7328/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend: Die seit Jahren andauernden Missstände in den Österreichischen Botschaften in Madrid und Lissabon

Der RH stellte in den Schlussbemerkungen des Berichts zur Follow-up-Überprüfung der Österreichischen Botschaften in Madrid und Lissabon fest, dass von den zehn überprüften Empfehlungen des Vorberichtes drei umgesetzt wurden; fünf wurden teilweise und zwei nicht umgesetzt. Er hob die folgenden Empfehlungen hervor:

"(1) Die Amtsliegenschaft in Lissabon wäre besser zu nutzen; diesbezügliche Bemühungen wären auch zu dokumentieren.

(2)     Bei Fortführung der Verwaltung des Objekts wäre mit dem BMWF ein Verwaltungsübereinkommen über das Österreichische Historische Institut in Madrid mit klarer Regelung der Kostentragung abzuschließen.

(3)     Das Projekthandbuch für neue Botschafts- und Residenzgebäude wäre um Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen zu ergänzen. Richtlinien zur Ausstattung der Österreichischen Vertretungen wären zu erstellen.

(4)     Das Rotationsprinzip wäre bei allen Verwendungsgruppen einzuhalten, um übermäßig lange Auslandszyklen zu vermeiden.

(5)  Eindeutige Vorgaben zur Qualifizierung von ausgebauten und als Wohnraum ausgestatteten Dachböden und Kellerräumen wären auszuarbeiten, um eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertungspraxis für die Berechnung der Wohnkostenzuschüsse sicherzustellen. Für die Beurteilung der Anträge auf Wohnkostenzuschuss im BMeiA wären verstärkt Digitalaufnahmen und Wohnungspläne von Vermietern zu verwenden.


(6)     Die Entwicklung der Bundeskosten- und Leistungsrechnung wäre weiter zu verfolgen; zeitnahe Auswertungen wären zu erstellen. Die Zeitreihen mit den Daten aus den Jahren 2008 und 2009 wären zu vervollständigen.

(7)     Berichte von Österreichischen Vertretungen wären im elektronischen Aktensystem (ELAK) einheitlich und vollständig zu erfassen, um eine umfassende Dokumentation und Information im BMeiA sicherzustellen."

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

ANFRAGE:

1.       Woran scheiterten bislang die Bemühungen, die Amtsliegenschaft in Lissabon besser zu nutzen?

2.       Weshalb gibt es noch immer kein Verwaltungsübereinkommen mit dem BMWF über das Österreichische Historische Institut in Madrid?

3.       Können Sie einen Termin für den Abschluss eines solchen Übereinkommens nennen?

4.       Wie wird die Kostenaufteilung mit dem BMWF aussehen?

5.       Wann wird das Projekthandbuch für neue Botschafts- und Residenzgebäude um Bestimmungen über die Ausmaße kleiner und mittlerer Residenzen ergänzt?

6.       Welche verbindliche Richtlinien zur Ausstattung wird es enthalten?

7.       Weshalb wird das Rotationsprinzip bei allen Verwendungsgruppen immer noch nicht eingehalten?

8.       Wann werden endlich eindeutige Vorgaben zur Qualifizierung von ausgebauten und als Wohnraum ausgestatteten Dachböden und Kellerräumen ausgearbeitet?

9.       Bis wann ist mit der Umsetzung dieser Vorgaben zu rechnen?

10.   Bis wann ist mit einer einheitlichen und nachvollziehbaren Bewertungspraxis für die Berechnung der Wohnkostenzuschüsse zu rechnen?

11. Weshalb gab es bislang keine zeitnahen Auswertungen der Entwicklung der Bundeskosten- und Leistungsrechnung?

12. Weshalb gab es bislang keine einheitliche und vollständige Erfassung der

Berichte von Österreichischen Vertretungen im elektronischen Aktensystem

(ELAK) ?