7252/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Reinhold Mitterlehner

betreffend

Förderungen nach der Förderrichtlinie § 19c BAG

Die Lehrlingsausbildung in Österreich beruht auf dem Dualen System der Ausbildung in den Unternehmen und in den Berufsschulen. Rund 40 % der Jugendlichen eines Altersjahrganges entscheiden sich für diesen Ausbildungsweg. Die duale Ausbildung ist einer der Eckpfeiler des österreichischen Bildungssystems und international anerkannt. Durch die Verbindung von praxisnaher Ausbildung im Betrieb und Erwerb der erforderlichen theoretischen allgemeinen und berufsspezifischen Kenntnisse in der Berufsschule ist die Duale Ausbildung besonders geeignet, zur Deckung des österreichischen Fachkräftebedarfs beizutragen.

Förderungen nach der Förderrichtlinie § 19c BAG sind:

1.       Förderung von Lehrstellen in Betrieben zur Erhöhung der Bereitschaft der Betriebe, Lehrstellen anzubieten.

2.       Förderung von neuen Lehrstellen zur Gewinnung zusätzlicher Lehrbetriebe.

3.       Förderung von Betrieben, deren Lehrlinge sich zur Mitte der Lehrzeit erfolgreich einem qualitätsbezogenen Ausbildungsnachweis unterziehen.

4.       Förderung von Betrieben für zwischen- und überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen, die der Erreichung der Ausbildungsziele und/oder der Steigerung der Qualität der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen dienen.

5.       Förderung von Betrieben für Maßnahmen, die der Weiterbildung von Ausbildern und Ausbilderinnen in Ausbildungsbetrieben dienen.

6.       Förderung von Betrieben, deren Lehrabsolventen ausgezeichnete oder gute Ergebnisse bei Lehrabschlussprüfungen erzielen.

7.       Förderung von Betrieben, die Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten ergreifen.

8.       Betriebliche Maßnahmen für einen gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen.


Um die das Ausmaß der Förderungen zu überblicken stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.              Wie hoch war die Anzahl der geförderten Betriebe pro Bundesland und Branchensparte - jeweils pro Fördermaßnahme (siehe oben) im Jahr 2009 und 2010?

2.              Wie hoch war die Anzahl der geförderten Lehrlinge bzw. Lehrplätze pro Bundesland und Branchensparte - jeweils pro Fördermaßnahme (siehe oben) im Jahr 2009 und 2010?

3.              Wie hoch waren die Fördersummen pro Fördermaßnahme (siehe oben), Bundesland und Branchensparte im Jahr 2009 und 2010?

4.              Wie viele der unter Fördermaßnahmen-Punkt 3 (siehe oben) fallenden Lehrlinge sind angetreten? Wie viele davon haben bestanden bzw. nicht bestanden? (Jeweils für das Jahr 2009 und 2010)

5.              Wie viele der unter Fördermaßnahmen-Punkt 6 (siehe oben) fallenden Lehrlinge sind angetreten? Wie viele davon haben bestanden, nicht bestanden, mit gutem Erfolge bzw. ausgezeichnetem Erfolg bestanden? (Jeweils für das Jahr 2009 und 2010)