7502/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.

betreffend Vergleich der Republik Österreich mit Herrn Dr. Christian Steindl

ohne Konsequenzen?

 

 

Die Austro Control GmbH ist für die Sicherheit im gesamten österreichischen Luftraum verantwortlich und fungiert als behördliche Luftfahrtagentur der Republik Österreich.

Das Unternehmen definiert sich selbst als kompetent, leistungsorientiert sowie eigenverantwortlich. Allerdings hat es den Anschein, dass zum Schaden des Unternehmens leider nicht bei allen Mitarbeitern von Kompetenz gesprochen werden kann.

Wie folgender Sachverhalt zeigt, kann die Einstellung inkompetenter Mitarbeiter einem Unternehmen teuer zu stehen kommen:

Im Juli 2010 fand eine Amtshaftungsklage von Herrn Dr. Christian Steindl gegen die Republik Österreich mit einem Vergleich der Streitparteien ihren Abschluss. Dr. Christian Steindl ist praktischer Arzt und war seit 2002 bei der Lauda Air sowie seit 2003 bei den Austrian Airlines als ständig betrauter fliegerärztlicher Sachverständiger tätig. Seit 2002 hatte Dr. Steindl Herrn Dr. Wolfgang Köstler in dieser Funktion bei der Lauda Air ersetzt. Bei der Österreichischen Gesellschaft für Zivilluftfahrt GmbH (Austro Control) verblieb Dr. Köstler im flugmedizinischen Bereich in verantwortlicher Position.

Am 4. August 2004 wurde Herr Dr. Steindl mittels Bescheid der Austro Control seines Amtes enthoben. Für die Enthebung zuständiger Sachbearbeiter war Herr Dr. Köstler.

Als der Enthebungsbescheid der Austro Control mit Bescheid des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ersatzlos aufgehoben und Dr. Steindl damit beruflich rehabilitiert wurde, war ihm bereits erheblicher finanzieller Schaden entstanden und die Aufträge als fliegerärztlicher Sachverständiger der Flugunternehmen Austrian Airlines und Lauda Air unwiederbringlich verloren. In Folge bereits erwähnter Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich kam es, wohl um eine Verurteilung zu vermeiden, im Juli 2010 zu einem Vergleich, in Folge dessen Herrn Dr. Steindl seitens der Austro Control 21.000 Euro bezahlt wurden, womit sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Bescheid der Austro Control vom 4.08.2004 bereinigt und verglichen waren.


Herr Dr. Köstler zeichnete sich schon in seiner Zeit als flugmedizinischer Sachverständiger und als Fliegerarzt durch Inkompetenz aus. Wohl aus diesem Grund wurde ihm von den Austrian Airlines und der Lauda Air der Auftrag zur Untersuchung ihres Flugpersonals entzogen. Insbesondere seine Untersuchungsmethoden der Flugbegleiterinnen waren zumindest zweifelhaft.

Dieses Verhalten wurde bereits Anfang 2006 im Nationalrat thematisiert. Hauptverantwortlich und federführend bei der Enthebung Herrn Dr. Steindls als fliegerärztlicher Sachverständiger war wie schon erwähnt Herr Dr. Köstler, dessen Vorgehen gegen Herrn Dr. Steindl durch auf persönlichen Animositäten beruhende Feindseligkeit gekennzeichnet war und in der Folge zur Amtshaftungsklage mit abschließendem Vergleich geführt hat. Durch sein Handeln war somit nicht nur Herrn Dr. Steindl, sondern auch Köstlers Dienstgeber, der Austro Control, und damit der Republik Österreich, ein Schaden von 21.000 Euro entstanden.

Ebenfalls auf das Konto Dr. Köstlers als Fliegerarzt bei der Austro Control geht der Entzug der Flugerlaubnis eines Piloten und seines Co-Piloten, die mit hohem fliegerischem Können eine schadhafte Passagiermaschine der Austrian Airlines (Flug OS 111 am 7. Jänner 2004) auf einem Acker landeten und viele Menschenleben retteten. Dies geschah auf Grund angeblicher psychischer Probleme; übrigens ohne die beiden Betroffenen persönlich gesehen zu haben per Ferndiagnose. Damit wurden die Piloten in ihrer Berufskarriere geschädigt (siehe "Bordfunk" 8/2004).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

 

1.    Waren der Austro Control die Fehlleistungen Dr. Köstlers als Sachverständiger bekannt?

2.    Wenn ja, warum wurde er trotz dieser fachlichen und persönlichen Defizite weiter beschäftigt?

3.    Wenn nein, warum war dem Unternehmen dies nicht bekannt und welche Konsequenz ist daraus abzuleiten?

4.    Gab es im Vorfeld der Einstellung Dr. Köstlers Interventionen Dritter?

5.    Weshalb werden Personen wie Herr Dr. Wolfgang Köstler, die ihre Inkompetenz als Sachverständige und als Fliegerarzt unter Beweis gestellt haben, bei der Austro Control in leitender Position beschäftigt?

6.    Werden Sie auf Grund des Sachverhalts die Möglichkeit einer Schadloshaltung der Austro Control gegenüber Herrn Dr. Köstler prüfen?

7.    Wenn ja, wann?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Werden Sie auf Grund des Sachverhalts die Möglichkeit dienstrechtlicher Konsequenzen gegenüber Herrn Dr. Köstler prüfen?

10. Wenn ja, wann?

11. Wenn nein, warum nicht?