7444/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Hermann Krist, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Finanzierbarkeit des Österreichischen Pensionssystems

Zentrales Prinzip der gesetzlichen Pensionsversicherungsanstalten ist die
Aufrechterhaltung des Lebensstandards durch die Pensionsleistung. Neben dem
Versicherungsprinzip ist der soziale Ausgleich das wesentliche Element einer sozialen Alterssicherung. Jetzt wissen wir, dass nicht zuletzt auch aufgrund des medizinischen Fortschritts die Menschen in Österreich immer älter werden. Diese Situation nutzen Ideologen, Geschäftemacher und Medien um die künftige Finanzierbarkeit der Pensionen in Frage zu stellen. Dies führt in weiterer Folge dazu, dass auch ein immer größerer Anteil der österreichischen Bevölkerung an dieser Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems zweifelt.

Das bedeutet, dass die demografische Entwicklung immer wieder dazu benutzt wird, die Nicht-Finanzierbarkeit der staatlichen Pensionen zu propagandieren. Jung und Alt werden gezielt(?) verunsichert, um sie in private Vorsorge zu treiben, die sich jedoch immer weniger Menschen in Österreich leisten können. Dadurch wachsen Verunsicherung und Angst, weshalb in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

ANFRAGE

gestellt wird

1.  Wie hat sich der Bevölkerungsanteil im erwerbsfähigen Alter in den Jahren 1970, 1990 2010, unterteilt nach folgenden Altersgruppen

0-19-jährige,
20-64 jährige
65-jährige und älter

entwickelt?

2.     Wie wird sich dieses Verhältnis der Erwerbstätigkeit in den Jahren 2020, 2030 und 2050 darstellen?

3.   Wie viele der erwerbstätigen Personen zahlen aufgrund ihres Einkommens auch Beiträge in die jeweilige Pensionsversicherungsanstalt ein?


4.   Wie wird sich dieses Verhältnis aufgrund der immer mehr um sich greifenden a typischen Beschäftigungsformen in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten entwickeln?

5.    Wie hat sich die Pensionslastquote (Verhältnis PensionistInnen auf 1000 Versicherte) in den Jahren 1980, 1990, 2000, 2010 verändert.

 

6.     In welcher Höhe belaufen sich die Gesamtausgaben der Pensionsversicherung in % des Bruttoinlandsproduktes für die Jahre 2000, 2005, 2015, 2025, 2035, 2045, 2050

7.   Wie hoch ist der prozentuelle Bundesbeitrag (Ausfallshaftung des Bundes) gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP)?

8.  Wie hoch ist dieser Bundesbeitrag in Euro?

9.  Nach wie vielen Beitragsjahren erfolgt, ebenfalls unterteilt nach ASVG, BSVG; FSVG, GSVG und nach Geschlecht, der durchschnittliche Pensionsantritt.

10.   Mit welchem durchschnittlichen Alter treten die Versicherten unterteilt auf die jeweiligen Berufsgruppen, bei BeamtInnen auch noch unterteilt auf Bundes- und Landesbeamte und nach Geschlecht ihre Pension an?

11.   Wie hoch ist die durchschnittliche Bruttopension bei ArbeiterInnen, Angestellten, Bauern, BeamtInnen, Gewerbetreibenden, dies unterteilt nach Geschlecht?

12.     Wie haben sich die Pensionen (unterteilt nach Angestellten, ArbeiterInnen, Bauern, BeamtInnen, Gewerbetreibenden und Geschlecht) in den Jahren 1979, 1990, 2000, 2010) der Höhe nach entwickelt?

13.    Wie hoch ist der betragsmäßige Bundesbeitrag unterteilt auf die einzelnen Berufsgruppen wie Angestellte, Arbeiter, BeamtInnen, Gewerbetreibende?

14.   Wie hoch ist dieser betragsmäßige Bundeszuschuss pro Kopf unterteilt jeweils auf Bauern, BeamtInnen, ArbeiterInnen, Angestellte, Gewerbetreibende und nach Geschlecht?

15.   Wie hat sich dieser pro Kopf Betrag, ebenfalls heruntergebrochen auf die einzelnen Versicherungsarten (Arbeiter, Angestellte, Bauern, Beamte Gewerbetreibende) unterteilt nach Geschlecht in den Jahren 1970, 1990, 2000, 2010 entwickelt?

16.  Wann wird es in Österreich aufgrund der derzeit gültigen Rechtslage zu einer gänzlichen Angleichung der unterschiedlichen Pensionssysteme kommen?


17.      Ist diesbezüglich angedacht eine frühere Stichtagsregelung einzuführen um zu gewährleisten, dass alle Berufstätigen dieselbe Pensionsleistung erhalten?

18.   Wie würde sich so eine Stichtagsregelung auf die Entwicklung des Bundesbeitrages auswirken?