7615/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.02.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Verarbeitungshilfsstoffe in der Lebensmittelindustrie
Von der Lebensmittelindustrie werden immer häufiger immer unterschiedlichere „Verarbeitungshilfsstoffe“ eingesetzt. Diese Hilfsstoffe sind im fertigen Produkt in Rückständen enthalten und werden entsprechend konsumiert, sind aber nicht kennzeichnungspflichtig. Laut dem Verein Deutscher Ingenieure kommen dabei nicht nur Nano-Substanzen, sondern auch sehr viele gentechnisch veränderte Verarbeitungshilfsstoffe zum Einsatz.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen bekannt, wie viele sogenannte „Verarbeitungshilfsstoffe“ in der Lebensmittelproduktion zum Einsatz kommen?
2. Ist Ihnen bekannt, wie viele dieser Stoffe in in Österreich gehandelten Produkten enthalten sind?
3. Sind derartige Verarbeitungshilfsstoffe gemäß der im Dezember 2010 von den EU-Verbraucherministern beschlossenen „verbesserten“ Lebensmittelkennzeichnung künftig kennzeichnungspflichtig?
4. Wenn nein, ist für derartige, derzeit nicht kennzeichnungspflichtige Hilfsstoffe auf anderer Ebene an eine teilweise oder umfassende Kennzeichnungspflicht gedacht?
5. Gibt es für die geplante Kennzeichnungspflicht für in Nahrungsmitteln enthaltene Nanopartikel bereits einen verbindlichen Realisierungstermin?
6. Wenn nein, weshalb nicht?
7. Ist Ihnen bekannt, wie hoch der Anteil gentechnisch veränderter Hilfsstoffe an der Gesamtzahl der in der Lebensmittelherstellung zum Einsatz gelangenden Verarbeitungshilfsstoffe ist?
8. Welchem Zweck dienen diese Hilfsstoffe?
9. Welche Konsequenzen hätte ein Verzicht auf derartige Hilfsstoffe für die Lebensmittelproduktion?
10. Sind Rückstände gentechnisch veränderter Verarbeitungshilfsstoffe auch in in Österreich im Handel befindlichen Nahrungsmitteln enthalten?
11. Wenn ja, wie verträgt sich dieser Umstand mit der proklamierten österreichischen Gentechnikfreiheit?