7589/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.02.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Rückstande von Sozialversicherungsbeiträgen bei Vereinen“

 

Mit der AB 4543/XXIII.GP vom 05.08.2008 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier und Genossinnen zu Steuerschulden von Vereinen vom Finanzminister beantwortet. Eine aktuelle Anfrage wurde gerade eingebracht.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Wie hoch beliefen sich die Vorschreibung von Sozialversicherungsabgaben gegenüber Vereinen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (Aufschlüsselung auf Jahre und Abgabe)?

 

2.      Welcher Rückstand an Abgaben ergab sich mit Stichtag 31.12.2010 bei Vereinen für dieses Jahr?

 

3.      Wie hoch war mit Stichtag 31.12.2010 der Abgabenrückstand mit ausgefertigten Rückstandsausweisen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 (Aufschlüsselung der Abgaben auf Jahre und Sozialversicherungsträger)?


4.      Auf welche Vereinsarten teilen sich diese Abgabenrückstände auf?
Bei welchen Vereinsarten (z.B. Kultur, Sport, Gesellschaft, Wirtschaft) sehen Sie die größten Probleme bei der Zahlung von Sozialversicherungsträgern?

 

5.      Wie viele GPLA-Prüfungen wurden bei Vereinen 2008, 2009 und 2010 durch die Sozialversicherungsträger durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer bzw. Sozialversicherungsträger)?

 

6.      Wie teilen sich diese auf die verschiedenen Vereinsarten auf (z.B. Kultur, Sport, Gesellschaft, Wirtschaft etc.) auf (Aufschlüsselung auf Jahre und Vereinsarten)?

 

7.      Wie hoch liegt das Mehrergebnis in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer bzw. Sozialversicherungsträger)?

 

8.      Welche Beträge wurden durch die Sozialversicherungsträger bei Vereinen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 als uneinbringliche Abgabenforderungen gelöscht (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer bzw. Sozialversicherungsträger)?