7018/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2010
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung 

betreffend politischer Wille zum Erhalt des Universitätszentrums Rottenmann

Das Universitätszentrum Rottenmann bietet seit dem Jahr 2000 als Außenstelle der Johannes-Kepler-Universität Linz und der Technischen Universität Graz eine einzigartige Hochschulausbildung an. In insgesamt drei verschiedenen Studienrichtungen mit praxisgerechter Ausbildung (Geoinformationsmanagement, Geoinformationstechnologie und betriebliches Informationsmanagement) können Studenten dank geringer Auslastung und somit bester Betreuungsverhältnisse ohne Verzögerungen vorankommen.

Nun ist jedoch der Weiterbestand der dislozierten Einrichtung fraglich. Bisher wurden die Kosten von 580.000 Euro für die Lehre jährlich zum Großteil von der Stadtgemeinde Rottenmann getragen, das Land Steiermark hatte zuletzt 120.000 Euro übernommen. Die JKU Linz und die TU Graz sollten im Idealfall allerdings jeweils 200.000 Euro pro Jahr beisteuern, der gleiche Betrag sollte vom Land kommen, um den Universitätsbetrieb aufrecht zu erhalten.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung folgende

ANFRAGE

1.    Wann und wie wurden Sie über die prekäre Situation des Universitätszentrums Rottenmann (UZR) informiert?

2.    Besteht seitens Ihres Ressorts oder der Bundesregierung überhaupt ein genereller politischer Wille, das Universitätszentrum Rottenmann als regionale Chance für die Ausbildung akademischer Fachkräfte weiterhin zu erhalten und zu fördern?

3.    Wenn ja, welche (politischen) Schritte werden Sie unternehmen, um den Weiterbestand sicherzustellen?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Gibt es Universitätszentren in Österreich, deren Situation mit der in Rottenmann vergleichbar wäre?

6.    Wenn ja, welche?

7.    Wenn ja, welche (politischen) Schritte wurden hier unternommen?


8.    Die Leistungsvereinbarung der Technische Universität Graz, die mit Ihrem Ministerium von 2010 bis 2012 abgeschlossen wurde, sieht vor, dass das UZR als lehrplanmäßige Außenstelle der Universität Linz und der TU Graz zu führen ist und die Kosten für den Bereich der Lehre außerhalb der Leistungsvereinbarung beider Universitäten zweckzuwidmen sind. Was bedeutet das konkret?

9.    Wann wurde das Universitätszentrum erstmals in die Leistungsvereinbarungen welcher Universitäten aufgenommen?

10. Aus welchem Grund ist die Finanzierung aus den Leistungsvereinbarungen nicht abgedeckt?

11. Welche budgetären Summen flossen seit Bestehen des Universitätszentrums Rottenmann im Jahr 2000 jährlich von Seiten des Bundes in diese Einrichtung?

12. Welche budgetären Summen flossen seit Bestehen des Universitätszentrums Rottenmann im Jahr 2000 jährlich von den beteiligten Partneruniversitäten in diese Einrichtung?

13. Welche budgetären Summen flossen seit Bestehen des Universitätszentrums Rottenmann im Jahr 2000 jährlich von Seiten der Länder in diese Einrichtung?

14. In mehreren Dokumenten ist von „Gestaltungsvereinbarungen“ des BMWF für die Finanzierungsbeteiligung die Rede. Wie sehen diese konkret aus? Warum wurden diese scheinbar nicht eingehalten?

15. Für die kommenden Jahre werden für die heimischen Universitäten jährlich 80 Millionen Euro bereitgestellt. Wird es im Zuge dessen eine Möglichkeit zur Finanzierung der Lehre am UZR geben?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. In einer Aussprache im BMWF mit dem Vorsitzenden des UZR-Fördervereins vom 19. August 2010 wurde mit diesem ein Ausstiegsszenario besprochen. Wie sieht dieses konkret aus?

18. Hat es in Österreich bereits vergleichbare Ausstiegsszenarien im universitären Bereich gegeben?

19. Wenn ja, wo?

20. Wenn ja, wie haben diese ausgesehen?

21. Seitens der Stadtgemeinde liegt ein Finanzierungsmodell vor, welches zur Finanzierung der universitären Lehre im Zeitraum Herbst 2010 bis Herbst 2012 eine Beteiligung der JKU Linz sowie TU Graz (je 200.000 Euro aus Leistungs-/Gestaltungsvereinbarung), des Landes Steiermark (je 100.000 Euro LH Voves und LR Edlinger-Ploder) und der Gemeinde selbst (200.000 Euro für Gebäude, Betriebskosten und Übernahme der Verwaltungskosten vor Ort) vorsieht. Würden Sie diesbezügliche Maßnahmen in ihrem Ministerium unternehmen, sodass dieses Finanzierungsmodell eingehalten werden kann?

22. Wenn ja, welche?

23. Wenn nein, warum nicht?

24. In der parlamentarischen Fragestunde der Nationalratssitzung vom 18. November 2010 wurde Ihnen die Frage gestellt, ob es eine Finanzierung für die fehlenden 580.000 Euro für das Universitätszentrum Rottenmann geben wird. Daraufhin erklärten Sie, man werde sich um eine Lösung bemühen, beispielsweise über Möglichkeiten wie das E-Learning. Wie soll eine Lösung mittels E-Learning Ihrer Meinung nach aussehen?

25. Welche budgetären Veränderungen würde die E-Learning-Lösung mit sich bringen?


26. Weshalb hält das Wissenschaftsministerium nicht an der besagten Gestaltungsvereinbarung fest, dass die TU Graz und die Kepler-Uni Linz die 580.000 Euro vom Bund mit der Auflage zur Verfügung gestellt bekommen, dass Geld nach Rottenmann zu überweisen?

27. Die Kosten für die Ausbildung eines Studenten betragen am UZR 3.000 Euro pro Jahr, an anderen Unis 12.000 Euro pro Jahr. Entspricht diese Berechnung den Tatsachen?

28. Wie viele Studenten wären von einer Schließung betroffen?

29. Wie viele Studenten haben seit Bestehen des Universitätszentrums Rottenmann graduiert?

30. Wurden seitens Ihres Ressorts bereits Gespräche mit den Zuständigen der beteiligten Universitäten, mit dem Landeshauptmann der Steiermark oder der zuständigen Landesrätin geführt?

31. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

32. Wenn nein, warum nicht?