7438/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Finanzielle Rückstände ausländischer Versicherungsträger bei den GKK´s und anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds im Jahr 2010“

 

Mit der AB 5807/XXIV.GP vom 23.08.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet. Damit wurde vieles klargestellt.

 

„Durch das In-Kraft-Treten der neuen Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit mit 1. Mai 2010 wird der Zahlungsfluss zwischen den EU-Mitgliedsstaaten beschleunigt. Aufgrund der Bestimmungen des Art. 67 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 sind die Forderungen binnen 18 Monaten nach Ablauf des Monats, in dem sie bei der Verbindungsstelle des leistungspflichtigen Mitgliedstaats eingereicht werden, zu erstatten.

 

Darüber hinaus ist in Art. 68 der gegenständigen Verordnung festgelegt, dass nach Ablauf dieser Frist von 18 Monaten der forderungsberechtigte Träger Zinsen auf die ausstehenden Forderungen erheben kann, außer der leistungspflichtige Träger hat innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats, in dem die Forderung eingereicht wurde, eine Anzahlung in Höhe von mindestens 90 % der gesamten eingereichten Forderung geleistet“.

 

Aus systematischen Gründen werden ein Teil der Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie hoch waren die finanziellen Rückstände ausländischer Versicherungsträger bei den einzelnen Landesgesundheitsfonds und GKK´s u.a. mit Stichtag 31.12.2010 aufgeschlüsselt nach Bundesländern und (säumigen) ausländischen Staaten?

2.      Welche Beträge waren aufgrund der in der Empfehlung Nr. 20 der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 31.Mai 1996 vorgegebenen Erstattungsfristen als sofort fällig zu betrachten (Betrag in Euro)?

 

3.      Welche Landesgesundheitsfonds sowie GKK´s u.a. haben die finanziellen Rückstände sämtlicher Staaten bzw. ausländischer Versicherungsträger für das Jahr 2010 öffentlich dargestellt?

 

4.      Würde es durch eine Kompensation mit Gegenforderungen aufgrund der stationären Behandlung von ÖsterreicherInnen in einem Drittstaat zu einer Verbesserung der finanziellen Situation der Landesgesundheitsfonds sowie GKK´s u.a. kommen?

 

5.      Strebt das Ressort gemeinsam mit dem BMASK bilaterale Abkommen zur sozialen Sicherheit mit Drittstaaten an, um mit Gegenforderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern aufrechnen zu können?

 

6.       Wenn ja: Mit welchen Drittstaaten hat Österreich bereits derartige bilaterale Abkommen zu diesen Rechtsfragen unterzeichnet (bitte die jeweiligen Staaten alphabetisch auflisten)?

 

7.      Wenn ja: Mit welchen Drittstaaten soll noch in dieser Legislaturperiode ein derartiges bilaterales Abkommen unterzeichnet werden?

 

8.      Welche finanziellen Rückstände haben Österreich bzw. die österreichischen Sozialversicherungsträger gegenüber anderen Staaten aufzuweisen?
Welche Beträge wurden von diesen bis zum 31.12.2010 geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Staaten)?


 

9.      Welche Erfahrungswerte liegen im Ressort jetzt bereits zu den VOen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vor?