7411/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Schulbesuche von Politikerinnen und Politikern

 

 

Politikerinnen und Politiker besuchen gerne Schulen. Manche von ihnen tun dies aus reinem populistischem Interesse – Fotos mit Kindern kommen immer gut an – andere aus echtem Interesse an den konkreten Problemen an der Schule. Letztere sind auch nicht an großem Medienecho interessiert, sondern suchen das fachliche Gespräch mit den Lehrerinnen und Lehrern und eventuell mit einigen Schülerinnen oder Schülern.

 

In die erste Kategorie fällt zum Beispiel der Besuch von Ihnen und Bundeskanzler Faymann in der Schule in der Amerlingstraße 6 vom Oktober 2009, in die Zweite zum Beispiel der Besuch von mir an vielen Schulen in den letzten zwei Jahren.

 

Diese Schulbesuche von Politikerinnen und Politikern sind nicht nur gerechtfertigt, sondern auch notwendig. Sebastian Pumberger von DerStandard schreibt dazu etwa: „Es sind diese Besuche an der Basis, bei denen die Politiker ihre Vorstellungen mit der Realität des Alltags abstimmen wollen und müssen. Funktioniert das, was in den Büros der Parteien erarbeitet wurde, schon irgendwo in der Realität?“

 

Ein weiterer Schulbesuch von mir, geplant für den 17.01. an der Theodor-Kramer-Schule in Wien, wurde vom Stadtschulrat für Wien allerdings untersagt. Die fadenscheinige Begründung dafür lautet, dass ein Besuch von politischen Parteien in Schulen grundsätzlich untersagt ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1.  Sind Schulbesuche von Politikerinnen und Politikern in Österreich verboten?
    1. Wenn ja, mit welchen Gesetzen, Erlässen oder ähnlichem  ist dieses Verbot geregelt?

 

  1. Sind Schulbesuche von Politikerinnen und Politikern in einzelnen Bundesländern verboten?
    1. Wenn ja, mit welchen Gesetzen, Erlässen oder ähnlichem ist dieses Verbot geregelt?

 

  1. Wie beurteilen Sie aus rechtlicher Sicht den Schulbesuch von Ihnen und Bundeskanzler Faymann in der Amerlingstraße 6 von Oktober 2009?

 

  1. Wie beurteilen Sie aus rechtlicher Sicht den Schulbesuch von mir im KLEX, der Expositur der Neuen Mittelschule Klusemannstraße in Graz, vom Dezember 2010?

 

  1. Wie beurteilen Sie aus rechtlicher Sicht den geplanten und dann vom Stadtschulrat für Wien untersagten Schulbesuch von mir in der Theodor-Kramer-Schule in Wien?

 

  1. Sind Ihrer Meinung nach Schulbesuche von Politikerinnen und Politikern grundsätzlich zu verbieten?

 

  1. Sind Sie der Meinung, dass sich Politikerinnen und Politiker, in Absprache mit der Schule, ein Bild über eine Schule vor Ort machen können und dürfen?
    1. Wenn nein, wie begründen Sie Ihre Einschätzung?
    2. Wenn ja, welche Regeln bzw. Abläufe gilt es dafür einzuhalten?