7124/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wiener Linien und der 3. Ausbauphase der U1 und der U2
Im Rechnungshofbericht 2009/12 wird der Ausbau der Wiener U-Bahn kritisiert.
Bei der Verlängerung der U–Bahn–Linien U1 und U2 versagte das interne Kontrollsystem der WIENER LINIEN GmbH & Co KG (Wiener Linien). In der Projektabwicklung der drei überprüften Bauabschnitte passierten Fehler, die zu erheblichen Mehrkosten und Fehlverrechnungen im Ausmaß von rd. 8,95 Mill. EUR führten.
Die Kosten für den Neubau der Verkehrsinfrastruktur im Zuge der U–Bahn–Verlängerungen übernahmen die Stadt Wien und der Bund jeweils zur Hälfte. Die Wiener Linien stellten darüber hinaus mindestens 6,18 Mill. EUR für den laufenden Betrieb und die Erhaltung sowie für den Neu– und Umbau von Geschäftslokalen in U–Bahn–Stationen in Rechnung. Stadt und Bund (BMF, BMVIT) bezahlten, ohne die Geldmittelverwendung inhaltlich zu prüfen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. Warum wurde
von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen die Geldmittelverwendung
nicht geprüft?
2.
Warum
hat der Bund sich zu 50% an der Bezahlung von 6,18 Mill. Euro beteiligt, obwohl
diese laut Vereinbarung nicht der Herstellung der Verkehrsinfrastruktur
zurechenbar war?
3.
Kommt
es in Ihrem Ministerium öfter vor, dass Geld ohne Kontrolle ausgegeben
wird?
4. Wird es in
der Zukunft Änderungen geben hinsichtlich der Kontrolle von Ausgaben?