7013/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Erich Tadler

und weiterer Abgeordnete

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Abgeltungstitel für gemeinwirtschaftliche Leistungen

Es ist zu begrüßen, dass die Eisenbahnen in Österreich traditionell staatseigen oder zumindest sehr staatsnah betrieben wurden und dies unabhängig davon, ob es sich um die ÖBB oder die sogenannten Privatbahnen handelt.

Trotzdem wurden die unterschiedlichen Eisenbahnen für jenen Verkehrsteil, der sich im Personenverkehr nicht mit Fernverkehr beschäftigt, bei den Abgeltungstiteln für die sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bundes ungleich behandelt. Sozialtarifabgeltung, Öko-Bonus, Verlagerungsbonus und

Verwanderungsbonus sind die verschiedenen Zahlungstiteln des BMVIT, die grundsätzlich gerechtfertigt sind, aber im Sinne von Transparenz und Gleichbehandlung aller Eisenbahnunternehmen betraglich zusammengelegt, methodisch vereinheitlicht und nach gleichen Maßstäben allen Eisenbahnunternehmen in Österreich zugänglich sein sollten, sofern dies Fahrleistungen im Personenverkehr betrifft, die nicht dem Fernverkehr (IC, EC, Rail Jet) zuzuordnen sind.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.   Wie hoch ist der Abgeltungsbetrag des Bundes für in der Präambel genannte Ausgleichszahlungen in Österreich gesamt und aufgeteilt nach Bundesländern und dort nach Eisenbahnunternehmen, zumindest für jene Eisenbahnunternehmen die bereits heute Abgeltungen aus diesem Zusammenhang erhalten?


2.      Wie hoch sind die Fahrleistungen in Fahrplankilometern der unter Frage 1 subsummierten Eisenbahnunternehmen, jedes für sich, in Österreich gesamt und aufgeteilt nach Bundesländern (Bitte um genaue Auflistung ohne Fahrleistungen im Fernverkehr)?

3.      Wie hoch ist der jeweilige, zu errechnende Fahrplankilometersatz der unter Frage 1 genannten Unternehmen in Österreich gesamt, je Bundesland und je Verkehrsunternehmen, wenn der jeweilige Abgeltungsbetrag durch die Fahrleistung in Fahrplankilometern gem. Frage 2 dividiert wird (Bitte um genaue Auflistung)?

4.      Wie hoch sind die betraglichen Differenzen zwischen den ÖBB und den übrigen Eisenbahnunternehmen gem. Frage 1, wenn der Kilometersatz der ÖBB mit dem der jeweils übrigen Eisenbahnunternehmen, jedes für sich, gegenübergestellt wird und die übrigen Eisenbahnunternehmen mit den ÖBB gleichgestellt werden (Bitt um genaue Auflistung)?

5.      Ist von Ihrem Ressort geplant, im Sinne von Transparenz und Gleichbehandlung aller  Eisenbahnunternehmen für ihre Fahrleistungen im Personenverkehr, ausgenommen Fernverkehrsleistungen, diese mit den ÖBB gleichzustellen und diese Gleichbehandlung auf eine gesetzliche Basis (Bundesbahngesetz, Privatbahngesetz) zu stellen und für die finanzielle Bedeckung zu sorgen?

6.      Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt kann mit dieser Umsetzung gerechnet werden? Wenn nein, warum nicht?

7.      Ist von Ihrem Ressort eine Neuordnung der sogenannten Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen geplant?

8.      Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt wird an einer Neuordnung wie in Frage 6 gearbeitet? Wie sieht dieses Modell aus und wie stellt sich dieses betraglich für alle Eisenbahnunternehmen dar (Bitte um genaue Auflistung der bei bundesländerüberschreitenden Verkehrsunternehmen auf das Bundesland zutreffende Beträge)?

9.      Wenn nein, warum nicht?