7220/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.12.2010
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Entschärfung von Unfallhäufungsstellen

 

 

Der § 96 StVO besagt:

 

"(1) Ereignen sich an einer Straßenstelle oder -strecke wiederholt Unfälle mit Personen- oder Sachschaden, so hat die Behörde unverzüglich - insbesondere auf Grund von Berichten der Dienststellen von Organen der Straßenaufsicht oder sonstiger geeigneter Stellen, unter Durchführung eines Lokalaugenscheins, Einholung von Sachverständigengutachten, Auswertung von Unfallverzeichnissen u. dgl. - festzustellen, welche Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen werden können; hiebei ist auf den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Forschung Bedacht zu nehmen. Das Ergebnis dieser Feststellungen ist demjenigen, der für die Ergreifung der jeweiligen Maßnahme zuständig ist, und der Landesregierung mitzuteilen.

 

(1a) Als unfallverhütend festgestellte Maßnahmen sind unverzüglich zu verwirklichen; ist das nicht möglich, so hat die Stelle, die für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist, der feststellenden Behörde und der Landesregierung die Umstände mitzuteilen, die diesen Maßnahmen entgegenstehen. Ist jedoch die Landesregierung oder der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für die Ergreifung der Maßnahme zuständig, so sind die der Maßnahme entgegenstehenden Umstände in einem Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten.

 

(1b) Die Landesregierung hat jährlich dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, sofern dieser nicht selbst für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist, zu berichten,

1.  an welchen Straßenstellen Unfallhäufungsstellen (Abs. 1) aufgetreten sind,

2.  die jeweils als unfallverhütend festgestellten Maßnahmen sowie

3.  deren Verwirklichung oder die Gründe, die der betreffenden Maßnahme entge- genstehen.

Spätestens zwei Jahre nach Verwirklichung einer Maßnahme ist auch über ihre Auswirkungen zu berichten. (...)"


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Unfallhäufungsstellen wurden in den letzten fünf Jahren erfolgreich entschärft? (aufgegliedert auf Jahre und Unfallhäufungsstellen)

2.    Bei wie vielen und welchen Unfallhäufungsstellen wurden bis dato noch keine Maßnahmen zur Verhütung weiterer Unfälle ergriffen?

3.    Wie viele und welche Unfallhäufigkeitsstellen befinden sich derzeit in einem Auswertungsverfahren?

4.    Wie viele Unfälle mit Todesfolge ereigneten sich in den letzten 5 Jahren an Unfallhäufungsstellen? (aufgegliedert auf Unfallhäufungsstellen und Jahre)

5.    Wie viele Unfälle mit Personenschaden ereigneten sich in den letzten 5 Jahren an Unfallhäufungsstellen? (aufgegliedert auf Unfallhäufungsstellen und Jahre)

6.    Wie hoch waren die Kosten für die Entschärfung von Unfallhäufungsstellen in den letzten 5 Jahren (aufgegliedert auf Unfallhäufungsstellen)