7124/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.12.2010
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Wiener Linien und der 3. Ausbauphase der U1 und der U2

 

Im Rechnungshofbericht 2009/12 wird der Ausbau der Wiener U-Bahn kritisiert.

Bei der Verlängerung der U–Bahn–Linien U1 und U2 versagte das interne Kontrollsystem der WIENER LINIEN GmbH & Co KG (Wiener Linien). In der Projektabwicklung der drei überprüften Bauabschnitte passierten Fehler, die zu erheblichen Mehrkosten und Fehlverrechnungen im Ausmaß von rd. 8,95 Mill. EUR führten.

Die Kosten für den Neubau der Verkehrsinfrastruktur im Zuge der U–Bahn–Verlängerungen übernahmen die Stadt Wien und der Bund jeweils zur Hälfte. Die Wiener Linien stellten darüber hinaus mindestens 6,18 Mill. EUR für den laufenden Betrieb und die Erhaltung sowie für den Neu– und Umbau von Geschäftslokalen in U–Bahn–Stationen in Rechnung. Stadt und Bund (BMF, BMVIT) bezahlten, ohne die Geldmittelverwendung inhaltlich zu prüfen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Warum wurde von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen die Geldmittelverwendung nicht geprüft?

2.    Warum hat der Bund sich zu 50% an der Bezahlung von 6,18 Mill. Euro beteiligt, obwohl diese laut Vereinbarung nicht der Herstellung der Verkehrsinfrastruktur zurechenbar war?

3.    Kommt es in Ihrem Ministerium öfter vor, dass Geld ohne Kontrolle ausgegeben wird?

4.    Wird es in der Zukunft Änderungen geben hinsichtlich der Kontrolle von Ausgaben?