7336/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner,
Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht in den Bundesländern

In den letzten Jahren hat die Republik Österreich als Dienstgeber die Beschäftigungspflicht behinderter Personen gemäß § 1 des Behindertengesetzes nicht zur Gänze erfüllt. Denn nach den Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes sind alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten zu beschäftigen. Kommt der Dienstgeber diesem gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht vollständig nach, so hat er für jeden nicht besetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichstaxe zu entrichten.

Mit der Erfüllung der vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht könnte der Bund die hohe Wertschätzung der Arbeitsleistung begünstigter Behinderter aufzeigen. Doch es ist davon auszugehen, dass der Bund die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote im Jahr 2010 trotz dieses Ministerratsbeschlusses nicht erfüllt hat und dem Bund daher keine Vorbildfunktion als Arbeitgeber zukommt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1. Inwieweit wurde im Jahr 2009 (mit Stichtag 31.12.2009) die Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Bundesländern erfüllt (Bitte Aufstellung über Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte unter Angabe der ermittelten Pflichtzahl abzüglich der beschäftigten begünstigten Behinderten und der doppelt anrechenbaren begünstigten Behinderten)?