7449/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend die Abschaffung der Gesellschaftssteuer

 

 

Die EU-Kommission hat eindeutig festgestellt, dass die Gesellschaftssteuer wettbewerbsverzerrend ist. Nur mehr sieben Staaten des Euroraums, darunter Österreich heben diese Steuer ein. Der österreichische Finanzminister hatte die im Jahr 2007 von der EU-Kommission geplante Richtlinie zur Abschaffung der Gesellschaftssteuer erfolgreich blockiert. Der damalige stellvertretende Generalsekretär der WKÖ und jetzige Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner warnte in dem unten angeführten Pressedienst vor den Auswirkungen dieser Steuer auf die österreichische Wirtschaft.

 

 

Pressedienst der WKÖ vom 04.12.2007:


„Die Gesellschaftssteuer muss abgeschafft werden, weil sie konjunktur- und wachstumshemmend ist“, forderte Reinhold Mitterlehner, stellvertretender Generalsekretär der WKÖ, nach dem Beschluss der EU-Finanzminister heute Dienstag. „Wäre es nach den Wünschen der Europäischen Kommission gegangen, so wäre die Gesellschaftssteuer, die auf die Zuführung von Kapital oder in bestimmten Fällen auf Umstrukturierungsmaßnahmen bei Kapitalgesellschaften erhoben wird, europaweit abgeschafft worden.“ Mitterlehner kritisiert, dass die Finanzminister dem Kommissionsvorschlag nicht gefolgt sind: Der Kompromiss sieht nun vor, dass jene Mitgliedstaaten, die am 1. Jänner 2006 eine Gesellschaftssteuer erhoben haben, diese auch weiterhin unter Anwendung des an diesem Stichtag geltenden Steuersatzes (max. 1%) beibehalten dürfen. Österreich darf somit den geltenden Steuersatz von 1 Prozent beibehalten. „Da die Europäische Kommission – wie die Wirtschaftskammer Österreich – diese Steuer als Belastung für die Wirtschaft ansieht, will sie nach drei Jahren die Richtlinie evaluieren, und zwar neuerlich unter dem Blickwinkel der Abschaffung der Steuer“, betonte Mitterlehner. „Die Steuer stellt eine Wettbewerbsverzerrung dar, die es rasch zu beseitigen gilt.“ Eine Abschaffung würde sich positiv auf europäische Unternehmen auswirken, da dadurch das Eigenkapital gestärkt würde: „Eine weitere Erhebung der Gesellschaftssteuer kann zu Verlusten durch das Ausbleiben von Investitionen aus anderen Mitgliedstaaten oder Drittländern führen und beeinträchtigt den europäischen Binnenmarkt, da eine Ungleichbehandlung der Unternehmen in den 27 Mitgliedstaaten gegeben ist“, warnt Mitterlehner.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

 

  1. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Gesellschaftssteuer in den Jahren 2006 – 2010? (Bitte aufgelistet nach den einzelnen Jahren.)

 

  1. Wurde die von der EU-Kommission und von der WKÖ geforderte Evaluierung der Gesellschaftssteuer vorgenommen?

 

  1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Zu welchem Zeitpunkt ist die Abschaffung der Gesellschaftssteuer geplant?

 

  1. Hat die EU-Kommission weitere Schritte zu einer einheitlichen EU-weiten Regelung der Gesellschaftssteuer unternommen?

 

  1. Wird eine einheitliche EU-weite Regelung der Gesellschaftssteuer weiter von ihrem Ministerium blockiert?

 

  1. Wie hoch schätzen sie den Schaden, der aufgrund der konjunktur- und wachstumshemmenden Wirkung der Gesellschaftssteuer entsteht, für die österreichische Wirtschaft ein?

 

  1. Wie hoch schätzen sie den Schaden, der aufgrund der wettbewerbsverzerrenden Wirkung der Gesellschaftssteuer entsteht, für die österreichische Wirtschaft ein?

 

  1. Welche Maßnahmen planen sie zur Stärkung des Eigenkapitals der österreichischen Unternehmen?