budget von 160 Mio. Euro zur Verfügung. Allerdings ist keinerlei Erhöhung in Sicht, das Budget des Schweizerischen Nationalfonds ist aktuell fast viermal so groß wie jenes des FWF.


Anders gesagt, investiert die Schweiz rund 0,81 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts in Grundlagenforschung, Österreich nur 0,44 Prozent[3]. Mehr als ein Viertel des wissenschaftlichen Personals der Universitäten wird über international als ausgezeichnet bewertete Projekte des FWF finanziert. Unser Entschließungsantrag 467/A(E)[4] betreffend Erhöhung des Regelbudgets und einer international vergleichbaren und konkurrenzfähigen Finanzierungssicherheit des FWF, wurde im Wissenschaftsausschuss im März 2010 „vertagt“, also wie die meisten unserer Initiativen, in eine Schublade verschoben.

 

Die österreichische Bundesregierung hatte sich zur zentralen Bedeutung von Forschung, Technologie und Innovation für die Zukunft Österreichs bekannt. Ziel sei, Österreich zu einem der innovativsten Länder der EU, einem  „Innovation Leader“, zu machen[5]. Davon entfernen wir uns mehr und mehr. Den Universitäten drohen ab 2013 reale Kürzungen und an den Beschluss der fertigen, jedoch schubladisierten nationalen Forschungsstrategie, die Österreich unter die Top-3 Europas bringen sollte, kann mittlerweile niemand mehr so recht glauben.

 

 

Auswirkungen für Studierende und deren Familien

 

Derzeit   beziehen   knapp   130.000   Studierende   Familienbeihilfe.   Wird   ihnen   die  13. Familienbeihilfe gestrichen, beträgt das Einsparungsvolumen knapp 20 Mio. Euro. Weiters beziehen rund  36.000 Studierende über 24 Jahre Familienbeihilfe. 27.500 von ihnen würde,  nach  den  Plänen  der  Bundesregierung,  die  Familienbeihilfe  (12x  jährlich)  und  der Kinderabsetzbetrag (12x jährlich) gestrichen werden, das Einsparungsvolumen beträgt hier 77 Mio. Euro[6]. Auch die kosmetischen Korrekturen, wie die Verlängerung der Bezugsdauer für ehemaligen Präsenz- und Zivildienern sowie Müttern ändert wenig an der Situation. Besonders in Anbetracht dessen, dass laut aktueller Studierenden Sozialerhebung 2009 ein Viertel der Studierenden zum  Befragungszeitpunkt in finanziellen Schwierigkeiten sind, d.h. sie kommen (sehr) schlecht mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln aus.

 

Nur 18 Prozent der Studierenden in Österreich beziehen Studienbeihilfe, sieben Prozent ein Selbsterhalterstipendium, drei Prozent ein Leistungsstipendium. 41 Prozent der Studierenden bekommen keinerlei Förderung, also weder Familienbeihilfe, noch irgendeine andere öffentliche Unterstützung. Als Konsequenz dessen ist der Anteil der erwerbstätigen Studierenden zwischen 2006 und 2009 von 58 auf 62 Prozent gestiegen, 45 Prozent arbeiten mittlerweile während des ganzen Semesters. Die Hälfte der arbeitenden Studierenden klagt über die schwierige Vereinbarkeit von Studium und Beruf - 37 Prozent würden ihr Arbeitspensum gern reduzieren. Studienverzögerungen sind also vorprogrammiert. Dies beweist das unzureichende Stipendien- und Fördersystem in Österreich.

 

Die Höchststudienbeihilfe liegt unter dem Existenzminimum bzw. unter dem Betrag der geplanten Mindestsicherung und damit deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle bzw. dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Das ist beschämend.

Je größer das Ausmaß an Erwerbstätigkeit, desto mehr verzögert sich die Studiendauer. Schon bei 11 Arbeitsstunden pro Woche – so die Studierenden-Sozialerhebung 2009 – ist der Zeitverlust für das Studium enorm. Aus diesem Grund ist es gerade für erwerbstätige Studierende besonders schwierig die Kriterien für den Studienbeihilfenbezug (Absolvierung des Studienabschnitts in Mindestzeit plus ein Toleranzsemester) zu erfüllen.

 

Durch die Kündigung der Selbstversicherung (SV) für Studierende werden im Jahr 2011 4 Mio., 2012/13 jeweils 9 Mio. und 2014 10 Mio. Euro eingespart. Insgesamt bringt dies 32 Mio. Euro.

 

Diese Maßnahme bedeutet für Studierende einen signifikanten finanziellen Mehraufwand. Betroffen sind laut ÖH Angaben rund 37 000 Studierende. Für diese würde sich der Versicherungsbeitrag um über 300 Euro jährlich erhöhen. Gerade in Verbindung mit der Kürzung der Familienbeihilfe, die auch ein früheres Ende des Anspruchs auf Mitversicherung bei den Eltern bedeuten könnte, ist diese Maßnahme unannehmbar. Die Kürzung der SV stellt gerade für die finanziell weniger gut aufgestellten Studierenden eine existenzielle Bedrohung dar.

 

Durch die geplante Reduktion der Förderung für Studierendenheime mit Einsparungen von insgesamt 4,9 Mio. Euro über die nächsten vier Jahre wird den Studierenden eine weitere schon jetzt zu knappe Unterstützung genommen. Die Preise für das Wohnen in Studierendenheimen sind zwischen 1990 und 2008 deutlich stärker gestiegen als der Verbraucherpreisindex. Der Rechnungshof (RH) empfahl daher in seinem 2010 veröffentlichten Bericht zur Investitionsförderung der Studentenheime[7], im Rahmen eines Förderkonzepts „sicherzustellen, dass auch weiterhin ein ausreichendes Angebot für sozial schwächere Studierende erhalten bleibt." Die Kürzung der Förderung läuft diesem Ziel diametral entgegen.

 

Ende 2008 gab es österreichweit laut Rechnungshof 32.200 Heimplätze für knapp 280.000 Studierende. Die Nachfrage an Heimplätzen übersteigt das Angebot bei Weitem, häufig gibt es endlose Wartelisten. Die Anmeldung für eine Unterkunft muss meistens noch zu Schulzeiten erfolgen. Kontinuierlich steigende Miet- und Betriebskosten stellen Studierende vielfach vor schwer lösbare Probleme. Die Sicherstellung eines Heimplatzes muss ohne Einflussnahme politischer und anderer Beziehungen erfolgen und transparent sein. Kooperationsmodelle zwischen Universitäten, ÖH und Gemeinden zur Verbesserung der Wohnsituation der Studierenden sind dringend notwendig. Eine kostenfreie MieterInnenberatung für Studierende muss risikofreies, alternatives Wohnen (z.B. Wohngemeinschaften) ermöglichen.

 

Folgen der Streichung der Basissubventionen

 

Bei den geplanten Einsparungen bei wissenschaftlichen Einrichtungen und Vereinen handelt es sich für Wissenschaftsministerin Karl "nicht um eine reine Budgetmaßnahme".  Es sei auch eine Strukturbereinigung, wie sich auch vom Wissenschaftsrat, vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung sowie vom Rechnungshof eingefordert wird.[8]


Während die Forschungsprämie für Unternehmen im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen 'Offensivmaßnahmen' von 8 auf 10 % erhöht wird, was von 2011 bis 2014 einen geschätzten Steuerausfall von ca. 320 Millionen Euro ausmacht, droht außeruniversitären Forschungseinrichtungen das Aus, weil 28 Millionen  Basissubventionen für die Jahre 2011 bis 2014 nicht mehr leistbar sind.

 

Die betroffenen Institutionen sehen Ihre Existenz bedroht und fürchten Kündigungen und sogar Schließungen. Sie warnen vor einem "Kahlschlag eines ganzen Wissenschaftssektors". Konkret werden die Basissubventionen für diese Einrichtungen nächstes Jahr halbiert - das bedeutet ein Minus von vier Millionen Euro. Ab 2012 wird die Basissubvention komplett gestrichen.

 

Rund 40 renommierte Forschungseinrichtungen trifft - in unterschiedlicher Höhe - die geplante Streichung, etwa das Institut für Internationale Politik (OIIP), das Institut für die Wissenschaft vom Menschen (IWM), das Internationale Forschungszentrum Kulturwissenschaften (IFK), die Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (Forba), das Institut der Regionen Europas, das Internationale Erwin Schrödinger Institut für mathematische Physik (ESI), das  Institut für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) sowie das Anton Bruckner Institut Linz.

 

Die Streichung der Grundfinanzierung bedeutet, dass die von den Instituten schon bisher sehr erfolgreich eingeworbenen Drittmittel für die Wissenschaft verloren gehen. Ohne Förderung der Basis, d.h. ohne Institutsräume, ohne festangestellte MitarbeiterInnen, ist die Einwerbung dieser Mittel nicht mehr möglich, da z.B. Forschungsprojekte (auch EU und international) nicht mehr eingereicht werden können. Die Streichung dieser Basis für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ist ein vergleichsweise kleiner Posten im Sparbudget - aber einer, der das intellektuelle Leben in Österreich weiter verarmen lässt. Die Vielfalt der österreichischen Forschungslandschaft wird daran zugrunde gehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

Belastungen für Studierende

 

1.    In Österreich studieren schon heute nur 40 Prozent eines Jahrgangs, die soziale Durchmischung ist sehr ungleichmäßig verteilt. Durch die Kürzung von Stipendien und Familienbeihilfe wird es besonders sozial schwächeren Studierenden noch weiter erschwert. Wie plant Ihr Ressort angesichts dieser Tatsachen, die Studierendenquote zu erhöhen?

 

2.    Wie beurteilt Ihr Ressort den Anteil an Frauen in naturwissenschaftlichen und technischen Forschungspositionen? Welche Auswirkungen hat das Auslaufen des Frauenförderprogramms DOC fForte (M 13) für Betroffene? Wie soll der Frauenanteil in naturwissenschaftlichen und technischen Studienrichtungen nach Ihrer Vorstellung in Zukunft gesteigert werden?


3.    Welche konkreten Änderungen sind bei der studentischen Selbstversicherung (M 6) geplant? Wann werden/wurden diese erarbeitet? Welches Einsparungsvolumen ist vorgesehen? Wie hoch sind die zusätzlichen Belastungen für betroffene Studierende (pro Person, durchschnittlich)? Wann sollen entsprechende Änderungen in Kraft treten?

 

4.    Zur geplanten, aber nicht durchgeführten Novelle des StudFG  (Studienbeihilfe, M 2): Welche Maßnahmen wären bei der Novellierung des StudFG geplant gewesen? Bis wann wären diese umgesetzt worden? Wäre die dringend notwendige Valorisierung vorgesehen gewesen? Hätte es eine Ausweitung im Sinne eines höheren Prozentsatzes an StudienbeihilfebezieherInnen gegeben?

 

5.    Im Rahmen des Bologna - Prozesses hat sich auch Österreich zu einer Erhöhung der internationalen Mobilität bekannt. Durch die Kürzung von Stipendien, die die internationale Mobilität fördern (z.B. MOEL[9], ERASMUS[10], M 7, 8, 18, 19, 22) wird dieses Bekenntnis ad Absurdum geführt. Momentan liegt Österreich nach der OECD Studie bei der internationalen Mobilität auf Platz 2[11]. Wollen wir diese gute Platzierung beibehalten, muss in diesem Bereich weiter investiert werden. Gerade, wenn die Studierendensozialerhebung 2009 ergibt, dass 55 Prozent die Finanzierungsproblematik als Grund für die Nichtabsolvierung eines Auslandsaufenthalts angeben.[12] Wie gedenkt die Bundesregierung die internationale Mobilität in den nächsten Jahren zu erhöhen oder zumindest auf dem jetzigen Niveau zu halten? Welche Maßnahmen sollen in diesem Bereich unternommen werden, speziell um finanziell benachteiligte Studierende zu fördern?

 

Unzureichende Universitätenfinanzierung:

 

1.    Schätzungen zufolge fehlen den Universitäten mindestens 300 Mio. Euro addidiv und jährlich, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten, gleichzeitig kürzt die Regierung im Budget 2011, trotz der sogenannten Mehrinvestition um 80 Mio.  Euro, pro Jahr das Budget der Universitäten nach Einrechnung aller Kürzungen um 62, 3 Mio. Euro. Das Ziel, dass auch im Regierungsprogramm[13] (S. 216 ff.) formuliert wird, bis 2015, 2 Prozent des BIP für die tertiäre Bildung auszugeben, rückt damit in weite Ferne. Verfolgt die Regierung noch immer das Ziel, die 2 Prozent des BIP zu erreichen? Und wenn ja, bis wann? Wenn nein, welches Ziel verfolgt die Regierung stattdessen?

 

2.    Welche geplanten Großbauvorhaben (M 1) der Universitäten werden nicht realisiert werden? Welche Gebäudesanierungen werden nicht durchgeführt werden. Wie hoch sind die damit verbundenen Einsparungen jeweils, aufgeschlüsselt nach Standort?


3.    Wie gedenken Sie, trotz der fehlenden Investitionen (z. B. Einrichtungen, M 42, Strahlenschutz, M44, etc.) in diesen Bereich Österreich als Bildungs- und Forschungsstandort weltweit konkurrenzfähig zu halten?

 

4.    Das Auslaufen der Vorziehprofessuren, verbunden mit der mangelnden Finanzierung der Universitäten und dem Auslaufen der Kettenvertragsregelung, wird das ohnehin schon teils katastrophale Betreuungsverhältnis an den Universitäten weiter verschlechtern. 2008/2009 kamen 190,7 Studierende auf eine Professor/In bzw. 32,2 Studierende  auf einen Lehrenden (2006: 32,1). Wie planen Sie, das Betreuungsverhältnis auf ein tragbares Niveau zu heben? Bis wann soll dies umgesetzt sein?

 

5.     Direktoren der Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck und Graz
 haben öffentlich verlautbart, dass Personalreduktionen von mehreren
 hundert MitarbeiterInnen auf Grund der Budgetsituation notwendig werden.
 Wieviel Personal muss nach Vorliegen der Budgetzahlen an den einzelnen
 Standorten eingespart werden und welche Konsequenzen werden sich daraus  ergeben? Wird es möglich sein, künftig am Standort Wien die Vorgaben des Krankenanstaltenarbeitszeitgesetzes einzuhalten?

 

Universitäre und außeruniversitäre Forschung:

 

1.    Im Regierungsprogramm wird im Bereich der Grundlagenforschung eine Exzellenzinitiative angekündigt (S.45)[14]. Gleichzeitig ist die Streichung der Basisfinanzierung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen geplant. Wie fügt sich die Streichung er Basissubvention für über 40 außeruniversitäre Forschungsinstitute in diese FTI Strategie ein? Wie kann Österreich zu einem „Innovative Leader“ aufsteigen, wenn die Forschungslandschaft durch Maßnahmen wie diese verarmt? Welche Schritte gedenkt Ihr Ressort zu unternehmen, um diesen Verlust zu kompensieren?

 

2.    Wann gedenken Sie, unsere Forderungen aus dem Entschließungsantrag 467/A(E) umsetzen, um dem FWF eine international vergleichbare und konkurrenzfähige Finanzierungssicherheit zu geben?

 

3.    Wie hoch waren die Rückflüsse an EU-Forschungsmitteln an Österreich, die durch Projekte der außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen ausgelöst wurden, bisher? Wie hoch schätzen Sie den Verlust der Rückflüsse in den kommenden 5 Jahren ein, den die Institutionen, welche nun die Basisförderungen verlieren und zudem von der Abschaffung der Ko-Finanzierung und der Anbahnungsfinanzierung betroffen sind, haben werden? Wie hoch schätzen Sie den daraus resultierenden Verlust für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Österreich ein?


4.    Wie stark ist die internationale Vernetzung der betroffenen Institute und was heißt ihre Schwächung bzw. Schließung für die Rolle Österreichs in der internationalen Wissenschaft? Welche Konsequenzen hätten die geplanten Sparmaßnahmen für die österreichische Wissenschaftslandschaft und Wirtschaftsstandort, für Österreich als Wissensgesellschaft und für ihren Standort in der Welt, im internationalen Wettbewerb?  Hat Ihr Ressort eine Kosten-Nutzen Analyse der Folgen durchgeführt oder eine solche zeitgerecht vorgesehen, das heißt bevor die Folgen, der Schaden, eingetreten sein wird?

 

5.    Die bedrohten außeruniversitären Forschungsinstitute sind eine wichtige Anlaufstelle für JungwissenschafterInnen. Glauben Sie, dass diese nun alle von den Universitäten aufgenommen werden können? Wie attraktiv kann der Standort Österreich für junge ForscherInnen und WissenschafterInnen noch sein, wenn die Forschungslandschaft in Österreich noch weiter ausgedünnt wird?

 

6.    Mit welchen Maßnahmen soll dem internationalen Prestigeverlust entgegengewirkt werden, den Österreich als Forschungsstandort international vernetzter Forschungstätigkeit zwangsläufig erleiden würde, wenn die forschungs- und vernetzungsstärksten Institute zusperren müssen?

 

7.    Wenn die Basisförderung an die außeruniversitäre Forschung eingestellt wird, werden möglicherweise hunderte WissenschafterInnen, administrative Kräfte  und anderes Personal, ihre Arbeit verlieren. Wurden Überlegungen zu den sozialen Auswirkungen dieser Maßnahmen angestellt? Gibt es ein Maßnahmenpaket, um diese Menschen, die ihrer Existenzgrundlage beraubt werden, aufzufangen? Können Sie es den Betroffenen gegenüber verantworten, diese geplanten Maßnahmen als „Schritte zur Strukturbereinigung“ ohne Evaluierung durchzusetzen?

 

8.    Die Streichung der Förderungen erfolgt ohne jede Evaluierung der Qualität der Institutionen. Diverse Lösungen wurden angedacht, aber nicht budgetiert. Im Bezug auf die Basissubventionen wird u.a. argumentiert, dass man einige der betroffenen Forschungsinstitute in die Universitäten eingliedern könnte. Wie soll dies möglich sein, wenn die Universitäten selbst unter massiver Unterfinanzierung leiden? Wo gedenken Sie, die dafür notwendigen Mittel einzusparen? Würden die Forschungseinrichtungen in die Unis eingegliedert, würde das einen Teil der 80 Millionen Euro benötigen. Ist dieses Detail „übersehen“ worden?

 

9.    Viele der außeruniversitären Forschungsinstitute leben davon, eine unabhängige Position einnehmen zu können. Wie gedenken sie, den Instituten, im Falle einer Eingliederung in die Universitären, ihre Unabhängigkeit zu erhalten? Ist die außeruniversitäre Forschung, da  sie unabhängiger, unbürokratischer und daher auch internationaler agieren kann, aus Sicht der Regierung nicht eine wichtige Ergänzung zu Universitäten und ein wichtiger Bestandteil der Zivilgesellschaft und Demokratiekultur?

 


10. Eine ernstzunehmende Weiterentwicklung setzt die Existenz der betroffenen Einrichtungen voraus - so wie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung voraussetzen, dass der Patient lebt. Wenn verschiedenen Instituten kein Geld zur Verfügung steht, müssen viele Forschungseinrichtungen schließen. Wie passen Sparmaßnahmen und Strukturverbesserungsvorschläge wie diese zusammen?

 

11. Eine Bevölkerungsentwicklung, wie sie durch den aktuellen Geburtenrückgang und die steigende Lebenserwartung bevorsteht, gab es noch nie. Der Schwerpunkt der Altersforschung liegt in der angewandten Sozialforschung mit der Zielsetzung, die vielfältigen Lebensrealitäten älterer Menschen näher zu beleuchten, um die seniorenpolitischen Maßnahmen auf die tatsächlichen Bedürfnisse abstimmen zu können. Halten Sie es für zeitgemäß, gerade jetzt in der Alternforschung (M 20) zu kürzen?

 

12.  Laut Regierungsprogramm war u.a. vorgesehen,  2 Prozent des BIP für tertiäre Bildung aufzuwenden, für Grundlagenforschung einen Finanzierungsanteil einräumen, der sich am europäischen Spitzenfeld orientiert (Seite 45, am Beispiel der Schweiz: fast viermal so hoch wie in Österreich), eine Exzellenzinitiative im Bereich der Grundlagenforschung (Seite 45), eine Teilung der Finanzierung der Universitäten nach studienbezogenen Mitteln und Forschung (Seite 214 und 217), sowie einige weitere Maßnahmen entlang des Mehrjahresprogramms des FWF  (Seite 45; z.B. Abgeltung von indirekten Kosten bei der Finanzierung von Forschungsprojekten, sgn.  "Overheads"). Wann werden diese Versprechen eingelöst werden?

 

13.  Die EU Anbahnungsfinanzierung bot österreichischen AntragstellerInnen bisher (seit 2007) finanzielle Unterstützung bei der Erstellung eines Projektantrages für das 7. EU-Rahmenprogramm (RP). Ende des Jahres 2010 wird dieses Programm geschlossen. Diese Stärkung der österreichischen AntragstellerInnen im 7. Rahmenprogramm durch eine Mit- Finanzierung der mit der Anbahnung solcher Projekte verbundenen Kosten hat eine deutliche Verbesserung der Chancen österreichischer Wirtschaft und Wissenschaft für erfolgreiche Antragstellung bewirkt. Auch in den vorhergehenden Rahmenprogrammen gab es bereits ähnliche Förderungen. Derzeit wird das 7.RP im Auftrag Ihres Ressorts evaluiert. Warum wird VOR Ende der Evaluierung gestrichen? Sind die möglichen Auswirkungen durch weniger AntragestellerInnen – weniger Geld auch aus der EU -  mit eingerechnet?

 

 



[1] Bildung auf einen Blick 2010

[2] Regierungsprogramm http://www.austria.gv.at/DocView.axd?CobId=32965

[3] "Wiener Zeitung" Nr. 199 vom 13.10.2010, Eva Stanzl

[4] http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_00467/fname_150795.pdf

[5] http://www.oesterreich.gv.at/site/cob__37304/currentpage__0/6856/default.aspx

[6] www.oeh.ac.at

[7]http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/2010/berichte/teilberichte/bund/bund_2010_08/Bund_2010_08_4.pdf

[8] APA0332 5 II 0289 XI/WI     Di, 09.Nov 2010

[9] http://www.oefg.at/frm_moel.htm

[10] http://de.wikipedia.org/wiki/Erasmus-Programm

[11] OECD (2010): Bildung auf einen Blick.

 

[12] http://bmwf.gv.at/uploads/tx_contentbox/internationale_mobilitaet.pdf

[13] http://www.austria.gv.at/DocView.axd?CobId=32965

[14] http://www.austria.gv.at/DocView.axd?CobId=32965