7449/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Roman Haider
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Abschaffung der Gesellschaftssteuer
Die EU-Kommission hat eindeutig festgestellt, dass die Gesellschaftssteuer wettbewerbsverzerrend ist. Nur mehr sieben Staaten des Euroraums, darunter Österreich heben diese Steuer ein. Der österreichische Finanzminister hatte die im Jahr 2007 von der EU-Kommission geplante Richtlinie zur Abschaffung der Gesellschaftssteuer erfolgreich blockiert. Der damalige stellvertretende Generalsekretär der WKÖ und jetzige Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner warnte in dem unten angeführten Pressedienst vor den Auswirkungen dieser Steuer auf die österreichische Wirtschaft.
Pressedienst der WKÖ vom 04.12.2007:
„Die Gesellschaftssteuer muss abgeschafft werden, weil sie konjunktur-
und wachstumshemmend ist“, forderte Reinhold Mitterlehner,
stellvertretender Generalsekretär der WKÖ, nach dem Beschluss der
EU-Finanzminister heute Dienstag. „Wäre es nach den Wünschen
der Europäischen Kommission gegangen, so wäre die
Gesellschaftssteuer, die auf die Zuführung von Kapital oder in bestimmten
Fällen auf Umstrukturierungsmaßnahmen bei Kapitalgesellschaften
erhoben wird, europaweit abgeschafft worden.“ Mitterlehner kritisiert,
dass die Finanzminister dem Kommissionsvorschlag nicht gefolgt sind: Der
Kompromiss sieht nun vor, dass jene Mitgliedstaaten, die am 1. Jänner 2006
eine Gesellschaftssteuer erhoben haben, diese auch weiterhin unter Anwendung
des an diesem Stichtag geltenden Steuersatzes (max. 1%) beibehalten
dürfen. Österreich darf somit den geltenden Steuersatz von 1 Prozent
beibehalten. „Da die Europäische Kommission – wie die
Wirtschaftskammer Österreich – diese Steuer als Belastung für
die Wirtschaft ansieht, will sie nach drei Jahren die Richtlinie evaluieren,
und zwar neuerlich unter dem Blickwinkel der Abschaffung der Steuer“,
betonte Mitterlehner. „Die Steuer stellt eine Wettbewerbsverzerrung dar,
die es rasch zu beseitigen gilt.“ Eine Abschaffung würde sich
positiv auf europäische Unternehmen auswirken, da dadurch das Eigenkapital
gestärkt würde: „Eine weitere Erhebung der Gesellschaftssteuer
kann zu Verlusten durch das Ausbleiben von Investitionen aus anderen
Mitgliedstaaten oder Drittländern führen und beeinträchtigt den
europäischen Binnenmarkt, da eine Ungleichbehandlung der Unternehmen in
den 27 Mitgliedstaaten gegeben ist“, warnt Mitterlehner.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage