7442/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Bernd Schönegger

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Reduzierung des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr durch Streichungen von Zugverbindungen durch die ÖBB

Per 12. Dezember 2010 wurde die direkte Zugverbindung Graz-Linz durch die ÖBB gestrichen. Die für den Personenfern- und Nahverkehr wichtige Bahnverbindung zwischen den beiden größten österreichischen Landeshauptstädten stellt sich seitdem als Regionallinie ohne direkte IC Verbindung dar. Dies stellt ohne Zweifel eine Reduzierung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrsangebotes durch die ÖBB dar.

Der § 7 des OEPNRV-G sieht unter anderem vor:

Aufgabe des Bundes ist gemäß diesem Bundesgesetz die Sicherstellung eines Grundangebotes im öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr im Umfang der im Fahrplanjahr 1999/2000 bestellten oder erbrachten Leistungen.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1)         Wie rechtfertigen Sie die Einstellung der IC-Direktverbindung zwischen den Landeshauptstädten Graz und Linz?

2)    Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die in § 7 des OEPNRV-G festgehaltene Bundesverpflichtung ein Grundangebot sicherzustellen?

3)    Ist Ihrer Einschätzung nach die direkte Verbindung von zwei Landeshauptstädten kein solches Grundangebot?

4)    Kann für die nahe Zukunft von Ihrer Seite ausgeschlossen werden, dass weitere Direktverbindungen zwischen Landeshauptstädten gestrichen werden?