7079/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.12.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend den Wiener Linien und der 3. Ausbauphase der U1 und der U2
Im Rechnungshofbericht 2009/12 wird der Ausbau der Wiener U-Bahn kritisiert.
Bei der Verlängerung der U–Bahn–Linien U1 und U2 versagte das interne Kontrollsystem der WIENER LINIEN GmbH & Co KG (Wiener Linien). In der Projektabwicklung der drei überprüften Bauabschnitte passierten Fehler, die zu erheblichen Mehrkosten und Fehlverrechnungen im Ausmaß von rd. 8,95 Mill. EUR führten.
Die Kosten für den Neubau der Verkehrsinfrastruktur im Zuge der U–Bahn–Verlängerungen übernahmen die Stadt Wien und der Bund jeweils zur Hälfte. Die Wiener Linien stellten darüber hinaus mindestens 6,18 Mill. EUR für den laufenden Betrieb und die Erhaltung sowie für den Neu– und Umbau von Geschäftslokalen in U–Bahn–Stationen in Rechnung. Stadt und Bund (BMF, BMVIT) bezahlten, ohne die Geldmittelverwendung inhaltlich zu prüfen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
ANFRAGE
1. Warum wurde von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie die Geldmittelverwendung nicht geprüft?
2. Warum hat der Bund sich zu 50% an der Bezahlung von 6,18 Mill. Euro beteiligt, obwohl diese laut Vereinbarung nicht der Herstellung der Verkehrsinfrastruktur zurechenbar war?
3. Kommt es in Ihrem Ministerium öfter vor, dass Geld ohne Kontrolle ausgegeben wird?
4. Wird es in der Zukunft Änderungen hinsichtlich der Kontrolle von Ausgaben geben?