7471/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Grasser-Westenthaler-Million

 

 

Wie der Journalist Rainer Fleckl in den Kurier-Ausgaben vom 25.12.2010 und vom 1.1.2011 berichtete, hat Peter Westenthaler als Bundesliga-Vorstand ein Finanz-Problem der Bundesliga auf auffällige Art und Weise gelöst. Bevor im Juni 2002 über das  Vermögen  des  Fußballklubs  FC Tirol wegen Millionen  Steuerschulden  der  Konkurs  eröffnet  wurde,  hatte  der  damalige  Liga-Vorstand  (Westenthalers Vorgänger) dafür gesorgt, dass trotz Pfändung durch das Finanzamt Innsbruck noch TV-Gelder in der Höhe von 1,6 Millionen Euro widerrechtlich an den FC Tirol ausgezahlt worden waren.

 

Deshalb beschloss die Finanzprokuratur, diese Gelder auf dem Klagsweg von der Bundesliga zurückzufordern. Peter Westenthaler war als Bundesliga-Vorstand erfolgreich, durch einen Gesetzesbeschluss im Nationalrat die Republik Österreich dazu zu bringen, selbst die Finanzierung der Bundesliga als Klagsgegner zu übernehmen.  Die  Finanzprokuratur  klagte  somit die Bundesliga, deren Vorstand hinter dem Rücken der Finanzprokuratur  dafür  sorgte,  dass letzten Endes die Republik Österreich sich selbst bezahlte.

 

Als Mittel dazu wurde die „Komplementärzahlung“ für das Fußball-Jugendprojekt  „Challenge 2008“ in der Höhe von einer Million Euro erfunden und im Herbst 2003 von Westenthaler Bundesliga-intern vorgestellt. In den gegenüber dem Kurier bezeugten Gesprächen zwischen Finanzminister Karl Heinz Grasser, Peter Westenthaler und  anderen  Personen  wurde  vereinbart, die  „Komplementärzahlung“  im  Budgetüberschreitungsgesetz  unterzubringen. Am 17. Dezember 2003 faxte die Marketingabteilung der Bundesliga Matthias Winkler, dem Kabinettschef des Finanzministers, den Plan zur Umleitung der Steuermillion:

 

„Lieber Matthias,

 

Anbei darf ich Dir den an Staatsekretär Mag. Schweitzer übersendeten Vorschlag zur Abwicklung der im Parlament beschlossenen Nachwuchsförderung für die Fussball Bundesliga zu Deiner geschätzten Kenntnisnahme übermitteln.“

 

Am 19.12.2003 faxte Staatssekretär Karl Schweitzer die Erfolgsmeldung an Westenthaler:

 

„Ich darf Ihnen hiermit mitteilen, dass im Rahmen des Budgetüberschreitungsgesetzes 2003 unter Artikel 4 (Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2004) der Voranschlagsansatz 1/10606 dahingehend abgeändert wurde, dass ´bis zu einem Betrag von 1 Million Euro für forcierte Nachwuchsarbeit im Hinblick auf die Fussballeuropameisterschaft 2008, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder Mehreinnahmen sichergestellt werden kann´ bereitgestellt wird.“

Am selben Tag wurde Bundeskanzler Schüssel darüber per Fax informiert.

 

In der Beilage zu beiden Fax wird erklärt, wozu die Million offiziell verwendet wird:

 

„Dazu soll mit den im BÜG 2003 beschlossenen Mitteln für ein Jahr der Österreichertopf der Österreichischen Fußball-Bundesliga dotiert werden.“

 

Am 18. Februar 2004 fasste der zweite Bundesliga-Vorstand Thomas Kornhoff in einer Chronologie die Vorgänge rund um die Westenthaler-Aktion und den „Österreichertopf“ zusammen. Er zitiert aus dem Vorstandsprotokoll vom 20.1.2004:

 

„Drittschuldnerklage  der  Finanzprokuratur:  […]   PW   informiert,   dass  es  diesbezüglich  bereits einen Termin mit Dr. Stickler gegeben hat und dass bereits ein  Text  entworfen  wurde. Das Geld werde in den nächsten Tagen an die BL  überwiesen  werden.  Der  ÖFB  wird  das  Geld unter dem Titel ´Österreichertopf´ überweisen. Bis zum nächsten Vergleichstermin am 11.2.2004 wird alles abgewickelt sein.“

 

„PW“  ist  Peter  Westenthaler  und die „Komplementärzahlung“ der „Österreichertopf“. Damit haben Westenthaler, Schweitzer, Stickler, Winkler und Grasser gemeinsam den Nationalrat vorsätzlich  getäuscht  und  durch  eine  Förderung  im  Ausmaß  von  1  Million Euro  einen Schaden in eben dieser Höhe verursacht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wer hat im BMF gemeinsam mit Westenthaler und anderen die oben geschilderte Täuschung des Nationalrats organisiert?

 

  1. Ist die Täuschung des Nationalrats und der Missbrauch der Fördermittel durch den Finanzminister bzw. sein Kabinett organisiert worden?

 

  1. Wer hat damit den Schaden im Ausmaß von 1 Million Euro verursacht?

 

  1. Wurde die vereinbarungs- und vertragsgemäße Verwendung dieser Mittel jemals kontrolliert?

 

  1. Werden Sie jetzt eine Prüfung dieses Falles veranlassen?

 

  1. Was werden Sie unternehmen, um die Förderungsmittel zurückzufordern?

 

  1. Werden Sie in diesem Zusammenhang wegen des Verdachts des Betrugs und des Amtsmissbrauchs Anzeige erstatten?